sachsess schrieb:
Hallo,
Ergänzung zu meinem Posting vom 10.10.2011:
Ich schrieb an SAA und forderte sie auf, mir eine Ausgleichszahlung von 600 Euro pro Person zu zahlen. SAA antwortete sofort.
Zitat aus dem Schreiben:
"... Bitte gestatten Sie uns zu erläutern, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 laut Artikel 6 (Verspätung) keine Kompensationszahlung beinhaltet und dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. November 2009nach unserem Kenntnisstand in anderen EU-Staaten nicht vollständig umgesetzt wird. Somit kann dieses Urteil derzeit nicht nur wegen mangelnder Rechtssicherheit sondern auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Fluggesellschaften in verschiedenen EU-Staaten in vorliegendem Fall nicht zu Grunde gelegt werden kann.
Dem Europäischen Gerichtshof wurden inzwischen nicht nur vom UK High Court sonder nauch von anderen europäischen Gerichten erneut Fragen zur Abgrenzung und Reichweite eines eventuellen Entschädigungsanspruchs im Falle von Verspätungen vorgelegt und auch die Rechtsprechung innerhalb von Deutschland ist bei Verspätungen keinesfalls einheitlich. Wir bitten daher um Verständnis, dass bis zur finalen Klärung die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 6 angewandt werden, die keine Kompensationszahlungen bei Verspätungen vorsehen.
Da wir Sie jedoch auch in Zukunft gerne als Gäste an Bord unserer Maschinen begrüßen würden, wurde im Rahmen des kundendienstes auf Kulanzbasis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschieden, pro Person eine einmalige Pauschale in Höhe von EUR 300,00 auszuzahlen. ..."
Nun meine Frage: Muss oder sollte ich diese Zahlung akzeptieren (frei nach dem Motto, der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach), oder lohnt es sich, von SAA die Zahlung von 600 EUR zu fordern. Was meint Ihr dazu?
Grüße
Wolfgang
Lass dich auf nichts ein. Ich habe an anderer Stelle folgendes über meine Erfahrungen mit Lufthansa geschrieben:
"Du machst deine Ansprüche schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) gegenüber der Fluggesellschaft geltend. Am besten erwähnst du gleich, dass du - im Falle einer Ablehnung - ohne weitere Rückmeldung einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragst und Beschwerde beim Bundesluftfahrtamt einreichst. Habe das gerade mit der Lufthansa praktiziert. Die haben die Entschädigung abgelehnt, auch nach dem Schreiben des Anwalts. Wir haben Klage eingereicht, das Gericht hat die Verhandlung terminiert, Lufthansa hat zwei Drittel der Forderung angeboten, wir haben abgelehnt, Lufthansa hat die volle Forderung einschließlich Anwaltskosten und Nebenforderungen akzeptiert und überwiesen. Die versuchen mit allen Mitteln um ihre Zahlungspflicht herumzukommen. Die Rechtslage ist aber ziemlich eindeutig. Fluggesellschaften mit Sitz in der EU immer, andere auch bei Reisebeginn von einem EU-Flughafen, müssen diese festgesetzte Entschädigung (600 Euro bei Langstrecke) zahlen. Einzige Ausnahme: höhere Gewalt. Technische Defekte werden nicht als Ausrede akzeptiert, Wetter nur, wenn der Flughafen geschlossen wird und auch keine andere Gesellschaft startet."