THEMA: Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung
22 Mai 2020 15:05 #589191
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  • loser am 22 Mai 2020 15:05
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Was Medien dazu sagen, mit Erwähnung der einschlägigen Dienstleister
www.derstandard.at/s...tattung-fuer-tickets
versierte RückerstattungStattGutschriftFordererHoffer werden nichts Neues erfahren

OT Laudamotion in Wien (Ryan) wird dichtgemacht
www.derstandard.at/s...is-in-wien-am-29-mai
Die Flugbegleiter wollten nicht für 850 € Netto pM Basisgehalt.....
Letzte Änderung: 22 Mai 2020 15:09 von loser.
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22 Mai 2020 15:33 #589193
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22 Mai 2020 15:53 #589194
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...hat doch strategische Ähnlichkeiten mit der Strategie von VW et al. betr. Ersatzleistungen für manipulierte Dieselsteuerungen, oder ?
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22 Mai 2020 16:06 #589195
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ALM schrieb:
Bei der Journaille scheint es sich noch nicht herum gesprochen zu haben, dass die Leistungserbringer ihre angepriesenen Wertgutscheine auch nicht so recht ausstellen, geschweige denn einlösen, wollen. B)

LG
Logi
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22 Mai 2020 16:22 #589196
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Dem Gericht kann man nur folgen, wenn es sagt: "Sofern eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, sollten Gerichtsverfahren zur Feststellung eines Schuldverhältnisses eigentlich nicht erforderlich sein.".
Also nix wie schnell gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsfahren für nicht erbrachte Flugticketkostenrückerstattungen einleiten.
Solch ein Verfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung,
In solchen Fällen werden die Fluggesellschaften zwar, so ihr Recht, innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen 14 Tage Widerspruch gegen die Erwirkung des Mahnbescheides aussprechen. Dann kommt es zwar nicht automatisch zur Weiterleitung eines Vollstreckungsverfahrens, aber "man" trifft sich vor Gericht und dieses hat dann wenig Lust zu Palaver, denn "eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung" ist ja bereits evident und nicht mehr zu verhandeln. Bums wird der Widerspruch abgelehnt und es geht ins Vollstreckungsverfahren mit Erteilung eines Vollstreckungstitels. Dann benötigt der verarschte, nicht transportierte Fluggast lediglich die Information, bei welchem Kreditinstitut die Fluggesellschaft ein Konto unterhält. Nix leichter als das! Zack die Bohne den Vollstreckungstitel dort vorgelegt (ggf. durch einen Gerichtsvollzieher) und in das Kontoguthaben oder die offene Kontokorrentkreditlinie reinvollstreckt.
Wenn alle bisher auf Zeit geprellten Flugpassagiere diesen Weg bestreiten würden, wären die Amtsgerichte (als zuständigen Gerichte, falls Zuständigkeitsstreitwert 5.000,00 Euro nicht übersteigt) ebenfalls vollgestopft. Und das Tolle an der Sache: Bei Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Im günstigsten Fall wären Deutschlands Amtsgerichtssäle voll mit Fluggesellschaftsvertretern und Flugpassagieren. Und das bei der Masse an nicht durchgeführten Ticketkostenrückerstattungen über Monate.
Im Gerichtssaal schreit der geprellte Fluggast dann, ganz getreu der Eisernen Lady: I want my money back !!!
Ich sehe schon die Schlagzeiten: Deutschlands Gerichte kollabiert.
:silly:

Alm
Letzte Änderung: 22 Mai 2020 16:25 von ALM.
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22 Mai 2020 18:17 #589197
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  • yanjep am 22 Mai 2020 18:17
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Formulare für einen Mahnbescheid kann man sich im Internet herunterladen, früher mußte man die im Schreibwarenladen kaufen.
ABER das Ausfüllen ist für juristische Laien nicht selbsterklärend, weil an verschiedenen und wesentlichen Stellen juristische Fachbegriffe verwendet werden.
Vor Gericht trifft man sich bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid bei so einfachen und klaren Sachverhalten nicht, das wird im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung erledigt oder, sofern beantragt und tunlich, im Urkundsprozeß.
Verstopft werden die Gerichte vermutlich nicht, weil Fluggesellschaften bekanntlich noch nie freiwillig ihren Zahlungspflichten gegenüber den Kunden nachgekommen sind. Die Gerichte in Düsseldort, Frankfurt etc. haben mit einiger Sicherheit schon vor Jahren "Klick und Gut" Formulare für die Ansprüche aus der Fluggastverordnung entwickelt, die bloß an die aktuelle Anspruchsgrundlage angepaßt werden müssen.

Yanjep
Letzte Änderung: 22 Mai 2020 18:22 von yanjep.
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