Wenn noch zwanzig andere Nervöse dort anfragen, werden sie irgendwann die Versicherungsbedingungen verschärfen, weil sie von Seiten der Kunden darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Versicherung "zu" kundenfreundlich ist.
Was genau ist denn an der Klausel "Mietfahrzeug" so schwer verständlich, als dass man zum eigenen Nachteil auch noch um Präzisierung bittet?
Ich erkläre es:
"Miet-..." = Vertrag über die Überlassung einer beweglichen Sache gegen Entgelt
"...-fahrzeug" = Aus dem Gesamtzusammenhang ergibt sich, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handeln muss. Ein Hilux, ein Polo, ein Mercedes Sprinter und ein Landrover haben eins gemeinsam: Sie fahren und haben einen Motor = (Kraft-)Fahrzeug.
Ausnahmslos alle interessieren sich für ein Kraftfahrzeug und sie wollen es gegen Entgelt vorübergehend in Besitz haben. Damit ist der Hilux von dem Begriff Mietfahrzeug umfasst.
Das sind die einzigen Voraussetzungen hinsichtlich des Wagens. Warum wollt Ihr den Versicherer geradezu drängen, den Hilux auszuschließen, indem dort noch irgendwelche Klauseln in Richtung PKW-Zulassung aufgenommen werden? Diese Klauseln stehen derzeit in den Versicherungsbedingungen nicht, also kann sich der Versicherer auf ein solches Kriterium auch nicht berufen.
Wir leben hier in einem Rechtsstaat. Ein deutscher Richter entscheidet nicht nach Gutdünken, sondern nach den vertraglichen Vereinbarungen. Und die werden nicht so ausgelegt, wie es sich die Versicherung insgeheim oder nachträglich vielleicht überlegt hat, sondern so, wie sie objektiv zu verstehen sind. Gleiches gilt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Österreich und in der Schweiz. Wovor habt Ihr Angst?
Zugleich ein großes Entschuldigung, aber ich konnte mir ein wenig Ironie nicht verkneifen!