Das Amtsgericht Erding hat am 14.03.2012 in unserem Fall entschieden:
1. Für den am 21.08. geplanten aber verspäteten Flug von MUC nach Windhoek muss Air Berlin 600 Euro pro Person zahlen.
2. Für den den am 12.09.2011 aber verspäteten Rückflug von Winhoek nach MUC muss Air Berlin ebenfalls 600 Euro zahlen. Das ist der Flug, der wegen des erst 24 h später durchgeführten Hinflugs der Maschine (geplant am 11.09.2011) um 24 h verspätet durchgeführt worden ist.
Air Berlin hat 1. akzeptiert, ist aber zu 2. in die Berufung gegangen.
Jetzt kommen sie auch hier mit von Euro Control gecancelten Slots. Nun ist - so meine ich als juristischer Laie, der aber schon eine Instanz durchgefochten hat - folgendes zu beachten:
1. Air Berlin ist vollem Umfang beweispflichtig, dass die Verspätung aufgrund von Umständen zustande gekommen ist, die nicht von Air Berlin zu vertreten sind. Nur damit können sie sich exkulpieren also die Zahlung von 600 Euro abwenden
2. Listen mit gecancelten Slots und schriftliche Zeuganaussagen niemals als Beweis akzeptieren. Denn diese beschreiben eine komplexe Kommunikation zwischen Pilot, Tower und europäischer Flugsicherung. Da kann Air Berlin leicht Entscheidendes weglassen und Scheinbeweise führen. So könnten zum Beispiel die Gründe für die Verschiebungen der Slots fehlen. Oder es könnte gerade die Kommunikation fehlen, die zeigt, dass Air Berlin mögliche Slots nicht wahr genommen hat.
3. Also den Anwalt und das Gericht darauf hinweisen, dass nur mündlich im Gericht vernommene und vereidigte Zeugen als Beweis zugelassen werden sollen. Bei der Vernehmung gezielt nach den Ursachen für die Slotverschiebungen nachfragen und den Zeugen bestätigen lassen, dass er die gesammte Kommunikation wiedergibt.
4. Alle anderen Beweisangebote von Air Berlin werden mit Nicht Wissen bestritten.
Ein Bekannter von mir arbeitet als Fluglotse. Er sagt, es sei tatsächlich so, dass die Zuteilung der Slots zwischen Pilot, der Fluglinie und Euro Control ausgehandlet werde.
Das ist ein komplexer Vorgang, den Air Berlin nun lückenlos beweiskräftig dokumentieren muss um sich zu exkulpieren. Dabei müssen sie natürlich genau beweisen, dass jede einzelne Verschiebung nicht von Air Berlin zu verantworten ist. (Das wird Air Berln ohne den Piloten als Zeugen nicht schaffen.)
Wenn sie das könnten hätten sie es längst getan. Air Berlin hat auch für den zweiten Flug bereits Vergleiche von 50 % akzeptiert, also 300 Euro gezahlt. Daher erwarte ich nicht, dass sie sich exkulpieren können.
Also hartnäckig bleiben und selber beim Anwalt und Gericht explizit prüfbare sowie lückenlose Beweise einfordern. Denn es könnte sein, dass sich andere von den Nebelkerzen Air Berlins verwirren lassen.
Mitte November steht bei uns die nächste Entscheidung des Gerichts (nun in Landshut) an.
Warten wir mal ab, was Air Berlin noch bringt.
Wenn jemand, der am 11.09.2011 in MUC in der Maschine saß, die dann erst am 12.09. geflogen ist, explizit bestätigen und ggf. auch unter Eid aussagen kann, dass durchgesagt worden ist die Klimaanlage sei kaputt, oder es würde noch auf Gäste aus Düsseldorf gewartet, dann wäre es natürlich hilfreich wenn er/sie sich bei mir meldet.
Sollte Air Berlin tatsächlich noch mit dem Piloten als Zeugen in die Verhandlung gehen, würde ich gern auch einen entsprechenden Zeugen präsentieren.
Ich wäre auch daran interessiert mit Dropia explizit Aussagen Air Berlins zu diskutieren bzw. zu vergleichen. Dies aber bitte per persönlicher e-mail, da wir damit rechnen müssen, dass Air Berlin in diesem Forum als Leser und evtl. als Beitragsschreiber mitmacht.