THEMA: Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen ??
15 Sep 2011 09:05 #205096
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  • Tiger_reef am 15 Sep 2011 09:05
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Hallo zusammen,

wir waren am So. 21.08. auf den Flug Nr. A 7376 um 20:40 von MUC nach WDH gebucht.
Aus technischen Gründen wurde der Flug am Abend des 21. auf den 22.08. um 11.00 vormittag verlegt (wir und ca. 250 weitere Passagiere waren natürlich schon am Flughafen, fertig eingecheckt, Gepäck aufgegeben etc. - (ihr könnt euch das durcheinander wahrscheinlich vorstellen)

Am Mo. den 12.09. hätte um 08.00 der Rücklfug von WDH nach MUC stattfinden sollen.
Dieser Flug wurde (angeblich Wetterbedingt) um komplette 24 Stunden auf den 13.09. verlegt.

Jetzt hatten wir natürlich wieder eine Menge Umstände (Taxikosten, zusätzliche Übernachtung, etliche Telefongespräche nach D, unser Junior hat die Einschulung verpasst etc.)... ich will jetzt nicht näher ins Detail gehen :-( das würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen.

Kann mir jemand KONKRET sagen ob ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Air Berlin besteht, wenn ja in etwa in welcher Höhe, bzw. was könnte man realistisch fordern ?

Die Rechnungen für Taxi und Übernachtungen werden ja hoffentlich auf jeden Fall übernommen werden ?!

Wer kann mir einen Tipp geben was in mein Schreiben an die Air Berlin (auser den Rechnungen für die entstandenen Mehrkosten) auf jeden Fall noch drin stehen muss oder ob man sich auf einen § beziehen kann ??

Danke im voraus für eure Hilfe....
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15 Sep 2011 09:18 #205098
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  • Sille am 15 Sep 2011 09:18
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Hallo,

bin zwar gerade im Büro und habe den Brief nicht parat, möchte dir aber SEHR KONKRET sagen, dass ihr lt. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (du findest auch alles mit google) pro verspätetem Flug bei dieser Entfernung und mehr als 3 Stunden Verspätung einen gesetzlichen Anspruch von 600€ habt, d.h. in eurem Fall das ganze pro Person zweimal! Habe gerade von Air Namibia anstandslos diesen Betrag (pro Person 600€) für einen um 5 Stunden verspäteten Abflug bekommen.
Nicht abwimmeln lassen, Air Berlin ist wohl nicht so ganz einsichtig und vor allem geizig!
Versucht es erstmal selbst, Anwalt erst wenn es stressig wird. Habe aber mit Air Namibia telefoniert, um mich zu bedanken (alles war innerhalb von 5 Tagen geklärt!) und dabei auch noch mal erfahren, dass die Entschädigung ohne Diskussion zu zahlen ist, kein Zweifel!
Good luck!
Sille
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15 Sep 2011 09:38 #205099
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  • Tiger_reef am 15 Sep 2011 09:05
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Das wäre ja super. Unser Junior ist 10 Jahre, da wird dann wohl ein anderen Satz gelten, oder ?
Könntest Du mir den Brief von oder an Air Berlin evtl. zukommen lassen ??
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15 Sep 2011 09:49 #205100
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  • Fritzmann am 15 Sep 2011 09:49
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Dir stehen pauschal pro Passagier (alterunabhängig, also auch für den Junior) und pro Strecke 600 Euro Entschädigung zu. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft Verpflegung, Übernachtung und zwei (kurze) Telefonate anbieten.
Du machst deine Ansprüche schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) gegenüber der Fluggesellschaft geltend. Am besten erwähnst du gleich, dass du - im Falle einer Ablehnung - ohne weitere Rückmeldung einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragst und Beschwerde beim Bundesluftfahrtamt einreichst. Habe das gerade mit der Lufthansa praktiziert. Die haben die Entschädigung abgelehnt, auch nach dem Schreiben des Anwalts. Wir haben Klage eingereicht, das Gericht hat die Verhandlung terminiert, Lufthansa hat zwei Drittel der Forderung angeboten, wir haben abgelehnt, Lufthansa hat die volle Forderung einschließlich Anwaltskosten und Nebenforderungen akzeptiert und überwiesen. Die versuchen mit allen Mitteln um ihre Zahlungspflicht herumzukommen. Die Rechtslage ist aber ziemlich eindeutig. Fluggesellschaften mit Sitz in der EU immer, andere auch bei Reisebeginn von einem EU-Flughafen, müssen diese festgesetzte Entschädigung (600 Euro bei Langstrecke) zahlen. Einzige Ausnahme: höhere Gewalt. Technische Defekte werden nicht als Ausrede akzeptiert, Wetter nur, wenn der Flughafen geschlossen wird und auch keine andere Gesellschaft startet.
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15 Sep 2011 09:59 #205101
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  • Tiger_reef am 15 Sep 2011 09:05
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Danke für die Infos !! Stellt sich für mich natürlich gleich die Frage..
Nachdem wir ja bei Hin und Rückflug Verspätung hatten (Hinflug 16 Stunden, Rückflug 24 Stunden)
gelten die 600.- € pro Person dann PRO Flug ?? (Sprich 3.600 € statt "nur" 1.800.- ) ??
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15 Sep 2011 10:13 #205104
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Ja! Pro Person, pro Flug.
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