THEMA: Entschädigung bei Verspätung
23 Jul 2017 13:08 #482205
  • AnjaundStephan
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  • AnjaundStephan am 23 Jul 2017 13:08
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Hallo Zusammen,
wir sind nach holperigem Start wieder aus Namibia zurück.
Am 3. 7. sind wir von Bremen nach München geflogen. Dort in München haben wir die Nachricht erhalten, dass unser Flug von München nach Johannesburg mit SAA auf den nächsten Tag 09:20 Uhr verschoben wurde wegen technischer Probleme. Am nächsten Tag haben wir erfahren, dass die Reparatur noch nicht erfolgreich war und wir daher auf ein anderes Flugzeug umgebucht wurden. Wir sind dann abends ca. 20:30 Uhr in Johannesburg gelandet. Unser Anschlussflug nach Windhoek ging aber erst am nächsten Tag, so dass wir insgesamt 24 Stunden zu spät angekommen sind.
Nun wollen wir Schadensersatz anmelden.
Ist es da besser, dass gleich über einen Anwalt laufen zu lassen oder kann man das auch selber machen. Hat da jemand Erfahrungen mit SAA?
Wir haben eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrecht.
Vielen Dank und liebe Grüße
Anja
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23 Jul 2017 13:22 #482209
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  • Logi am 23 Jul 2017 13:22
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Hallo Anja,

schau mal in Deinen Postkasten.

LG
Logi
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23 Jul 2017 14:55 #482243
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  • Sasa am 23 Jul 2017 14:55
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Hallo Anja,
Frag doch mal bei Deiner Rechtschutzversicherung nach was der beste Weg ist, die haben doch bestimmt eine Telefonberatung.
Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft.
3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016:
www.namibia-forum.ch...a-erstlingstour.html
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23 Jul 2017 16:12 #482257
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  • AnjaundStephan am 23 Jul 2017 13:08
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Danke, Ihr beiden.
Ich werde morgen bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen.
Mal sehen, was rauskommt.
Liebe Grüße
Anja
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23 Jul 2017 16:20 #482259
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  • Einsteiger2018 am 23 Jul 2017 16:20
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Hallo Anja und Stephan,
ärgerlich, sehr ärgerlich, dies kann im Prinzip jedem passieren. Ihr könnt auf www.flightright.de per Internet Ansprüche Eurerseits prüfen in 2-3 min und könnt die Ansprüche auch dort geltend machen, bei Erfolg wird eine Gebühr verlangt, ansonsten wohl keinerlei Kosten, bitte AGB lesen. Natürlich ist der Weg mittels Anwalt vermutlich der Bessere, der muß dann aber auch im Flugrecht richtig drin sein. Viel Glück !!!!!!!
Gerd
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23 Jul 2017 17:09 #482273
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  • piscator am 23 Jul 2017 17:09
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Hallo Anja,
keine Erfahrung mit SAA, aber mit AirNam ( 2X). Es gibt von einer Verbraucherberatungsstelle einen Musterbrief. Den haben wir per Einschreiben mit Rückantwort an AirNam geschickt. Sie haben gezahlt. Hätten sie nicht, hätten wir mit dem Brief und der Antwort immer noch zu Anwalt gehen können und hätten dann auch schon eine Grundlage für den Anwalt gehabt. Die einschlägigen Internet(hilfs)anbieter verlangen nach meiner Info recht hohe Provisionen.
Ich finde unseren Brief im augenblick nicht so schnell, aber hier ist auch ein geeigneter mit Hinweisen.

Gruß Piscator
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