THEMA: komplett verwirrt: Wie sind wir nun versichert?
04 Jun 2017 18:45 #477066
  • engelstrompete
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  • engelstrompete am 04 Jun 2017 18:45
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Sasa schrieb:
Hallo,
Wir hatten letztes Jahr über TUI bei Britz gebucht und hatten dadurch eine deutsche Zusatzversicherung die alles was in Namibia nicht versichert werden kann, versichern. Bei Britz mussten wir noch eine Reifen, Unterboden und Glasbruchversicherung machen und hatten damit laut TUI Vollkasko Schutz. Die Reifenversicherung haben wir in Anspruch genommen ohne jegliche Probleme.
Dieses Jahr werden wir nur die Reifen, Glas und Unterbodenversicherung machen, die kostet nur wenig und gut ist. Vorsichtig fahren muss man sowieso.
Und ich persönlich kann nichts schlechtes über Kia\Britz sagen.
Viele Grüße
Sasa

genauso würde ich es auch machen, wenn alles gut geht ist ja alles ok aber eine deutsche Versicherung bzw Rechtsanwalt im Falle eines Falle, wäre für mich auch sehr wichtig.

Liebe Grüße
Cécile :)
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
namibia-forum.ch/for...hrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
www.namibia-forum.ch...eiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html[/size]
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
[/url]
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
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05 Jun 2017 14:17 #477164
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  • Andrea_S am 05 Jun 2017 14:17
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Danke euch allen für die Antworten. Ich weiß nun besser Bescheid!!
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20 Jun 2017 10:57 #478622
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  • Bornheimer am 20 Jun 2017 10:57
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Guten Morgen!

Da es bei mir auch ums Thema Versicherungen bei Mietwagen geht, nutze ich halt mal diesen Thread.

Anfang September fliegen wir nach Windhoek und übernehmen bei Bobo Camper einen Discoverer FunX 4x4.
Das Auto haben wir schon Ende letzten Jahres über den ADAC bei Bobo Campers gebucht.
Um möglichst gegen alle Eventualitäten geschützt zu sein, haben wir auch die höchste CDW-Stufe mitgebucht.
Leider gibt es wohl eine Menge Ausnahmen, welche auch mit dem CDW nicht abgedeckt sind. Bei den meisten Punkten
handelt es sich um Sachverhalte, die man durch eigenes vernünftiges Handeln weitgehend ausschließen kann.
Es bleiben jedoch noch ein paar Punkte, die einen treffen können, auch wenn man nicht selbst daran schuld ist.
Zum Beispiel die Geschichte mit der defekten Kupplung: "Clutch failure due to driver abuse (e.g. burnt pressure plate due to excessive slipping, shredded clutch plate)."
Man kann ja nicht ausschließen, daß der Wagen mit einer unerkannten Vorschädigung übernommen wird, welche dann
plötzlich akut wird. Nach den Vertragsbedingungen wäre ich aber trotz CDW voll umfänglich dafür verantwortlich!
Auch eventuelle Abschleppkosten werden ausnahmslos an den Kunden weitergegeben: "Towing costs, if required, for all above damages"
Habt Ihr Erfahrung damit, wie man sich auch gegen solche Punkte absichern kann? Über die mitverkauften CDWs geht es ja wohl nicht.
Für Eure Meinung wäre ich sehr dankbar!
2017 - Namibia (10.09. - 04.10.2017)
2019 - Neuseeland (19.01. - 12.02.2019)
2020 - Mecklenburg-Vorpommern (Ersatz Kanada - 06.09. - 19.09.2020)
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20 Jun 2017 11:59 #478624
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  • travelNAMIBIA am 20 Jun 2017 11:59
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Hi Bornheimer,
Habt Ihr Erfahrung damit, wie man sich auch gegen solche Punkte absichern kann? Über die mitverkauften CDWs geht es ja wohl nicht.
kannst Du nicht. Den allumfassenden Schutz gibt es nicht. Hier wurde vor einiger Zeit genau von so einem Kupplungsvofall gesprochen. Ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde damals zahlen musste. Es steht halt Aussage gegen Aussage.

Siehe auch z.B. diese Threads zum Thema: www.namibia-forum.ch...-aktuelle-infos.html oder www.namibia-forum.ch...l-aus-dem-staub.html

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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20 Jun 2017 18:22 #478657
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  • Junix am 20 Jun 2017 18:22
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Wir sind soeben aus Namibia zurück und hatten einen Wagen (Bushcamper) direkt bei Savanna gemietet.
Wir hatten das höchst-mögliche Versicherungspaket (4) und dann das noch mögliche "2 Reifen + eine Seitenscheibe" Paket zugebucht.
Trotzdem hatten wir von Anfang bis Ende das Gefühl, ein teures Paket zu haben und trotzdem unterversichert zu sein.

Die Miet- und Haftungskonditionen sind nach deutschem (europäischen) Verhältnissen abenteuerlich.
Gewarnt durch den hier im Forum geschilderten Fall mit einer verbrannten Kupplung, beharrten wir auf einen Bushcamper mit Automatikgetriebe.
Kupplungen und Antriebsstrang (4-Radantrieb auf Schotter&Asphalt gilt als "excessive wear") sind auf jeden Fall von Versicherungen ausgeschlossen. Auch die Konditionen im Fall eines Ersatzwagens waren "undurchsichtig".
Besonders stieß uns die (auch im Forum geschilderte) angedrohte Vorgehensweise bei Schadensmeldung auf: Sofort wird bei Schadensmeldung von der Kreditkarte der geblockte Betrag eingezogen noch bevor wirklich Kosten anfallen und deren Höhe feststeht. Wir hatten keinen Schaden, aber diverse Geschichten schwirren hier im Forum herum. Bei einem Bushcamper wie dem Unseren mit 81.000 km, der seit zwei Jahren von Touristen mit eher wenig Geländefahr-Erfahrung über die Pisten geprügelt wird, ist eine Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls von Funktionen eher recht hoch.

Ich würde beim neuerlichen Mieten darauf achten, entweder wie von einigen Fomis hier vorgeschlagen in Deutschland via Veranstalter einen Mietwagen zu buchen oder aber bei einigen Kreditkarten sind solche Versicherungen auch inkludiert, wenn man damit zahlt...
Wir empfehlen NICHT darauf zu vertrauen, dass man mit dem größten Versicherungsschutz eine Absicherung nach europäischem Standard hat. Das war eher "verlorenes Geld" .
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21 Jun 2017 06:12 #478683
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  • ron74 am 21 Jun 2017 06:12
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Hallo,
ich denke, dass bei den ganzen Diskussionen um die Versicherungsbedingungen zwei wichtige Punkte in rechtlicher Hinsicht übersehen werden:

1. Zum einen sind die ganzen Ausschlüsse in den Bedingungen als Ausnahmen formuliert. Dann ist aber regelmäßig derjenige, der sich auf die Ausnahme beruft, beweisbelastet. Das ist auch in Namibia oder SA so. Wie will man denn (im Zweifel gerichtsfest) beweisen, dass der Mieter für den Kupplungsschaden verantwortlich ist, dass der Unfall ohne Beteiligung eines Tiers oder anderen Fahrzeuges passiert oder dass sich der Mieter sonst fahrlässig verhalten hat.

2. Ich habe so meine Zweifel, ob viele der verwendeten Ausschlussklausel rechtlich einer gerichtlichen Überprüfung (auch hier in Afrika) standhalten. Es gibt natürlich in Namibia und SA kein mit Europa vergleichbares AGB- bzw. Verbraucherschutzrecht. Die Gerichte entwickeln aber immer mehr ein solches zu Gunsten der Kunden. Hier in SA wurde beispielsweise vor gar nicht so langer Zeit die üblichen Klauseln von Tourunternehmen, wonach die Teilnahme vollständig auf eigene Gefahr erfolgt, für unwirksam gehalten.

Das sind jetzt nur ein paar allgemeine Gedanken. Ich gehe davon aus, dass diese Fälle bisher noch nicht von Gerichten in Namibia entschieden wurden. Falls doch, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

Was ich aber damit sagen will ist, dass man nicht allein deswegen, weil es der Vermieter sagt, zu hohen Schadenszahlungen verpflichtet ist. Wenn man dann von Vermietern noch damit unter Druck gesetzt wird, dass man bis zur Klärung / Zahlung nicht ausreisen kann, geht das gar nicht. In den Verträgen steht, dass der Vermieter die Kaution im Schadensfall bis zur endgültigen Klärung einbehalten kann, aber nicht das man als Mieter das Land erst verlassen kann, wenn alle (behaupteten) Schäden bezahlt sind.

VG

Ron
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