THEMA: Vorfall in der Palmwag Lodge
21 Okt 2017 13:17 #493405
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  • lilytrotter am 21 Okt 2017 13:17
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Ja, ja, wenn man sich für einen Urlaub in dem „Entwicklungsland Namibia" (Zitat Egon99) nicht entsprechend vorbereitet und anpasst, dann passt das eben manchmal nicht so ganz... :silly:
Da nützt einem in dem Gastland das deutsche Rechtsverständnis nicht so wirklich weiter.
Man stelle sich das mal umgekehrt vor, ausländische Touristen erwarten in Deutschland Rücksicht auf die mehr oder weniger brauchbare Gesetzeslage in ihrem Heimatland... :ohmy:

Aber jedem das seine. Jeder reist mit anderen Ansprüchen.

Wir passen uns grundsätzlich den Bedingungen des Gastlandes an und erwarten nicht, das dieses sich an uns Deutsche anpasst.
Sind mit dieser Grundeinstellung immer sehr gut gefahren und waren gern gesehene Gäste. Auch wenns mal geklemmt hat... - dann findet man gemeinsam eine Lösung vor Ort und macht nicht andere öffentlich schuldig!
For nothing.

Gruß lilytrotter
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Letzte Änderung: 21 Okt 2017 14:33 von lilytrotter. Begründung: fehlerhafte Zeichensetzung
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21 Okt 2017 14:12 #493422
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Da nützt einem in dem Gastland das deutsche Rechtsverständnis nicht so wirklich weiter.
Man stelle sich das mal umgekehrt vor, ausländische Touristen erwarten in Deutschland Rücksicht auf die mehr oder weniger brauchbare Gesetzeslage in ihrem Heimatland...
Ehrlich: Ich verstehe nicht, wie man so etwas schreiben kann? Das muss Dir doch selbst klar sein, dass das Unsinn ist und man so nicht diskutieren kann? Ein anderes Land muss natürlich keine Rücksicht auf rechtliche Belange in Deutschland nehmen. Das hat außer Dir auch keiner behauptet. Aber jemand der in Deutschland einen Vertrag eingegangen ist, muss auch im Ausland Rücksicht auf rechtliche Verpflichtungen aus dem deutschen Vertrag nehmen, wenn er Bestandteile dieses Vertrages im Ausland nutzen will. Man ist in Namibia nicht von den Verpflichtungen des deutschen Vertrages freigestellt, nur weil da (und nicht nur da) Zahlungen in einer Grauzone abgewickelt werden. Und in der Geschäftswelt wiederum ist es nicht unüblich, Rücksicht auf Bedürfnisse der Kunden zu nehmen...

Man hat eine deutsche Kreditkarte und wenn es zum Missbrauch kommt, streitet man im Zweifelsfall in Deutschland vor einem deutschen Gericht. Es kommen dann nur die deutschen Gesetze und deutschen Vertragsbedingungen zur Anwendung. Nichts anderes als das deutsche Rechtsverständnis hilft dann weiter. Was in Namibia Usus ist, interessiert da nicht. Nicht ein anderes Land oder der Zahlungsempfänger haftet sondern der Karteninhaber. Der wird durch das Procedere in Namibia rechtlich schlechter gestellt. Der Anbieter hat eine für sich bequeme Form der Abwicklung und die aus seiner Bequemlichkeit oder seinen Fehlern resultierenden erhöhten Risiken werden einseitig dem Zahlungspflichtigen aufgeladen.

Naja, mein Beitrag war ein Fehler. Es bleibt wohl dabei, das man online nicht diskutieren kann und ich bin raus.

Egon

PS: Extrabonuspunkte für Entwicklungsland Namibia in Anführungszeichen.
Letzte Änderung: 21 Okt 2017 14:14 von Egon99.
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21 Okt 2017 14:24 #493424
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Naja, mein Beitrag war ein Fehler. Es bleibt wohl dabei, das man online nicht diskutieren kann und ich bin raus.

Egon

PS: Extrabonuspunkte für Entwicklungsland Namibia in Anführungszeichen.[/quote]
NEIN !
Dein Beitrag war kein Fehler.
Grüße Max

PS: Nur weil alle es so machen, muß etwas nicht richtig sein. Aber das muß jeder für sich selber entscheiden.
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21 Okt 2017 14:37 #493426
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Egon99 schrieb:
„Ein anderes Land muss natürlich keine Rücksicht auf rechtliche Belange in Deutschland nehmen. Das hat außer Dir auch keiner behauptet.“

Oh, nein!
Das habe ich nicht geschrieben!
Du solltest mir da nicht so was Dusseliges unterschieben.

Ich schrieb:
„Da nützt einem in dem Gastland das deutsche Rechtsverständnis nicht so wirklich weiter.
Man stelle sich das mal umgekehrt vor, ausländische Touristen erwarten in Deutschland Rücksicht auf die mehr oder weniger brauchbare Gesetzeslage in ihrem Heimatland...“

Und das von mir Geschriebene bezieht sich auf Individuen und nicht auf einen Staat... – ...wenn du bitte etwas genauer lesen würdest!

Gern aber betone ich noch mal:
Aus einer persönlichen Nachlässigkeit/Unzulänglichkeit (ohne ausreichend Bargeld/Unerfahrenheit) hier öffentlich einen angeblichen „Vorfall in der Palmwag Lodge“ zu kreieren, ist nicht fair. Zumal einem vor Ort ja geholfen wurde!

Es gab keinen Vorfall!


Gruß lilytrotter
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Egon99 schrieb:
Hi,

ich lese in Online-Foren meist nur still mit und diskutiere da eigentlich nicht, weil es nichts bringt. Als mehrfach von Kreditkartenmissbrauch Betroffener, der deshalb auch eine juristische Auseinandersetzung führen musste, möchte ich dazu ausnahmsweise doch etwas schreiben. Denn ich wundere mich sehr, wie auf dem Audiomaxx rumgehackt wird. Die die hier besonders vollmundig austeilen ("Selbstverständlichkeit", "eigene Unzulänglichkeit"), haben anscheinend wenig Ahnung vom Thema. Auch in Namibia unterliegt eine Kreditkarte von einer deutschen Bank primär den deutschen Gesetzen und den deutschen Vertragsbedingungen und NICHT namibischen Vorstellungen zur Abwicklung von Kartenzahlungen.

Im Entwicklungsland Namibia funktioniert vieles nicht. Datensicherheit und Datenschutz gehören dazu. Nur weil etwas schon immer so gehandhabt wurde, bedeutet das nicht, dass das richtig und zulässig ist. Es ist auch kein Zufall, dass es in Namibia so viele dokumentierte Fälle von Kreditkartenmissbrauch gibt. Das wird alles ganz lax gehandhabt. Die philosophische Grundsatzfrage dazu wäre noch, wer sich hier eigentlich an wen anpassen muss: Der Besucher an Gepflogenheiten im besuchten Land oder der Anbieter an Bedürfnisse seiner Kunden?

Das Anfertigen einer Passkopie in dieser Konstellation ist nach deutschem Recht unzulässig. Das Speichern der CCV-Nummer ist unzulässig. Durch das Vorliegen der Passkopie steigt die Wahrscheinlichkeit, dass beim Missbrauchsversuch zusätzliche Sicherheitsabfragen wie Verified by Visa und Securcode by Mastercard bestanden werden, wo beispielsweise zusätzlich das Geburtsdatum abgefragt wird.

Es kommt dann im Einzelfall auf konkrete Umstände und Kreditkarten-AGBs an, aber Passkopie zusammen mit beidseitiger Kopie der Kreditkarte auszuhändigen, erfüllt unter Umständen schon den Bestand der groben Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet man bei den meisten Kreditkarten voll und unbegrenzt für alle durch Missbrauch entstehende Schäden.

In der Praxis ist es in Namibia auch so, dass die Anzahlung für Mietwagen meistens auf die gleiche Art und Weise wie die Zahlung bei Palmwag abgewickelt wird. Nach deutschen Rechtsvorstellungen ist das aber nicht akzeptabel. Es ist jedem gewerblichen Anbieter zuzumuten, dafür sicherere Online-Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Namibische Anbieter machen das aus Inkompetenz oder Geiz aber nicht und bürden die resultierenden Probleme einfach dem Kunden auf. Kundenorientiert ist das nicht.

Am Ende ist es so: In Namibia sind wie anderswo auch die meisten Menschen ehrlich und deswegen klappt die Kreditkartenzahlung meistens so und es kommt nicht zum Missbrauch. Als Karteninhaber geht man bei einer solchen Zahlungsabwicklung aber größere Risiken als normal ein. Deswegen ist das Vorgehen von Audiomaxx nicht so unberechtigt und überzogen, wie das einige hier darstellen.

Egon

Ich habe in einem solchen Zusammenhang selten einen solchen Unsinn gelesen - durch und durch mit Unrichtigkeiten übersät.

Gruß Kori
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21 Okt 2017 15:11 #493433
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  • Kori am 21 Okt 2017 15:07
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audiomaxx schrieb:
Was mich diesmal gewundert hat, die wollten trotz Eingabe der Geheimzahl immer noch die Unterschrift auf dem Beleg.
Das hatte ich vorher noch nie, ist wie Gürtel und Hosenträger zusammen :)

Wo hast du denn die Geheimzahl eingegeben, wenn das Gerät nicht funktioniert hat beziehungsweise der Kontakt nicht hergestellt werden konnte?
Gruß Kori
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