THEMA: Entschädigung bei Verspätung
26 Jul 2017 18:19 #482670
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  • Guido. am 26 Jul 2017 18:19
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Hallo,

yanjep schrieb:
Zumal wenn das Unternehmen im fernen Dubai oder sonst wo weit weg sitzt und evtl. kein deutscher Gerichtsstand begründet ist.
Selbstverständlich ist ein rechtmäßiger Anspruch auch gegen eine Emirates durchsetzbar und man muss dazu nicht in Dubai klagen. Falls die sonst nichts Pfändbares in Deutschland haben, dann pfändet der Gerichtsvollzieher wegen 600 EUR auch ein Flugzeug für 300 Millionen von denen, wenn die das auf deutschem Boden landen. Gerichtsvollzieher standen schon mehrfach an Flughäfen bereit, um wegen nicht gezahlter Entschädigung nach EU 261/2004 Flugzeuge zu pfänden. Es gab dann immer große Hektik bei den Airlines, um die Pfändung durch Zahlung in letzter Sekunde abzuwenden.

Beste Grüße

Guido
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26 Jul 2017 18:35 #482673
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  • yanjep am 26 Jul 2017 18:35
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Klar kann ein Gerichtsvollzieher einen Kuckuck auf den schönen A 380 kleben und sehr wahrscheinlich macht ihm das einen
Heidenspaß :evil:
Vorher braucht es aber einen vollstreckbaren Titel, der Anspruch alleine reicht nicht. Ob ein Gerichtsstand betr. des Klageverfahrens für Emirates und Co. in Deutschland begründet ist weiß ich nicht, ich mache seit 25 Jahren nur Strafrecht.
Und auch deutsche Fluglinien versuchen gerne, sich mit allen möglichen Sperenzchen vor der Zahlung zu drücken. Damit kommen sie zwar im Ernstfall nicht durch, aber es geben doch genug Leute genervt auf, weil sie den geforderten Käse für bare Münze nehmen oder das Risiko scheuen, für das Zivilverfahren, und seien es nur die Kosten für das Mahnverfahren, in Vorkasse zu treten.

Yanjep
Letzte Änderung: 26 Jul 2017 18:37 von yanjep.
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07 Aug 2017 14:10 #484091
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  • AnjaundStephan am 07 Aug 2017 14:10
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Hallo Zusammen,
heute war der Betrag von 1800,- € (3x600) auf unserem Konto gutgeschrieben. Ich hatte jetzt keinen Anwalt eingeschaltet, nur ein Schreiben hingeschickt mit den Daten. Lief alles problemlos. Da bin ich positiv überrascht.
Innerhalb von 14 Tagen alles erledigt.
LG
Anja
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Hallöchen,

so ein Schiet aber auch, und ich hatte schon gehofft auf eine Festanstellung meines Mannes für die juristische Abwicklung solcher Angelegenheiten ;) . Hätte bestimmt ordentlich Geld in unsere Kasse gespült. :evil: :evil:
Aber mal Scherz beiseite: ist also ganz einfach und auch ohne Rechtsbeistand zu erledigen. Vielleicht sollte man überlegen, dem Titel dieses Threads noch einen Hinweis auf Lösung hinzuzufügen, d.h. evtl. so:

Entschädigung bei Flugverspätung: so wird es gemacht

Herzliche Grüße
Beate
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