THEMA: Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen ??
14 Dez 2011 11:15 #216615
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  • Guido. am 14 Dez 2011 11:15
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Hallo,
dergnagflow schrieb:
Darauf werden sich die Airlines nie einlassen, da könnte innereuropäisch schon eine Verspätung von zwei Stunden eine extreme Summe ausmachen. Zudem ist der Bearbeitungsaufwand ein Vielfacher, wenn von 300 Passagieren die gesamten effektiv entstandenen Kosten und Ausgaben geprüft werden müssten.

Das geht von der absurden Annahme aus, dass alle 300 Passagiere der Meinung sind, dass sie einen höheren Schaden nachweisen können, als die 200-300 EUR die pauschal und ohne Nachweise gezahlt werden. Das die Haftung nach oben gedeckelt werden muss, versteht sich von selbst. Airlines können natürlich nicht voll haften, wenn ein Manager aufgrund eines verspäteten Fluges Schadensersatz für einen geplatzten 5-Milliarden-Deal geltend machen will. Auch bei Gepäckschäden/-verlust gibt es seit Ewigkeiten Deckelungen.
dergnagflow schrieb:
Das mag im Durchschnitt eines ganzen Flugzeuges stimmen, dass ein innereuropäischer Flug kostendeckend um 50 Euro/Person abbilden lässt, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Die Airlines, die das Billigflieger-Geschäftsmodell konsequent umsetzen, sind mit 50 EUR/Person hochprofitabel. Möchtegern-Billigflieger mit völlig kaputtem Geschäftsmodell wie Air Berlin sind damit höchst defizitär. Auch Lufthansa, BA, AF, KLM usw. sind auf der Kurz- und Mittelstrecke übrigens defizitär. Ryanair erlöst ausweislich des Geschäftsberichtes durchschnittlich 39 EUR/Passagier/Flug. Das schließt deren lustigen Sondergebühren für Gepäck usw. ein. Damit erwirtschaften die seit Jahren traumhafte Renditen. Auch Easyjet ist profitabel.

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 14 Dez 2011 11:15 von Guido..
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14 Dez 2011 15:32 #216642
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  • steffen13 am 14 Dez 2011 15:32
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Wir waren auf dem Flug am 21.08. betroffen .

Heute kam folgendes Schreiben von Air Berlin :

"Gern haben wir den Vorgang erneut geprüft. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir an dieser Stelle nochmals um Entschuldigung.

Bitte gestatten sie uns nochmals den Hinweis, dass es sich bei dem Grund für die Verspätung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt und die Verordnungen der Europäischen Union in diesem Fall eine Erstattung nicht vorsehen.

Wir möchten höflich auf den bisherigen Schriftverkehr verweisen. Hinsichtlich einer weitergehenden Erstattung können wir Ihnen leider keinen positiven Bescheid geben.

Mit freundlichen Grüßen"

Der Air Berlin Mitarbeiter am Flughafen hatte gesagt das es sich um einen technischen Defekt gehandelt hat warum der Fleiger nicht Starten konnte .
Das ist laut Rechtssprechung aber kein außergewöhnlicher Grund !

MfG Steffen
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20 Dez 2011 09:04 #217136
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  • Oshivambo am 20 Dez 2011 09:04
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Hallo,

wenn hier ein Anwalt mit ließt oder jemand bereits gute Erfahrungen mit einem gemacht hat, dann möge er sich bitte bei mir melden. Ich habe auch arge Probleme mit air berlin :-(

Sonnige Grüße!
Oshivambo
Enda nawa
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
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21 Dez 2011 17:49 #217244
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  • bayern schorsch am 21 Dez 2011 17:49
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Hallo zusammen,

so - jetzt ist das erste "Angebot" von Air-Berlin auf dem Tisch:
1.200 Euro in Form eines Reise-Gutscheines, der bis spätestens Ende 2013 bei AB oder Niki "abzureisen" wäre.
Außerdem noch eine Barentschädigung von rund 150 Euro für Nebenkosten. Das will AB sofort überweisen.

Was ist zu tun ???
Eine schwierige Entscheidung.

Den Spatz in der Hand, der aber schon bald eine ausgewachsene Taube ist oder Klage einreichen?

Bei Klage könnten wir eventuel mit 1.600 Euro rechnen.

Aber immerhin - es kommt Schwung in die Sache und ich wollte Euch gerne darüber informieren.

LG,
der bayern schorsch
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22 Dez 2011 07:54 #217278
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Wenn ich es richtig verstehe, hast du 1.350 Euro abzüglich deiner Anwaltskosten in der Hand oder die Option auf 1.600 netto, wenn du klagst und dich nicht auf einen Vergelich einlässt und gewinnst.
Was würde ich tun?
Wenn ich mir - mit Blick auf die leicht zu habenden 1.350 minus X Euro - meiner Sache zu mindestens 95 % sicher wäre, würde ich klagen.
Was du tust, musst du selber entscheiden. Ich kenne deine Chancen und deinen Fall nicht. Die Einschätzung des Klagerisikos kann i.d.R. nur der Anwalt angemessen bewerten.
Beste Grüsse von der 8 Grad warmen und sonnigen niederländischen Nordsee
Ralf
Beste Grüße

rhh64
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28 Dez 2011 15:11 #217693
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Hallo,

wer von euch war auf dem Air Berlin Flug vom 11.09.11 München-Windhoek?

Habe ein Schreiben von AB bekommen, dass der Grund der Verzögerung (24Std. später) wetterbedingt sei, daher war der Flugbetrieb nur eingeschränkt möglich. Dieses Ursache stellt ein Ereignis höherer Gewalt dar, welches von AB weder zu verantworten, noch zu vertreten ist.
Es war zwar ein Gewitter in der Nähe von München, aber andere Maschinen sind auch geflogen und der Hauptgrund der Verzögerung, war ja unsere verspätete Ankunft aus Düsseldorf.
Hat noch jemand so ein Schreiben bekommen?

LG
Petra
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