THEMA: Warnung vor Camping Car Hire Autovermietung
28 Okt 2017 15:10 #494662
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  • travelNAMIBIA am 28 Okt 2017 15:10
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Hi Markus,
Dass Dich der Vermieter daran hindert den Rückflug anzutreten das halte ich für nahezu ausgeschlossen.
mehrfach schon vorgekommen, z.B. durch Einzug des Reisepasses. Aber ist natürlich dennoch eins sehr seltener Fall.

Viele Grüße
Christian
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28 Okt 2017 15:11 #494664
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  • yanjep am 28 Okt 2017 15:11
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Ich habe mir die terms und conditions durchgelesen und fürchte, dem Vermieter wurde Unrecht getan. Es scheint wirklich nur eine Warnung zu sein, denn der Obersatz ganz unten im Text lautet in etwa "Unterbödenschäden können entstehen durch schlechte Straßen, langsam bzw. vorsichtig fahren", dann folgt eine Aufzählung verschiedener Straßen. In einem neuen Satz, erkennbar durch den groß geschriebenen Anfangsbuchstaben steht, daß das Fahren in Botswana etc. auf eigenes Risiko geschieht. Das verstehe ich so, daß das eigene Risiko sich nicht auf die aufgeführten Straßen bezieht (wie auch aus dem Antwortschreiben hervorgeht, daß es nur eine Warnung ist) sondern nur auf Fahrten außerhalb Namibias.

Yanjep
Letzte Änderung: 28 Okt 2017 15:13 von yanjep.
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28 Okt 2017 16:32 #494670
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  • ron74 am 28 Okt 2017 16:32
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Hallo Christian,

Deine Aussage muss ich wieder mal anzweifeln. Wenn einen der Vermieter am Rückflug hindern will, dann kann er das nur durch unberechtigte Drohungen und unter freiwilliger Mithilfe des Kunden, wenn dieser dann "einknickt". Oder er wendet gleich rohe Gewalt an;-)

Weder die vertraglichen Bedingungen noch irgendein Gesetzt in Nam (und glaub mir, da kenn ich mich ganz gut aus:-) geben den Vermieter auch nur annähernd ein Recht dazu, die Abreise zu verhindern, wenn ein unklarer Schaden aufgetreten ist!!! Dafür hat er die Kaution. Alles was darüber hinausgeht ist Risiko des Vermieters - das ist überall auf der Welt so. Wenn sich das für den Vermieter nicht mehr lohnt, muss er sein Geschäft einstellen. Das scheint aber überall auf der Welt nicht der Fall zu sein.

Wie bitte will denn der Vermieter den Pass einziehen? Mit Gewalt und mit Hilfe seiner Angestellten? Vielleicht kann er ja auch noch die Polizei schmieren oder die Grenzbeamten?

Für mich gibt es in einem solchen Fall nur eine einfache Regel: Wenn der Vermieter einen unberechtigten Schaden (das wäre für mich schon der viel benannte Kupplungsschaden) geltend macht, da sage ich freundlich auf Wiedersehen und gehe. Wenn mich dann die Polizei (in unlauterer Zusammenarbeit mit dem Vermieter) aufhält, da verpass ich halt meinen Flug. Wegen der ganz eindeutigen Rechtslage, sollte das aber selbst in NAM innerhalb von 24 h geklärt sein. Dann kostet mich das erstmal 500,00 EUR anstatt vieler Tausend. Über alles andere kann man dann "fair" vor Gericht streiten.


Mich wundert etwas, dass hier im Forum immer das Schreckgespenst von Verhinderung der Ausreise oder dass die Leute auf alle Fälle in Europa verklagt werden, propagiert wird. Über die Hintergründe kann ich nur spekulieren.

Bitte versteht das nicht falsch. Ich selbst habe trotz meiner vielen Fahrten in NAm noch nie einen Schaden in NAm gehabt. Ich hab das aber mit ein paar Studenten erlebt, die einem Esel ausgewichen waren und sich dann überschlagen hatten (den beiden ist nichts passiert) und dann quasi unberechtigterweise wirklich genötigt wurden, ca.10.000 EUR von ihren Familien nach NAM transferieren zu lassen.

Also im Zweifel und bei großen Summen lieber den Flug verpassen.

VG

Ron
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28 Okt 2017 16:54 #494672
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Hi Ron,
Deine Aussage muss ich wieder mal anzweifeln.
kannst Du, oder einfach die Threads zum Thema durchlesen, z.B. www.namibia-forum.ch...l-mit-mietwagen.html oder namibia-forum.ch/for...wagen-schrotten.html. Natürlich ist es nur eine Drohung, die aber auch schon mit Polizeieinsatz versucht wurde durchzusetzen. Ich habe persönlich aber nur von einem Fall gehört, wo damit "gedroht" wurde.

Viele Grüße
Christian
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28 Okt 2017 17:44 #494678
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  • Guido. am 28 Okt 2017 17:44
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Hallo Markus,

Markus615 schrieb:
Dass Dich der Vermieter daran hindert den Rückflug anzutreten das halte ich für nahezu ausgeschlossen. Er fährt Dich vielleicht nicht zum Flughafen, aber ein Taxi ist auch schnell gerufen. Gerade wenn der Vermieter jemanden am Rückflug hindern würde (was er nur mithilfe der Polizei kann) dann würde er aber auch für den zweiten Rückflug aufkommen müssen und alle weitere Schäden. Jedenfalls in Deutschland, wie das mit Schadenersatz in Namibia gehandhabt wird, weiß ich nicht. Es gibt nämlich keinen Grund jemanden wegen eines Kostenvoranschlages fest zu setzen... Schäden die man verursacht hat, die muss man natürlich auch bezahlen. Die Rechnung kommt dann aber auch nach Deutschland, wenn vor Ort nicht bezahlt.
So ziemlich jeder hier - außer Dir - weiß, das es dokumentierten Fällen diesbezüglich gibt und deshalb auch das Auswärtige Amt vor genau dieser Problematik warnt. Wenn der Mieter wieder in Deutschland ist, dann ist es für Vermieter nicht einfach, Ansprüche aus einem nach namibischen Recht geschlossenen Vertrag in Deutschland durchzusetzen. Deswegen ergreifen sie in Namibia "prophylaktisch" Rechtsmittel und lassen den Mieter an der Ausreise hindern. Völlig unstrittig der Punkt.

Auswärtiges Amt:
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, bei ausstehenden Zahlungen mit drastischen Maßnahmen - wie der Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
www.auswaertiges-amt...Sicherheit_node.html

Aber da gibt es ja auch ganz viele Experten, die die Botschaften und das AA für völlig ahnung- und kompetenzslos halten. Bei denen schlagen diese Fälle aber auf, weil sich die Betroffenen letztlich hilfesuchend an die wenden. Die wissen schon, wovon sie reden.

Markus615 schrieb:
Klar beherrsche ich auch ein Fahrzeug auf einer Gravel Road mit über 100 km/h
Klar kannst DU alles und nur die anderen sind zu doof. Überhaupt sind es ja immer die anderen und FoMis hier bauen grundsätzlich keinen Mist. In der Realität beherrscht Du ein Fahrzeug nicht mal so, dass Du die lächerlichen 5km Sand zum Sossusvlei vernünftig fahren kannst, ohne das Auto sinnlos zu quälen. Siehe Reisebericht von Dir.

Markus615 schrieb:
Bei dem Autovermieter (Namibia), bei dem ich buche steht zumindest, dass beim "großen" Versicherungspaket unter anderem die Reifen, Windschutzscheibe, Sandsturmschäden UND Schaden bei einem Unfall, bei dem kein anders Fahrzeug betroffen ist (Fahrlässigkeit ausgeschlossen) mit versichert sind.
Das ist ja toll. Die im deutschen übliche juristische Unterscheidung zwischen einfacher, grober und gröbster Fahrlässigkeit findet nicht statt. Einfache Fahrlässigkeit liegt im Prinzip bei jedem selbst verschuldeten Unfall vor. Du musst irgendwas nicht beachtet haben, sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen. Wenn Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen ist, dann ist offenbar auch einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Und dann ist mit Deine Super-Duper-All-inklusive-Zero-Excess-Versicherung ziemlich sinnlos, was der eine oder andere nach größerem Schaden auch in der Praxis schon auf die harte Tour lernen musste.

Das was einem der Vermieter ggf. vorher mündlich an blumigen Versprechen zum Versicherungsumfang gegeben hat, ist auch nichts wert. Auch wenn man es "schriftlich" per E-Mail hat. Die meisten Mietverträge enthalten Klauseln, dass sämtliche nicht schriftlich im Mietvertrag fixierten Nebenabreden nichtig sind und man akzeptiert das ausdrücklich mit seiner Unterschrift im Mietvertrag.

Markus615 schrieb:
Es gibt doch gar keine wirkliche Versicherungsproblematik,
Komisch, das es hier Jahr für Jahr 1000 Postings zu Versicherungsproblematiken gibt und viele Menschen schauen, ob sie sich mit in Kreditkartenpaketen inkludierten Versicherungen besser stellen.

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 28 Okt 2017 17:51 von Guido..
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28 Okt 2017 19:31 #494693
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yanjep schrieb:
Ich habe mir die terms und conditions durchgelesen und fürchte, dem Vermieter wurde Unrecht getan. Es scheint wirklich nur eine Warnung zu sein, denn der Obersatz ganz unten im Text lautet in etwa "Unterbödenschäden können entstehen durch schlechte Straßen, langsam bzw. vorsichtig fahren", dann folgt eine Aufzählung verschiedener Straßen. In einem neuen Satz, erkennbar durch den groß geschriebenen Anfangsbuchstaben steht, daß das Fahren in Botswana etc. auf eigenes Risiko geschieht. Das verstehe ich so, daß das eigene Risiko sich nicht auf die aufgeführten Straßen bezieht (wie auch aus dem Antwortschreiben hervorgeht, daß es nur eine Warnung ist) sondern nur auf Fahrten außerhalb Namibias.

... ich habe mir die Mietbedingungen jetzt auch mal angeschaut.
Wenn das nur eine Warnung vor schlechten Straßenverhältnissen sein soll, dann hat das meines Erachtens nichts unter "Mietbedingungen" zu suchen.

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
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