THEMA: Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte
07 Mär 2014 07:56 #329571
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  • Philip Marlowe am 07 Mär 2014 07:56
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Hallo jogo, ist nicht genau die Antwort auf deine Frage, aber mich juckt es dennoch in den Fingern...
jogo schrieb:
Das Fahrzeug hat 5 Sitzplätze

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
jogo schrieb:
Wenn in den Fahrzeugpapieren also von 12 zugelassenen Personen die Rede ist, besteht bedingungsgemäß leider kein Versicherungsschutz.

Im Fahrzeugschein ist nicht die Rede von 12 zugelassenen Sitzplätzen... ich glaube ihr lest aneinander vorbei.

...tom
Letzte Änderung: 07 Mär 2014 07:59 von Philip Marlowe.
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07 Mär 2014 09:52 #329586
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  • jogo am 07 Mär 2014 09:52
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Hallo Tom,

Danke für den Hinweis, sehe ich genau so. Bushlore hat mir jetzt freundlicherweise auch noch die Papiere von einem "echten" Kleinwagen geschickt. Hyundai Getz - der ist genauso klassifiziert. Ich werd das meiner Antwort an AXA als Beispiel beilegen. Mal schauen, was dann geantwortet wird.

Gruß
Hannes
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07 Mär 2014 10:55 #329602
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Hej hej...

viel Erfolg, ich sehe da von den Bedingungen her aber auch kein Problem., Ich glaube der Auskunftgeber hat die Zahl 12 gesehen und reagiert. Und das m.E. nicht besonders... geschickt.

Ansonsten steht dir der Weg zur MLP-Platinum oder Explorer-Card ja noch offen. Und eigentlich auch zur Germanwings Gold, aber da verhält sich Axa ja momentan vergleichbar "geschickt" und streut Zweifel.

Grüße und schönen Urlaub! tom
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07 Mär 2014 18:50 #329646
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Habe heute nochmal die Sache bei AXA geschildert. Mal sehen, was als Antwort kommt. Inzwischen hab ich mich schon geärgert, überhaupt gefragt zu haben. Der Wagen ist als Station Wagon geführt (=Kombi-Limousine lt. Leo), also offensichtlich versichert.


Grüße
Hannes
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07 Mär 2014 19:05 #329647
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Wenn noch zwanzig andere Nervöse dort anfragen, werden sie irgendwann die Versicherungsbedingungen verschärfen, weil sie von Seiten der Kunden darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Versicherung "zu" kundenfreundlich ist.

Was genau ist denn an der Klausel "Mietfahrzeug" so schwer verständlich, als dass man zum eigenen Nachteil auch noch um Präzisierung bittet?

Ich erkläre es:

"Miet-..." = Vertrag über die Überlassung einer beweglichen Sache gegen Entgelt
"...-fahrzeug" = Aus dem Gesamtzusammenhang ergibt sich, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handeln muss. Ein Hilux, ein Polo, ein Mercedes Sprinter und ein Landrover haben eins gemeinsam: Sie fahren und haben einen Motor = (Kraft-)Fahrzeug.

Ausnahmslos alle interessieren sich für ein Kraftfahrzeug und sie wollen es gegen Entgelt vorübergehend in Besitz haben. Damit ist der Hilux von dem Begriff Mietfahrzeug umfasst.

Das sind die einzigen Voraussetzungen hinsichtlich des Wagens. Warum wollt Ihr den Versicherer geradezu drängen, den Hilux auszuschließen, indem dort noch irgendwelche Klauseln in Richtung PKW-Zulassung aufgenommen werden? Diese Klauseln stehen derzeit in den Versicherungsbedingungen nicht, also kann sich der Versicherer auf ein solches Kriterium auch nicht berufen.

Wir leben hier in einem Rechtsstaat. Ein deutscher Richter entscheidet nicht nach Gutdünken, sondern nach den vertraglichen Vereinbarungen. Und die werden nicht so ausgelegt, wie es sich die Versicherung insgeheim oder nachträglich vielleicht überlegt hat, sondern so, wie sie objektiv zu verstehen sind. Gleiches gilt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Österreich und in der Schweiz. Wovor habt Ihr Angst?

Zugleich ein großes Entschuldigung, aber ich konnte mir ein wenig Ironie nicht verkneifen!
Letzte Änderung: 07 Mär 2014 19:22 von Hiluchs.
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08 Mär 2014 06:33 #329667
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Hiluchs schrieb:
Wenn noch zwanzig andere Nervöse dort anfragen, werden sie irgendwann die Versicherungsbedingungen verschärfen, weil sie von Seiten der Kunden darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Versicherung "zu" kundenfreundlich ist.

Ich glaube eher, dass sie bald erkennen werden, dass eine interne Produktschulung erforderlich ist...

tom
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