THEMA: Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen ??
28 Dez 2011 15:34 #217697
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  • Butterblume am 28 Dez 2011 15:34
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Hallo Petra,

lies Dir mal bitte den ganzen Thread von Seite 1 bis zum Ende durch, dann wirst Du fündig. ;)

Herzliche Grüße
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit

www.butterblume-in-afrika.de
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28 Dez 2011 15:44 #217701
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  • dergnagflow am 28 Dez 2011 15:44
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petra191 schrieb:
Hallo,

wer von euch war auf dem Air Berlin Flug vom 11.09.11 München-Windhoek?

Habe ein Schreiben von AB bekommen, dass der Grund der Verzögerung (24Std. später) wetterbedingt sei, daher war der Flugbetrieb nur eingeschränkt möglich. Dieses Ursache stellt ein Ereignis höherer Gewalt dar, welches von AB weder zu verantworten, noch zu vertreten ist.
Es war zwar ein Gewitter in der Nähe von München, aber andere Maschinen sind auch geflogen und der Hauptgrund der Verzögerung, war ja unsere verspätete Ankunft aus Düsseldorf.
Hat noch jemand so ein Schreiben bekommen?

LG
Petra

Ja, meine Mutter hat das selbe Schreiben bekommen.
Ist (nicht nur) meiner Meinung nach eine Schutzbehauptung.
Ich habe ein weiteres Schreiben aufgesetzt und abgeschickt.

Erstens muss die Fluglinie beweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Annullierung/Verspätung zu vermeiden. Ein einfaches "das Wetter war schuld" reicht sicher nicht (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008 (Rechtssache C-549/07 Wallentin-Hermann/Alitalia).

Zweitens habe ich beim Flughafen München angefragt, dort wurde mir gesagt, dass die deutsche Flugsicherung (DFS) die Bahnkapazität am Münchner Flughafen zwischen 20:20 und 21:00 reduziert hat. Dass daraus jedoch eine komplette Annullierung des Fluges resultieren sollte, ist mehr als zweifelhaft, da während dieser Zeit andere AirBerlin Flüge problemlos gestartet sind.

Es ist vielmehr zu vermuten, dass organisatorische Mängel (keine Ersatzcrew) die Annullierung des Fluges herbeigeführt hat. Da gibt's auch ein Urteil (OLG Frankfurt, AZ: 21 U 23/07) wonach es einer Fluggesellschaft zumutbar ist, Ersatz-Crews bereitzuhalten, vor allem, wenn die Airline von mehreren Flughäfen Deutschlands Linienflüge anbietet.

Das alles hab' ich jetzt in einem weiteren Brief nach rechtlicher Rücksprache geschrieben mit gleichzeitigem Hinweis, dass - falls keine Zahlung geleistet wird - eine Klage eingereicht wird.

lg
Wolfgang
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29 Dez 2011 00:35 #217765
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  • engelstrompete am 29 Dez 2011 00:35
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Liebe Air Berlingeschädigte,

nachdem ich euere Misére mit der Air Berlin verfolgt habe, habe ich mal die wichtigsten Aussagen von euch zusammengefasst. Ich hoffe, ihr könnt damit etwas anfangen.
Liebe Grüße aus Shanghai :woohoo:
Cécile :)

Drei Verwandte von mir waren auf dem Weg nach Windhoek am 11.9., also genau mit dem Flug, der dich dann mit 24 Stunden Verspätung nach Hause gebracht hat. Lass dich von AirBerlin nicht wegen "wetterbedingter" Probleme abspeisen (wenn sie sich auf "unvorhersehbare Ereignisse" ausreden wollen), so wie sich mir das dargestellt hat, war nur der Flug Düsseldorf-München verspätet und wurde dann von der Crew wegen Dienstzeitüberschreitung abgesagt. Der Flug München-Windhoek hätte planmäßig abheben können, bis auf die Passagiere aus Düsseldorf war alles in München bereit. Die Passagiere waren sogar schon im Bus, der sie zum Flieger bringen hätte sollen.

Hallo all,
das sind ja mal tolle Informationen hier... Schonmal danke...

Zu den Flug mit den 24 Stunden Verspätung am 11.09. möchte ich hier mal erzählen, was in München passiert ist. Ich war dort betroffen. Ausschließlich das Wetter wars bestimmt nicht.

Schon das Boarding war verspätet, erst hieß es wir müssen auf die Maschine aus Düsseldorf mit 50 Personen für unseren Flug warten. Um kurz vor 21 Uhr war dann Boarding completed.
Wir saßen also in der Maschine, es wurde immer heißer, weil die Klimaanlage nicht lief (das haben sie scheinbar auch nicht in den Griff bekommen). Die Stewardessen haben dann die Türen wieder ein Spalt (damit keiner rausfällt) aufgemacht und aufgehalten um durch einen Spalt wenigstens etwas Luft reinzulassen.
Hin und wieder gab es kurze Durchsagen von wegen keine Starterlaubnis (wahrscheinlich wegen Wetter) und Klimaanlage funzt nicht, zumindest nicht am Boden (toll). Gegen 22:30 Uhr hieß es dann, wenn er nicht starten kann ist die Flugzeit überschritten und wir können nicht Fliegen. Um kurz vor elf hat dann der Captain gesagt, er cancelt den Flug, da die Situation nicht besser geworden ist (ob er die Maschine mit Klimaanlage meinte oder das Wetter war nicht klar). Dann hieß es aussteigen, Gepäck holen usw...
Ein einzelner etwas überforderter Herr in gelber Weste hat geduldig alle Fragen beantwortet. Er sagte auch wir haben auf jeden Fall vollen Anspruch bei so einer Verspätung, was das aber genau heißt, habe ich gerade erst gelesen:-).
Gegen Mitternacht waren wir dann im Hotel. Es hieß nächster möglicher Start ist ab 10 Uhr, wir sollen uns im Internet schlau machen.
Am nächsten morgen rufe ich also bei AirBerlin an, die sagen mir was von 13 Uhr. In der Hotellobby stand dann schon ein Schild mit Abflug 20:40 Uhr.
In der Departure-Tafel im Flughafen stand den ganzen Tag Flug geplannt 13:25 Uhr, erwartet 20:40 Uhr. Und da ist er dann auch gestartet. Gott sei dank.
So hingen wir den ganzen Tag in München am Flughafen rum und Airberlin hat uns einen Gutschein über 10€ gegeben, den man in den Restaurants dort einlösen konnte.
Also hat uns Airberlin einen ganzen Tag vom Urlaub geklaut... und den Leuten in WDH geschenkt genauso nutzlos

Von einem Schadensanspruch über 600€ hat natürlich keiner ein Sterbenswörtchen erwähnt....

War ich froh, als die Maschine am 3.10. in WDH planmäßig wieder gestartet ist.

na dann haben wir wohl in der gleichen Maschine gesessen, nur dass wir zu den 50 Passagieren aus Düsseldorf gehört haben. Unsere Maschine sollte um 17 Uhr in Düsseldorf starten, hatten unsere Koffer auch schon für diesen Flug eingescheckt, eine halbe Stunde später war unser Boardkarte schon nicht mehr gültig und wir sollten uns an einen Air Berlin Schalter wenden, nachdem die uns dreimal hin und her geschickt haben, wurde uns mitgeteilt, dass diese Maschine defekt sei und wir auf die Maschine um 18:40 umgebucht werden und somit um 19:45 im München landen, was ausreichend wäre für den Weiterflug. Die 18:40 Maschine kam aber verspätet in Düsseldorf an, so dass wir erst gegen 19:30 losgeflogen sind und um 20:30 in München landeten, sind dann durch den Münchener Flughafen gehetzt worden, um dann in die von dir beschriebene Situation zu platzen. Mal abgesehen von Taxikosten, Verpflegungskosten, 1. Übernachtung umsonst gezahlt und wir haben unseren gebuchten Mietwagen nicht mehr erhalten, sondern eine kleinere Kategorie, wurde man um einen Tag Urlaub in diesem schönen Land beraubt und das finde ich persönlich noch am schlimmsten, weil es schwer fällt, mir zumindest, nach soviel Unannehmlichkeiten wieder runter zu kommen und zu genissen.

Hallo ich kann auch noch zum Thema beitragen...
Ich war auch in der Maschine vom 27.08. ...(spannendes Erlebnis, quitschende, ruckelnde Geräusche, Bewegungen der Maschine beim Taxiing..).Mir wurde heute in einem Schreiben versucht mehrfach meinen Anspruch zu negieren:
....sieht keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen vor.
dann kommt lustigerweise ein Satz der eigentlich nicht sein müsste wenn sowieso kein finanzieller Anspruch bestehen würde:
.... keine Ausgleichleistung bei außergewöhnlichen Umständen, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind. .. ). Der Pilot hatte in der Durchsage sich für defekte Bremsen entschuldigt!
Naja für die Bremsen der Maschine, die da kaputt waren, sind ja sicherlich die Passagiere zuständig.
Dann wird von ominösen Verfahren gesprochen, die vom Bundesgerichtshof und vom High Court in England ausgesetzt worden sind....
Dann wird eine Kompensation der Auslagen von ca. 100 € angeboten, darüber hinaus auch ein Fluggutschein. Da liegt das Angebot ja schon weit über den bisher hier beschriebenen.

Die Ursache der Verspätung am 12.09. waren definitiv technische Probleme.
Mein Sohn saß bereits in München in dieser Maschine. "Wegen technischer Probleme" - wie der Pilot dann durchsagte, mussten alle wieder raus und sich ein Hotel suchen....
Mein Sohn hatte dann in Nam. alle Anschlüsse verpasst... großer Aufwand war die Folge und hat nun auch Schadenersatz + Pauschalentschädigung eingefordert.

Airberlin ist am 11.9. in der fraglichen Zeit von München aus um 19:05, 19:11, 20:37, 20:50, 20:50, 21:45 etc. gestartet, am Wetter kann's definitiv nicht gelegen haben. Woher ich das weiß? Ich hab' vom Flugplan vom 11.9. einen Screenshot gemacht, weil ich schon geahnt habe, dass es da Probleme gibt...
Anhang: Seite 14

hallo,
möchte mich hierzu auch äußern. unser rückflug von windhoek nach münchen am 28.7.2011 wurde wegen technischer störung des fliegers in münchen, um 24 stunden verschoben. nachdem airberlin auf unsere schadenersatzforderung vom 19.9.2011 und den erinnerungen nicht - außer die mitteilung eines bearbeitungszeichen - reagiert hat, haben wir am 14.11.2011 einen anwalt eingeschaltet. er hat AB aufgefordert die schadenersatzansprüche von 1.200 Eur bis zum 30.11.2011 auszuzahlen. am 29.11.2011 siehe da - reagiert AB und bietet eine "gütliche Einigung in Form einer Ermäßigung von insgesamt 1.200 Eur auf zukünftige, direkt bei AB und NIKI getätigten Buchungen an" (gültig bis 30.11.2013) die kosten meines rechtsbeistand wollen sie nicht übernehmen, da AB der ansicht ist, die beauftragung eines rechtsbeistand sei nicht erforderlich gewesen.
AB ist der ansicht, dass wir keinen anspruch auf eine schadenersatzzahlung haben und sie kulanterweise die o.g. ermäßigung anbieten.
ich werde meinen anwalt bitten klage einzureichen, da ich keine ermäßigung auf folgende direkt gebuchte flüge möchte, sondern die barauszahlung des schadenersatz.
mal sehen wie es weitergeht.


Wir waren auf dem Flug am 21.08. betroffen .

Heute kam folgendes Schreiben von Air Berlin :

"Gern haben wir den Vorgang erneut geprüft. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir an dieser Stelle nochmals um Entschuldigung.

Bitte gestatten sie uns nochmals den Hinweis, dass es sich bei dem Grund für die Verspätung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt und die Verordnungen der Europäischen Union in diesem Fall eine Erstattung nicht vorsehen.

Wir möchten höflich auf den bisherigen Schriftverkehr verweisen. Hinsichtlich einer weitergehenden Erstattung können wir Ihnen leider keinen positiven Bescheid geben.

Mit freundlichen Grüßen"

Der Air Berlin Mitarbeiter am Flughafen hatte gesagt das es sich um einen technischen Defekt gehandelt hat warum der Fleiger nicht Starten konnte .
Das ist laut Rechtssprechung aber kein außergewöhnlicher Grund !

"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
namibia-forum.ch/for...hrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
www.namibia-forum.ch...eiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html[/size]
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
[/url]
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
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29 Dez 2011 07:06 #217775
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dergnagflow schrieb:
petra191 schrieb:
Hallo,

wer von euch war auf dem Air Berlin Flug vom 11.09.11 München-Windhoek?

Habe ein Schreiben von AB bekommen, dass der Grund der Verzögerung (24Std. später) wetterbedingt sei, daher war der Flugbetrieb nur eingeschränkt möglich. Dieses Ursache stellt ein Ereignis höherer Gewalt dar, welches von AB weder zu verantworten, noch zu vertreten ist.
Es war zwar ein Gewitter in der Nähe von München, aber andere Maschinen sind auch geflogen und der Hauptgrund der Verzögerung, war ja unsere verspätete Ankunft aus Düsseldorf.
Hat noch jemand so ein Schreiben bekommen?

LG
Petra

Ja, meine Mutter hat das selbe Schreiben bekommen.
Ist (nicht nur) meiner Meinung nach eine Schutzbehauptung.
Ich habe ein weiteres Schreiben aufgesetzt und abgeschickt.

Erstens muss die Fluglinie beweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Annullierung/Verspätung zu vermeiden. Ein einfaches "das Wetter war schuld" reicht sicher nicht (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008 (Rechtssache C-549/07 Wallentin-Hermann/Alitalia).





Hallo Wolfgang,
ein Hinweis: Du musst Beweise bringen - nicht die Fluggesellschaft, denn
Du willst ja was von denen. Darüber sollte Dich Dein Anwalt aufgeklärt haben-
bevor Du Klage einreichst.
Wünsche Dir einen guten Rutsch
liebe Grüsse
Hanne



Zweitens habe ich beim Flughafen München angefragt, dort wurde mir gesagt, dass die deutsche Flugsicherung (DFS) die Bahnkapazität am Münchner Flughafen zwischen 20:20 und 21:00 reduziert hat. Dass daraus jedoch eine komplette Annullierung des Fluges resultieren sollte, ist mehr als zweifelhaft, da während dieser Zeit andere AirBerlin Flüge problemlos gestartet sind.

Es ist vielmehr zu vermuten, dass organisatorische Mängel (keine Ersatzcrew) die Annullierung des Fluges herbeigeführt hat. Da gibt's auch ein Urteil (OLG Frankfurt, AZ: 21 U 23/07) wonach es einer Fluggesellschaft zumutbar ist, Ersatz-Crews bereitzuhalten, vor allem, wenn die Airline von mehreren Flughäfen Deutschlands Linienflüge anbietet.

Das alles hab' ich jetzt in einem weiteren Brief nach rechtlicher Rücksprache geschrieben mit gleichzeitigem Hinweis, dass - falls keine Zahlung geleistet wird - eine Klage eingereicht wird.

lg
Wolfgang
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
Letzte Änderung: 29 Dez 2011 07:08 von Hanne.
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29 Dez 2011 12:11 #217800
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  • dergnagflow am 28 Dez 2011 15:44
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Hanne schrieb:
Hallo Wolfgang,
ein Hinweis: Du musst Beweise bringen - nicht die Fluggesellschaft, denn
Du willst ja was von denen. Darüber sollte Dich Dein Anwalt aufgeklärt haben-
bevor Du Klage einreichst.
Wünsche Dir einen guten Rutsch
liebe Grüsse
Hanne

Hallo Hanne,

in diesem Fall ist es umgekehrt.
Den Fluggästen steht diese Entschädigung zu und AirBerlin will sie nicht zahlen.
Daher ist die Fluglinie in der Beweislast, dass alles mögliche und zumutbare getan wurde, um die Annullierung zu vermeiden.

Die Details dazu stehen hier: eur-lex.europa.eu/Le...X:62007J0549:DE:HTML

Zitat: "Da nicht alle außergewöhnlichen Umstände zu einer Befreiung führen, obliegt es demnach demjenigen, der sich darauf berufen möchte, darüber hinaus den Nachweis zu führen, dass sie sich jedenfalls nicht durch der Situation angepasste Maßnahmen hätten vermeiden lassen, d. h. solche, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden außergewöhnlichen Umstände auftreten, für das betroffene Luftfahrtunternehmen insbesondere in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tragbar sind. Dieses hat nämlich nachzuweisen, dass es ihm offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen es konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges geführt haben."

Das ist auch durchaus sinnvoll, da man als aussenstehender Passagier ja in die Abläufe, Kommunikationen und Details nicht eingebunden ist.

Liebe Grüße
Wolfgang
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12 Jan 2012 00:18 #219555
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  • volkaracho am 12 Jan 2012 00:18
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Bin in der selben Lage nur aus MUC nicht losgekommen. War eindeutig duch warten auf den DUS Zubringer ein selbstgebackenes Problem. 1. Slot verpasst 2ter Slot wurde laut Cockpit Crew (announcement)nochmals verlängert, so dass die Dienst und Ruhezeiten der Crew überschritten worden wären. Wetter in MUC war noch gut in WDH nach meinem Kenntnisstand auch.
Ich besorge mir das Flugwetter vom 11092011 Morgen wenns geht und gebe es dann noch mal hier bekannt.
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