THEMA: Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen ??
03 Nov 2011 15:39 #211677
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  • Susi123 am 03 Nov 2011 15:39
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War heute auch beim Rechtsanwalt, nachdem Ausgleichzahlung von Air Berlin abgelehnt wurde. So nicht!

Und nicht vergessen, liebe Leute: Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt. Hier das Formular: www.lba.de/SharedDoc...blob=publicationFile
Auf diese Weise kann man der Airline von mehreren Seiten Druck machen ...

Kämpferische Grüße
Susi
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06 Nov 2011 09:51 #212033
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  • mutsel am 06 Nov 2011 09:51
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Hallo,
das Schreiben wurde geändert. Jetzt wird erstmal Zeit geschunden. Uns hat Air Berlin geschrieben. Zitat: Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen aufgrund eines saisonal angestiegenen Anfragevolumens leider erhöhte Bearbeitungszeiten. Sie haben jedoch Gewissheit,dass Ihr Vorgang bearbeitet wird.......Zitat Ende
Jetzt gilt es zu entscheiden, welchen Zeitraum man einräumt.
Schönen Sonntag
Annette
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06 Nov 2011 11:31 #212045
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mutsel schrieb:
Hallo,
das Schreiben wurde geändert. Jetzt wird erstmal Zeit geschunden. Uns hat Air Berlin geschrieben. Zitat: Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen aufgrund eines saisonal angestiegenen Anfragevolumens leider erhöhte Bearbeitungszeiten. Sie haben jedoch Gewissheit,dass Ihr Vorgang bearbeitet wird.......Zitat Ende
Jetzt gilt es zu entscheiden, welchen Zeitraum man einräumt.
Schönen Sonntag
Annette

Hi Annette,

ich hatte genau das selbe Problem.
Un bei mir ging es nur um eine Bestätigung dass mein Flug ausgefallen ist.

Nach ca. 20 Anrufen wars mir dann zu blöd und ich hab gesagt dass ich zum Anwalt geh wenn nich ganz schnell was passiert (hab da schon 2 Monate gewartet gehabt)

Und das hat gewirkt...2 Tage später war mein Schreiben da :)

Einfach nicht aufhören zu nerven ;)

Gruß

Optimus
Letzte Änderung: 06 Nov 2011 11:31 von OptimusPrime.
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06 Nov 2011 11:59 #212048
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mutsel schrieb:
Jetzt gilt es zu entscheiden, welchen Zeitraum man einräumt.

Hallo Annette,
viele sind bei dem Thema "ich krieg noch Geld" sehr hitzig und nervös. Bei manchen Beiträgen riecht man ja förmlich das Adrenalin und den Streßgeruch ...
Grundsätzlich verjähren deine Ansprüche nicht so schnell. Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich. Für den Alltagsgebrauch reicht es für mich zu wissen, dass unter 6 Monaten so gut wie nix verjährt. Bei Ansprüchen zu Reisen sind die Verjährungsfristen i.d.R. länger als 6 Monate. Also hast du in fast allen Fällen 6 Monate oder mehr Zeit, um Klage einzureichen. Ich lasse dem anderen immer mindestens 3 Monate Zeit, sich zu erklären. Erst dann reagiere ich, wenn keine Antwort da ist. So lebt es sich entspannter und nur wegen ein paar Euro früher oder später auf meinem Konto schone ich "afrikanisch" meine Nerven.
Wenn der Gegner aber nicht antwortet/zahlt und 3 Monate sind nach der Reise vergangen, dann würde ich - wenn es um meine Ansprüche ginge - eine 14-tägige Frist setzen (in der ich erkläre, dass bei Nicht-Reaktion bzw. Nicht-Zahlung ohne weitere Korrespondenz Klage eingereicht wird bzw. "weitere Schritte eingeleitet werden") und danach dann tatsächlich, den Anwalt bevollmächtigen oder klären, wie lange in meinem konkreten Fall die Verjährungsfrist ist und dann "weitere Schritte" planen.
Mit gelassenen Grüßen
Ralf
Beste Grüße

rhh64
Letzte Änderung: 06 Nov 2011 12:21 von rhh64.
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06 Nov 2011 20:45 #212125
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Hallo ich kann auch noch zum Thema beitragen...
Ich war auch in der Maschine vom 27.08. ...(spannendes Erlebnis, quitschende, ruckelnde Geräusche, Bewegungen der Maschine beim Taxiing..).Mir wurde heute in einem Schreiben versucht mehrfach meinen Anspruch zu negieren:
....sieht keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen vor.
dann kommt lustigerweise ein Satz der eigentlich nicht sein müsste wenn sowieso kein finanzieller Anspruch bestehen würde:
.... keine Ausgleichleistung bei außergewöhnlichen Umständen, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind. ..:)). Der Pilot hatte in der Durchsage sich für defekte Bremsen entschuldigt!
Naja für die Bremsen der Maschine, die da kaputt waren, sind ja sicherlich die Passagiere zuständig.:)
Dann wird von ominösen Verfahren gesprochen, die vom Bundesgerichtshof und vom High Court in England ausgesetzt worden sind....
Dann wird eine Kompensation der Auslagen von ca. 100 € angeboten, darüber hinaus auch ein Fluggutschein. Da liegt das Angebot ja schon weit über den bisher hier beschriebenen.

Obwohl ich zunächst versucht war, den Gutschein für die nächste Namibia Reise zu nutzen, habe ich mich entschlossen nochmal nachzuhaken.
Ich finde das Verhalten von Air Berlin nicht wirklich kundenfreundlich. Die Strategien, die Kunden ins Leere laufen zu lassen und darauf zu hoffen, dass man klein bei gibt, ist nicht adequat und vertrauensbildend. Man verliert ja schließlich einen Urlaubstag und hat Verdienstausfall. Ich mache meine zukünftigen Buchungen bei Air Berlin von deren Verhalten abhängig. Nachdem Air Namibia sich hier als vertrauenswürdig erweist, gibt es ja entsprechende Alternativen.
Sonnige Grüße Angel
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15 Nov 2011 17:45 #213304
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Also,

hab gestern mit nem Anwalt telefoniert, die erste Reaktion von Ihm nachdem ich gesagt hab es geht um AirBerlin:

Oh, da wird sich das Landesgericht Charlottenburg aber freuen!

Es ist wohl so dass AirBerlin es nahezu immer auf ne Klage ankommen lässt weil viele keine Rechtsschutz haben usw...

Ist bei meiner Freundin leider auch der Fall...

Aber ich werd versuchen denen jetzt richtig ans Bein zu pissen, sry der Ausdruck aber dieser Drecksladen hats nicht anders verdient...


Nur schade dass die damit auch noch durchkommen und von den Behörden offenbar nichts unternommen wird...
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