THEMA: Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen ??
14 Okt 2011 08:24 #208708
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  • Tiger_reef am 14 Okt 2011 08:24
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Ich habe ebenfalls -außer einer kurzen Eingangsbestätigung unserer Forderung- nun seit über 3 Wochen nichts mehr von Air Berlin gehört.
Ich habe heute per mail an den Kundenservice nochmal eine 14-tägige Frist gesetzt, dann geht die Sache zum Anwalt.
MICH werden die nicht so leicht los... wir hatten ja beim Hin- und Rückflug Verspätung (einmal 16 dann 24 Stunden) - und da hört mein Verständniss wirklich auf !!
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17 Okt 2011 11:42 #209189
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  • chb am 17 Okt 2011 11:42
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Hallo Forum,
jetzt hätte ich da doch noch eine Frage zu dem AirBerlin-Flug und dem Anspruch auf diese 600€.

Auf der von Guido genannten Seite:
ec.europa.eu/youreur...hts/air/index_de.htm

steht:
Sie erhalten keine Entschädigung, wenn bei der Stornierung Ihres Fluges eine der folgenden Situationen gegeben war:
- die Fluggesellschaft hat Ihnen einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten.

Der Flug ist in dem Fall annulliert und 24h später durchgeführt worden. Nach dieser Seite besteht doch dann nur anspruch auf die entstandenen Kosten wie Hotel, Verpflegung usw?

Kann das mal bitte wer mit juristischem Hintergrund aufklären?
Danke,
Christian
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17 Okt 2011 13:41 #209211
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  • Sille am 17 Okt 2011 13:41
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Hi Christian,
zwar ohne juristischen Hintergrund, aber gerade selbst erlebt(Air Namibia, 5 Std. Verspätung) sprechen die Urteile des Europäischen Gerichtshofes eine deutliche Sprache: bei Langstrecke ab 4 Stunden gibts 600€. War für Air Namibia nicht im geringsten anzuzweifeln, haben sofort bestätigt und gezahlt!

Habe gerade keinen link zur Hand, Rechte bei Flugverspätung googlen, kommt sofort EuGH- Urteile/ Bestimmungen!

Good luck
Sille
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17 Okt 2011 14:40 #209221
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  • petra191 am 17 Okt 2011 14:40
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Hallo Christian,

ich war ja auch in dem Flieger am 11.9. und ich hab auch an Air Berlin geschrieben, hab auch kurz Rücksprache mit einer Rechtsberatung gehalten und laut dieser EU Verordnung stehen einem die 600€ zu, auch wenn der Flieger dich 24 Std.später befördert hat. Und man soll bei Ablehnung nicht locker lassen.

LG
Petra
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17 Okt 2011 15:22 #209229
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  • Champagner am 17 Okt 2011 15:22
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Ich denke mal (ohne juristischen Hintergrund), dass damit
chb schrieb:
Sie erhalten keine Entschädigung, wenn bei der Stornierung Ihres Fluges eine der folgenden Situationen gegeben war:
- die Fluggesellschaft hat Ihnen einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten.

gemeint ist, dass man auf einen Flug einer anderen Fluggesellschaft gebucht wird, die zum richtigen Zeitpunkt (also innerhalb der 4-Stunden-Frist)startet oder auf einen Flug der eigenen Gesellschaft, die in hoher Frequenz zu dem Ziel fliegt (ist bei den Namibia-Flügen natürlich kaum machbar).

Gruß Bele
Letzte Änderung: 17 Okt 2011 15:24 von Champagner.
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18 Okt 2011 08:21 #209299
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petra191 schrieb:
Hallo Christian,

ich war ja auch in dem Flieger am 11.9. und ich hab auch an Air Berlin geschrieben, hab auch kurz Rücksprache mit einer Rechtsberatung gehalten und laut dieser EU Verordnung stehen einem die 600€ zu, auch wenn der Flieger dich 24 Std.später befördert hat. Und man soll bei Ablehnung nicht locker lassen.

LG
Petra

Dürfte man erfahren wie bei Dir der momentane Stand der Dinge ist ?Meine Ansprüche hatte ich am 15.09. per Einschreiben eingereicht.
Auf meine Nachfrage per e-mail bzgl. Bearbeitungsstand an Air Berlin habe ich Null Reaktion erhalten, die telefonische Durchwahl der Sachbearbeiterin ist praktisch GANZTÄGIG besetzt, ich bin noch nicht zu ihr durchgedrungen.....
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