THEMA: (Mal wieder) Warnung: Fahrverhalten Touristen
10 Nov 2017 06:25 #496276
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  • WoMa am 10 Nov 2017 06:25
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Guido. schrieb:
Hallo,
WoMa schrieb:
Nicht DU wirst getrackt, sondern das Fahrzeug. DU wirst auch nicht überwacht. Ich kenne kein System, wo neben dem kleinen blauen Punkt der Name "Sanne" steht.
Das ist so wie "Google trackt gar nicht Dich, sondern Google trackt nur das Smartphone." Das ist unter Datenaspekten nun mal das selbe. Ihr bekommt nicht übermittelt, das "Sanne" gerade dieses Auto fährt. Aber der Vermieter kann diese Daten jederzeit ohne das geringste Problem zusammenführen und damit wird nun mal "Sanne" getrackt. Das ist auch das vorgesehene Ziel des Ganzen.
Nein. Das vorgesehene Ziel ist, wie ich oben schon mehrfach erwähnt habe, das "Wie" und das "Wann" kontrollieren zu können (was bedeutet, dass man überhaupt erst das Auto checkt wenn man eine Rückmeldung bekommt dass der Vertrag nicht eingehalten wurde) um Auto und Insassen unbeschadet wieder zurückzubekommen.
Ich lege hier schon grossen Wert auf die richtige Formulierung, und lasse mich durch deine juristischen Tricks auch nicht davon abbringen. Niemand interessiert sich für die Daten solange das Auto innerhalb des Vertrages benutzt wird. Und bei uns wird der Mieter innerhalb des Autos durch einen Signalton erstmal gewarnt, dass er zb zu schnell fährt - da wird der Vermieter in der Regel noch nicht benachrichtigt. Erst, wenn der Mieter permanent und unnachgiebig die Tempolimits missachtet, bekommt der Vermieter eine Benachrichtigung und wird sich das Auto dann auch näher anschauen.
Ich finde es wesentlich bedenklicher, dass persönliche Telefongespräche, Skypekonversationen, Facebook und Whatsappnachrichten völlig ohne das Wissen der Beteiligten aufgezeichnet und auch von realen Personen mitgehört werden können. Und das ohne dass zuvor eine Anzeige eingegangen wäre, oder man gewarnt wird.
Ihr regt euch hier jetzt so künstlich auf, weil der Eigentümer des Mietfahrzeuges euch tracken kann. Und das, obwohl keinerlei persönliche Daten hinterlegt sind im System, und nur der Fleetmanager und/oder Eigentümer des Autos die Daten des Autos mit euren Daten abgleichen kann. Und die Vermieter die ich kenne haben besseres zu tun, als dazusitzen und die Liste der Mieter mit den Autos zu vergleichen und zu gucken, wo die denn gerade einkaufen. Dafür morschen die keine Zeit - darum sind sie ja so dankbar für ein System, das sie nur dann warnt, wenn es wirklich notwendig ist.

Guido. schrieb:
Mein Hauptproblem ist die Kombination aus Tracking, nicht existenten Verbraucherschutz und häufig schwammigsten Versicherungsbedingungen, bei denen deutsche Juristen abwechselnd einen Lach- und Weinkrampf bekommen. Aber das scheint in Namibia rechtlich so OK und so lange der Gesetzgeber oder die Nachfrageseite nichts Besseres durchsetzen, haben die Vermieter eben das Recht und die Möglichkeit, das so zu handhaben. Wer damit gar nicht klar kommt, muss sich andere Reiseziele aussuchen. Muss man trotzdem nicht gut finden und kann man kritisieren.
Absolut.

Guido. schrieb:
WoMa schrieb:
Rein vertraglich ist eine Geschwindigkeit von 81 dann natürlich schon eine Übertretung, oder wie würdest du das nennen?
Ja zweifellos. Nur passiert das wohl so ziemlich jedem (ohne Tempomat) mal. Wenn 1km/h schon die Versicherung kostet, wäre es eine extreme Auslegung zum Nachteil der Mieter. In Deutschland gibt es übrigens auch keinen festen Wert, wann Geschwindigkeitsübertretung grob fahrlässig ist. Hängt von den Bedingungen ab. Innerorts, Kurve, naß können schon 15 km/h grob fahrlässig sein. Außerorts auf gerader, trockener Strecke sind auch 30 km/ zu schnell u.U. nicht grob fahrlässig. 1 oder 5 km/h zu viel kosten aber nie den Versicherungsschutz - in Namibia weiß man es nicht so genau... Mal abgesehen davon, dass bei den meisten deutschen Kasko-Versicherungen grobe Fahrlässigkeit mittlerweile ohnehin versichert ist und dann auch bei 30km/h zu viel gezahlt wird.
Man kann es halt nicht mit deutschen Verhältnissen und Versicherungen vergleichen (Beispiel Banken: in D zahlt man kaum oder keine Kontoführungsgebühr, hier greifen die Banken bei allem zu was nicht bei drei auf den Bäumen ist). Und im Grunde sagst du ja, dass es auch in Deutschland keine verbindliche Regel gibt - "1 oder 5 km/h mehr" kosten also nicht den Versicherungsschutz, bei den meisten KV nicht mal 30km/h mehr - was ist bei 2, 6 oder 31?? Irgendwo muss ja eine Grenze sein.
Hier ist es einfach eine Vertragssache - und wie ich schon schrieb, kräht kein Hahn (oder Vermieter) danach wenn man mal ein paar km/h zu schnell unterwegs war, solange kein Unfall passiert - ist ja logisch, weil dann ja auch kein Versicherungsfall eingetreten ist. DASS kein Unfall passiert, dafür sorgt das Frühwarnsystem mit der Kombination aus Buzzer und Alarmmessages. Und wenn dann doch einer passiert, dann wird bei unserer Unfallanalyse immer die Fahrweise über den gesamten Fahrzeitraum mit in Betracht gezogen. Was die Versicherung dann daraus macht weiss ich nicht - das bekommen wir selten mit und führen darüber auch nicht Buch.
Aber sich jetzt an 1km/h aufzuhängen find ich unpassend.
In Windhoek darf man 60km/h fahren. Bis 70km/h gibt es keine Strafen, danach schon. Wenn mich nun ein Polizist mit 71 blitzt, hätte er rein gesetzlich das Recht, mich mit (ich glaube) 1500 NAD Strafe zu belegen. Wenn ich recht lieb bitte und sehr reumütig bin und hoch und heilig verspreche, es nie nie wieder zu tun, kann es sein dass er mich nochmal laufen lässt (versuch das mal in Deutschland...). Dann hab ich aber Glück gehabt. Wenn nicht, ist das Recht auf seiner Seite und ich brauche mich nicht darüber zu beschweren.
Es ist also gar nicht so kompliziert.
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10 Nov 2017 06:43 #496278
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Hi zusammen,

bei welcher Geschwindigkeit es nun fahrlässig ist, ist wie gesagt nicht festgeschrieben. Dann wenn ein Unfall passiert, könnte schon 1 km/h zu viel fahrlässig sein. Im Prinzip könnten aber auch 60 km/h farlässig sein, wenn 70 erlaubt sind. Auch hier geht es immer um "angepasste Fahrweise". Wenn ich mit 30 km/h in der 30-Zone in D ein Kind umfahre bin ich auch Schuld. Alles so Dinge mit den man rechnen muss, es aber im Prinzip nicht kann. Ich schweife ab ;-)

Ein bekannter Fahrzeugvermieter den ich sehr gut hier kenne hat einen "Beeper" im Auto. Er erlaubt 70 km/h auf Sand/Gravel und 90 km/h auf Asphalt. Den Beeper hat er auf 90 km/h und 110 km/h eingestellt. Er sieht also eine "Kulanz" von 20 km/h... aber auch das heißt nicht, dass man eigentlich doch 90 bzw. 110 km/f fahren darf.

Hier nochmal nur zur Info die Traffic Fines für Speeding (ab S. 41): www.nampol.gov.na/do...38-986a-8f64b60463f1 (bis 10 km/h zu viel ist man generell kostenlos dabei ;-))

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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10 Nov 2017 07:06 #496283
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travelNAMIBIA schrieb:
Ein bekannter Fahrzeugvermieter den ich sehr gut hier kenne hat einen "Beeper" im Auto. Er erlaubt 70 km/h auf Sand/Gravel und 90 km/h auf Asphalt. Den Beeper hat er auf 90 km/h und 110 km/h eingestellt. Er sieht also eine "Kulanz" von 20 km/h... aber auch das heißt nicht, dass man eigentlich doch 90 bzw. 110 km/f fahren darf.

Das machen die meisten so die ich kenne.
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10 Nov 2017 07:19 #496284
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Hallo Woma,
WoMa schrieb:
Ich lege hier schon grossen Wert auf die richtige Formulierung, und lasse mich durch deine juristischen Tricks auch nicht davon abbringen.
Das ist wirklich lustig. Entweder weißt Du nicht, was Tracking bedeutet oder Du willst mit falschen Formulierungen bewusst ablenken. Tracking - auch im Kontext von Google, Facebook und Co. - bedeutet das Nutzungsverhalten aufzuzeichnen. Das hat erstmal gar nichts damit zu tun, ob und wann die aufgezeichneten Daten ausgewertet und verwendet werden (live, später oder nie). Um im Beispiel zu bleiben: Natürlich wird nicht das Fahrzeug aufgezeichnet sondern das Nutzungsverhalten von "Sanne". Das Auto fährt ja nicht von allein mit 80km/h die C43 entlang. Es ist "Sanne" die das macht.

WoMa schrieb:
Ich finde es wesentlich bedenklicher, dass persönliche Telefongespräche, Skypekonversationen, Facebook und Whatsappnachrichten völlig ohne das Wissen der Beteiligten aufgezeichnet und auch von realen Personen mitgehört werden können. Und das ohne dass zuvor eine Anzeige eingegangen wäre, oder man gewarnt wird.
Womit Du leider endgültig bewiesen hast, dass du von dem Thema keine Ahnung hast.
1. Whatsapp-Nachrichten sind z.b. Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können technisch gar nicht aufgezeichnet oder mitgehört werden. Andere Beispiele, die Du nennst teilweise auch nicht.
2. "Völlig ohne Wissen" ist völliger Schmarrn. Es ist steht in Nutzungsbedingungen und/oder Datenschutzerkärungen drin, was aufgezeichnet wird. Die informieren alle sehr viel transparenter, über das was sie machen, als namibische Vermieter.
3. Auch Google, Facebook und Co. erfassen unzählige Daten zum Nutzungsverhalten, die keiner manuell anguckt und die zum Teil überhaupt nie ausgewertet/verwendet werden, weil sich der passende Kontext nie ergibt. Das findest Du komischerweise trotzdem kritisch. Wenn Ihr genau das Gleiche macht, ist es aber natürlich etwas völlig anderes? Alles klar.

WoMa schrieb:
Und im Grunde sagst du ja, dass es auch in Deutschland keine verbindliche Regel gibt - "1 oder 5 km/h mehr" kosten also nicht den Versicherungsschutz, bei den meisten KV nicht mal 30km/h mehr - was ist bei 2, 6 oder 31?? Irgendwo muss ja eine Grenze sein.
Klar muss irgendwo eine Grenze sein und 150km/h in der 30-Zone sind eher problematisch. Die Grenze für den Versicherungsschutz liegt in Deutschland und anderswo aber niemals bei Bagatellverstößen. Das ist der Unterschied.

WoMa schrieb:
Und wenn dann doch einer passiert, dann wird bei unserer Unfallanalyse immer die Fahrweise über den gesamten Fahrzeitraum mit in Betracht gezogen.
Und wenn ich dann früher mal 90 km/h auf Gravel gefahren bin, wird mir das bei einem Unfall nachteilig ausgelegt. Ist natürlich alles nur zu meinem Vorteil...

WoMa schrieb:
Aber sich jetzt an 1km/h aufzuhängen find ich unpassend.
In Windhoek darf man 60km/h fahren. Bis 70km/h gibt es keine Strafen, danach schon. Wenn mich nun ein Polizist mit 71 blitzt, hätte er rein gesetzlich das Recht, mich mit (ich glaube) 1500 NAD Strafe zu belegen.
Schon wieder lenkst du ab. Es geht nicht darum, wann man einen Strafzettel bekommt. Es geht um Blackboxes, aufgezeichnete Daten und Versicherungen. Nichts davon interessiert den Polizisten mit der Blitzpistole auch nur im geringsten.

Nochmal: Ich kann das alles nachvollziehen, was die namibischen Vermieter da machen. Deine Schönfärberei, dass die Vermieter das alles nur aus Sorge um ihre Kunden machen und das das ja alles etwas ganz anderes ist, als Google, Facebook und Co. machen, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist eine Verdrehung der Realitäten.

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 10 Nov 2017 07:23 von Guido.. Begründung: Quoting gefixt
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Hi Guido,
Deine Schönfärberei, dass die Vermieter das alles nur aus Sorge um ihre Kunden machen
nein, das macht der Vermieter sicher nicht und da stimme ich Dir zu. Es geht primär erstmal um "Sorge um das Eigentum". Mit der Blackbox/Tracking wird versucht das Risiko für den Verlust eines Arbeitsgegenstandes zu verringern. Da führt der Weg aber natürlich nur über den Fahrzeugnutzer (wie Du ja auch schreibst... das Auto ist nicht alleine von A nach B mit 80 km/h gefahren... außer es wäre ein Tesla-Vermieter in Namibia ;-)), der ja - und da sind wir uns sicher einig - auch davon profitiert kein Unfall zu bauen. Insofern wird sich natürlich indirekt auch Sorge um den Kunden gemacht.

Aber grundsätzlich sehe ich hier einen Konsens in all den Postings: Man akzeptiert wie es der ein oder andere Vermieter macht oder man sucht sich einen anderen Vermieter. Grundsätzlich ist nichts damit verkehrt ein Auge auf das zu haben, was mit dem Fahrzeug (einem Leihgegenstand) angestellt wird. Grundsätzlich muss die Masse (ich gehe jetzt mal davon aus, dass sich die Masse der Mieter wie ein Erwachsener verhält) darunter "leiden" (wobei ich persönlich das Leiden des Mieters durch den Einsatz einer Blackbox/Tracking als minimalst empfinde), was ein kleiner Prozentsatz mit dem Mietfahrzeug so veranstaltet.

Kleine Anekdote (nicht repräsentativ und nur aus Sicht des Vermieters bzw. der Blackbox), die ich kürzlich von einem großen bekannten Vermieter gehört habe: Mietfahrzeug mit Tracker wurde in den Dünen zw. Swakop und WVB "gefunden". Mieter wurde informiert, dass es verboten ist. Mieter sagte, er sei nicht dort. Ok. Fahrzeug überquert einen Tag später die Grenze nach Botswana. Vermieter ruft den Mieter erneut an und sagt ihm, dass er das nicht dürfe, da er die nötigen Cross-Border-Papiere nicht habe und auch nicht angefragt habe. Mieter sagt, dass er nur mal schnell in Botswana rumgucken wolle. 24 Stunden später findet sich der Wagen im Moremi GR wieder. Dritter Anruf des Vermieters, dass der Mieter sich immer noch illegal verhalte. Mieter will das nicht hören, er habe schließlich das Fahrzeug gemietet. Weitere 24 STunden später ein Anruf des Mieters, dass sie sich nun entschieden hätten von Maun nach Hause zu fliegen. Das Auto könne der Vermieter in Maun nun abholen - wie gnädig. Und Tschüß. Vermieter holt sein Auto in Maun ab... ach ja, das was vom Auto übrig, war, denn es wurde im Moremi versenkt und es stellte sich später beim Auslesen aller Blackboxdaten heraus, dass er zuvor schon in den Dünen zw. WVB und Swakop gerollt wurde. Vermieter stellt Mieter alles in Rechnung, Mieter sperrt seine Kreditkarte. Schaden für den Vermieter: 450.000 Namibia Dollar... die nun sicherlich auf den Mietpreis der zukünftigen Mieter aufgeschlagen werden müssen

Viele Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 10 Nov 2017 08:12 von travelNAMIBIA.
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Hi,
Christian, du beantwortest selbst die Frage, wie das nun das Tracking System verhindert hätte - nämlich gar nicht.
Nur wusste nun der Vermieter, wo das Auto steht. Das scheint ein Risiko des Vermietungsgeschäftes zu sein und damit muss man leben oder das als Vermieter versichern.

Ich hab grad mal in vergleichbaren deutschen Mietbedingungen geschaut. Bei deutschen Mietautos werden ja durchaus auch Tracking Systeme verwendet. Nur - dort gibt es eine Klausel im Vertrag, die die Freigabe der Daten zur Nutzung für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs durch Diebstahl etc. beinhaltet. ZB bei Savannah steht nur, dass es die Box gibt. Was mit den Daten passiert steht da nicht

In NAM scheint es nur darum zu gehen, dem Mieter ggf. die Schuld zuzuweisen, wenn es zu einem Schaden kommt. Es bleibt einem eigentlich nichts anderes übrig, als parallel selbst die Daten mitzuloggen um im Zweifelsfalle den Gegenbeweis anzutreten. Ein Belehrung über den Umfang der Erhebung und die Nutzung der Daten, insbesondere auch die nachhaltige Speicherung sollte eigentlich selbstverständlich sein. Aber da ist Vermietgeschäft eh einiges im Argen - meist gibt es die Veträge erst vor Ort. Vorher weiss man nie was drin steht, aber buchen muss man verbindlich. Das ist davon abgesehen nicht nur in NAM so. Auch in Nord-Nordamerika weiss man vorher nicht genau, welche Strassen man fahren darf und welche nicht. Das steht dann immer lapidar." Genaueres bestimmt die Vermietstation vor Ort". Blöd, wenn die einem genau die Strassen/Gebiete verbieten, die man eigentlich besuchen wollte.

Ich weiss jetzt nicht, ob es in NAM ein Gesetz über privacy gibt und was da drin steht. Wäre mal interessant.

Mit unseren Datenschutzgesetzen wäre diese Praxis nicht vereinbar.
Und bei mir ist das Telefon im Urlaub immer aus. B)

Gruss
Christian
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