THEMA: komplett verwirrt: Wie sind wir nun versichert?
21 Jun 2017 06:44 #478684
  • peter 08
  • peter 08s Avatar
  • Beiträge: 1927
  • Dank erhalten: 1364
  • peter 08 am 21 Jun 2017 06:44
  • peter 08s Avatar
Junix schrieb:
.....Ich würde beim neuerlichen Mieten darauf achten, entweder wie von einigen Fomis hier vorgeschlagen in Deutschland via Veranstalter einen Mietwagen zu buchen oder aber bei einigen Kreditkarten sind solche Versicherungen auch inkludiert, wenn man damit zahlt...

Bestimmt keine schlechte Idee, wird nur leider nicht funktionieren.

Von Deutschland aus wird vom Veranstalter der Mietwagen nicht VERMIETET sondern nur VERMITTELT, im Kleingedruckten steht dann regelmäßig, "...es gelten die Bedingungen des Vermieters vor Ort"!
Bei der Kreditkartenversicherung sind Camper ausgeschlossen.

mit besten Grüßen
Peter
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
Folgende Benutzer bedankten sich: Logi
21 Jun 2017 09:32 #478703
  • Sasa
  • Sasas Avatar
  • Beiträge: 2333
  • Dank erhalten: 2326
  • Sasa am 21 Jun 2017 09:32
  • Sasas Avatar
Hallo Peter
ich schrieb in meinem Beitrag ja auch dazu, dass wir bei TUI den Mietwagengebucht haben und die uns dann dazu eine deutsche Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die für in Namibia nicht abgedeckte Schäden aufkommt.
Nich die Buchung des Wagerns in Deutschland, sondern der Abschluß dieser Zusatzversicherung hat den "Vollkaskoschutz" gebracht. Nich desto trotz, habe ich für dieses Jahr ganz einfach ohne diese ganzen Versicherungen gebucht. Ich werde Reifen- und Glasbruchversicherung machen und gut.
Selbstbeteiligung auf 0 werde ich mir auch schenken.
Es ging mir nur darum denjeneigen die den Vollkaskoschutz nach deutschem Vorbild haben wollen zu sagen, dass man das eben in deutschland versichern kann. Das Geld spare ich mir aber demnächst.
War halt unser erste Namibia Reise und der Veranstalter hat das als besonders wichtig dargestellt. Ist auch in Ordnung, aber jetzt wissen wir worauf wir uns einlassen und gehen das "Risiko" ein.

Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft.
3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016:
www.namibia-forum.ch...a-erstlingstour.html
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
21 Jun 2017 11:15 #478717
  • Logi
  • Logis Avatar
  • Beiträge: 13098
  • Dank erhalten: 9632
  • Logi am 21 Jun 2017 11:15
  • Logis Avatar
ron74 schrieb:
Wie will man denn (im Zweifel gerichtsfest) beweisen, dass der Mieter für den Kupplungsschaden verantwortlich ist, dass der Unfall ohne Beteiligung eines Tiers oder anderen Fahrzeuges passiert oder dass sich der Mieter sonst fahrlässig verhalten hat.

Black Box und Tracking System!

Ein Beispiel: wir fuhren mit dem Hilux von Windhoek los, beim 1. Übergang von Asphalt auf Gravel schaltete mein Mann in den 4x4. Dabei übersah er, weil wir am Anfang immer erst langsam durch die Gegend tuckern, dass er versehentlich den "falschen" Gang erwischte. Keine 10 Minuten später klingelte unser Handy und man machte uns auf unseren Fehler aufmerksam: Wrong Gear - Normal Gravelroad!!!

Die Verleiher wissen ganz genau, wo man ist und was man mit dem Wagen macht. Da darf man sich keinen Illusionen hingeben.

LG
Logi
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
21 Jun 2017 11:35 #478718
  • Guido.
  • Guido.s Avatar
  • Guido. am 21 Jun 2017 11:35
  • Guido.s Avatar
Hallo,
Sasa schrieb:
Wir hatten letztes Jahr über TUI bei Britz gebucht und hatten dadurch eine deutsche Zusatzversicherung die alles was in Namibia nicht versichert werden kann, versichern. Bei Britz mussten wir noch eine Reifen, Unterboden und Glasbruchversicherung machen und hatten damit laut TUI Vollkasko Schutz.

Wenn die Zusatzversicherung denn das "Optimal-Versicherungspaket" von TUI Camper war, dann hast Du Dich eventuell einer schönen Illusion hingegeben. «Nicht versichert sind: Überschlag/ Kippen des Fahrzeuges durch eigenes Verschulden (single vehicle rollover)» Genau das ist der kritischste Punkt, weil in der Praxis das häufigste Szenario für große Schadensersatz-Forderungen seitens des Vermieters. Darüber hinaus «Generell erlischt der Versicherungsschutz, sofern gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen wurde, z.B. fahrlässige, mutwillige Verursachung von Schäden». Wohlgemerkt "fahrlässige" und nicht "grob fahrlässige" Verursachung von Schäden. Einfache Fahrlässigkeit liegt im Prinzip bei jedem selbst verschuldeten Schaden vor. Es kann ja gut sein, das TUI Schäden kulant reguliert, aber formal stehst Du damit meines Erachtens kaum besser da als mit in Namibia abgecshlossenen Paketen.

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 21 Jun 2017 11:37 von Guido..
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
21 Jun 2017 16:03 #478737
  • ron74
  • ron74s Avatar
  • Beiträge: 324
  • Dank erhalten: 112
  • ron74 am 21 Jun 2017 16:03
  • ron74s Avatar
Hi Logi,

mag schon sein. Ich frag mich nur, welche Daten tatsächlich aufgezeichnet und ausgelesen werden und vor allem, wer (welcher Experte) diese in Afrika gerichtsfest auswerten und deuten kann. Da habe ich nach meinen vielfachen Erfahrungen hier in Afrika erhebliche Zweifel. Wie will man den beispielsweise auch bestimmen, ob man nun einem auf der Straße liegendem Stein oder einem Tier ausgewichen ist? Einmal würde die Versicherung nicht zahlen, das andere mal schon.

Der nächste interessante Einwand wäre dann, was der Vermieter denn überhaupt aufzeichnen darf und was dann verwertet werden kann, insbesondere wenn er den Mieter vorher nicht umfassend informiert hat. Das ist international gerade ein ziemlich spannendes Thema, weil gerade viele neuen Autos generell und ohne jede ausdrückliche Daten ohne Genehmigung aufzeichnen. Ich meine mich an einen Fall in D erinnern zu können, in welchem die Verwertung der Daten in einem Strafverfahren wegen einer tödlichen Unfallflucht nur ganz ausnahmsweise zugelassen wurden.

Ich will damit nicht sagen, dass es dem Vermieter nicht möglich ist, ein Fehlverhalten des Mieters nachzuweisen. Ganz so einfach, ein solches bloß zu behaupten und keinerlei Einwände zu akzeptieren, ist es aber wohl nicht.

Ron
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
21 Jun 2017 16:12 #478738
  • dino
  • dinos Avatar
  • Beiträge: 713
  • Dank erhalten: 545
  • dino am 21 Jun 2017 16:12
  • dinos Avatar
Das wird dir nur alles nicht helfen, wenn der Vermieter dich an der Ausreise hindern oder sogar festsetzen lässt, bist Du den Schaden komplett beglichen hast. Das Geld dann aus dem Ausland wiederzubekommen, wird wohl kein Spaß.

Dass das tatsächlich passiert, ist hier in einem anderen Thread schon mal beschrieben worden.

Gruß

Dino
Letzte Änderung: 21 Jun 2017 16:17 von dino.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.