Hallo Christian
Aber bitte, hier ging es nicht um kontrollierte Bewegung innerhalb von Malawi, sondern um die Frage, ob das Erteilen des Visums in Zusammenhang mit Nachweisen für Geld, Ticket etc. steht. In diesem Zusammenhang war mein Argument, dass in den von mir genannten Ländern an den Grenzen nur das Geld für den Aufkleber/Stempel eingesammelt wird, eine Überprüfung des oben genannten nicht stattfindet,
Da muss ich Dir recht geben.
In der Regel werden für Kurzaufenthalte kein Vermögensnachweis verlangt.
Das "einsammeln" wie Du schreibst, sind Gebühren für die Visaausstellung.
Wenn man aber vergleicht, wieviel Aufwand und Kosten für ein Schengen Visa anfallen, da sind die 50 US Dollar für EU Bürger eher bescheiden, wir bezahlten 70 Dollar zusätzlich, in der Botschaft von Malawi in Zambia, nur um an der Grenze überhaupt ein Visum beantragen zu können.
Sicher nervt es einem, wenn man für einen Stempel, meist mit eingeklebtem Formular so viel bezahlen muss.
Allerdings, wenn ich bei meiner Gemeindeverwaltung eine Beglaubigung stempeln lassen muss, kostet mich das 20 SFr., das ist in
10 Sekunden erledigt.
In Malawi sind wir immerhin mind. 20 Minuten im Büro des ausstellenden Beamten gesessen, bis das Visum fertig war.
Was mich betreffend Visum in Nam/ZA eher nervt, ist die 3 Monate Beschränkung, ich wäre gerne bereit einen Vermögensnachweis vorzulegen und evtl. eine Gebühr für das Visum zu zahlen, um open end im südlichen Afrika zu bleiben, nicht mit Wohnsitznahme, sondern umherzureisen.
Wir liessen und lassen zig 10 000 SFr. im südlichen Afrika liegen und haben trotzdem so hirnrissige Sanktionen zu tragen.
Aber eben, das Schengen Visum ist auch kein Zuckerschlecken.
hier ein kleines Beispiel:
Gebühren
Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.
Kategorie Betrag in EUR
Erwachsene 60.00
Kinder von 6 bis 12 Jahren 35.00
Kinder unter 6 Jahren gratis
Vorschuss für eine Einsprache nach der Ablehnung eines Visums C (<90 Tage) 150.00
Kosten für den Versand in die Schweiz (z.B. für ein Visum D) 5.00
Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.
Wie heisst es so schön;Wie du mir so ich dir!
Gruss Turi