THEMA: Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen ??
07 Mai 2012 12:25 #234910
  • rhh64
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  • rhh64 am 07 Mai 2012 12:25
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1. Richter werden auch intern bewertet. Wer "Karrieremäßig" weiterkommen will, braucht gute Bewertungen. Viele Pluspunkte gibts bei Verfahren, die per Vergleich enden! Also wird jeder Richter zunächst Druck machen, dass ihr euch vergleicht. Ist vom Arbeitsaufwand auch weniger, als die ganze Akte zu lesen und ein Urteil zu begründen, dass dann in der 2. Instanz hält. Denn bei Verfahren, die in der 2. Instanz anders entschieden werden, gibts dann wieder "Minuspunkte" ...

2. Rechtsanwälte können bei Vergleichen höhere Gebühren fordern als bei per Urteil beendeten Verfahren. Also werden Anwälte ...

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Beste Grüße

rhh64
Letzte Änderung: 07 Mai 2012 12:26 von rhh64.
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14 Mai 2012 11:39 #235680
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  • Tiger_reef am 14 Mai 2012 11:39
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So, heute hatten wir die Entschädigung auf dem Konto, damit sind wir mit der Angelegenheit durch.... mit Air Berlin allerdings auch. 2013 werden wir mit SAA nach Namibia fliegen ! :silly:
... still running against the wind ...
Letzte Änderung: 14 Mai 2012 11:39 von Tiger_reef.
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14 Mai 2012 13:43 #235691
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  • Fritzmann am 14 Mai 2012 13:43
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Tiger_reef schrieb:
So, heute hatten wir die Entschädigung auf dem Konto, damit sind wir mit der Angelegenheit durch.... mit Air Berlin allerdings auch. 2013 werden wir mit SAA nach Namibia fliegen ! :silly:

Bei SAA gibt's die Entschädigung aber nur für den Hinflug, für den Flug zurück nach Deutschland allerdings nicht, weil keine EU-Gesellschaft.
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14 Mai 2012 14:29 #235697
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  • Tiger_reef am 14 Mai 2012 11:39
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Ich habe auch nicht vor wegen der Entschädgigung mit SAA zu fliegen :silly:
Ich hoffe sowas bleibt mir zukünftig erspart !
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12 Jun 2012 11:48 #238998
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  • Tiger_reef am 14 Mai 2012 11:39
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Ich wollte mal kurz nachfragen ob mittlerweile noch jemand anders Ergebnisse für einen dieser Flüge vorzuweisen hat ???
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13 Jun 2012 13:23 #239122
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  • Christian-S. am 13 Jun 2012 13:23
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Es war zwar nicht Air Berlin, aber da dieser Thread sowieso ausgeufert ist:

Ich war am Sonntag, 10.6., um 20:10 auf den Rückflug SW286 von FRA nach WDH gebucht. Dieser wurde aufgrund eines technischen Defekts an der geliehenen Maschine (einer der beiden AN-Airbusse befindet sich ja zur Zeit im Service) auf Montag, 11.6., 09:00, verschoben. Wir wurden von AN umgehend im Steigenberger Airport-Hotel untergebracht, so weit, so gut. Der Flug startete am nächsten Morgen wie geplant und gegen 18 Uhr Ortszeit sind wir gut in Windhoek angekommen. Unterm Strich steht also eine Verspätung von rund 13 Stunden.

Für mich hat das ganze den Deutschlandurlaub um eine Nacht verlängert (und einen Arbeitstag gekostet), viele andere Fluggäste hatten natürlich Probleme mit in Namibia gebuchten Autos, Unterkünften etc.

Meine konkrete Frage: Ist es für mich aussichtsreich, bei AN Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung anzumelden? Ich haben den Flug über ein namibisches Reisebüro gebucht, bin deutscher Staatsbürger und habe meinen Wohnsitz in Namibia. Hat jemand Erfahrungen mit so einer Konstellation?

Sonnige Grüße aus Swakopmund,
Christian
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