Dem Gericht kann man nur folgen, wenn es sagt: "
Sofern eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, sollten Gerichtsverfahren zur Feststellung eines Schuldverhältnisses eigentlich nicht erforderlich sein.".
Also nix wie schnell gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsfahren für nicht erbrachte Flugticketkostenrückerstattungen einleiten.
Solch ein Verfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung,
In solchen Fällen werden die Fluggesellschaften zwar, so ihr Recht, innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen 14 Tage Widerspruch gegen die Erwirkung des Mahnbescheides aussprechen. Dann kommt es zwar nicht automatisch zur Weiterleitung eines Vollstreckungsverfahrens, aber "man" trifft sich vor Gericht und dieses hat dann wenig Lust zu Palaver, denn "eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung" ist ja bereits evident und nicht mehr zu verhandeln. Bums wird der Widerspruch abgelehnt und es geht ins Vollstreckungsverfahren mit Erteilung eines Vollstreckungstitels. Dann benötigt der verarschte, nicht transportierte Fluggast lediglich die Information, bei welchem Kreditinstitut die Fluggesellschaft ein Konto unterhält. Nix leichter als das! Zack die Bohne den Vollstreckungstitel dort vorgelegt (ggf. durch einen Gerichtsvollzieher) und in das Kontoguthaben oder die offene Kontokorrentkreditlinie reinvollstreckt.
Wenn alle bisher auf Zeit geprellten Flugpassagiere diesen Weg bestreiten würden, wären die Amtsgerichte (als zuständigen Gerichte, falls Zuständigkeitsstreitwert 5.000,00 Euro nicht übersteigt) ebenfalls vollgestopft. Und das Tolle an der Sache: Bei Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Im günstigsten Fall wären Deutschlands Amtsgerichtssäle voll mit Fluggesellschaftsvertretern und Flugpassagieren. Und das bei der Masse an nicht durchgeführten Ticketkostenrückerstattungen über Monate.
Im Gerichtssaal schreit der geprellte Fluggast dann, ganz getreu der Eisernen Lady: I want my money back !!!
Ich sehe schon die Schlagzeiten: Deutschlands Gerichte kollabiert.
Alm