THEMA: Air Namibia: Flugplanänderungen
09 Jun 2013 22:44 #291443
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  • bayern schorsch am 09 Jun 2013 22:44
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Also der Drechselschorsch meint, München ist Gerichtsstand, Helgi meint Frankfurt.
Hhhmmm..... :dry:

Aber ich vermute, dass das unser Anwalt schon in Erfahrung bringen wird.

Helgi schreibt:
Sicher ist aber, dass die europäische Regelung mit pauschalem Schadenersatz von 600 € bei grösseren Verspätungen für Air Namibia nicht angewendet werden kann.

Helgi, glaubst Du dann, dass AN hier eventuell "ungeschoren" davon kommen wird?
Das wäre allerdings in unseren Augen mehr als ungerecht.

Viele Grüße
der bayern schorsch
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09 Jun 2013 22:57 #291446
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  • Oshivambo am 09 Jun 2013 22:57
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heuchef schrieb:

Sicher ist aber, dass die europäische Regelung mit pauschalem Schadenersatz von 600 € bei grösseren Verspätungen für Air Namibia nicht angewendet werden kann.

Grüße,
Helgi

Hallo,

wie kommst du zu dieser Einschätzung?

Es ist irrelevant ob die Fluggesellschaft AUS der EU ist, es reicht, dass sie VON der EU aus startet.

Vergl.
eur-lex.europa.eu/Le...046:0001:0007:de:pDF

Artikel 3
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitglied- staats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

Sonnige Grüsse!
Oshivambo
Enda nawa
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
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09 Jun 2013 23:06 #291447
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  • Birgitt am 09 Jun 2013 23:06
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Hallo, Schorsch
Du schreibst, dass am 12.03 Schneechaos war und AN deshalb nicht starten konnte, und ihr daher nichts reklamieren könnt.

Du weißt ja sicher auch, das AN immer abends als Nachtflug startet. Das heißt also, am nächsten Abend, sprich 24 Stunden später. Oder hast du gedacht, dass die nur wegen Schneechaos in Frankfurt ihren gesamten Flugplan durcheinander bringen ? Und am 13. 03. schon morgens starten ?
Ich glaube nicht, dass ihr da irgendwelche Ansprüche geltend machen könnt.
Ärgerlich ist sowas aber allemal.

LG
Birgitt
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09 Jun 2013 23:13 #291448
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  • Swakop1952 am 09 Jun 2013 23:13
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Ich glaube, eine Forderung kannst Du mal knicken.
Bei Schneechaos gilt Höhere Gewalt.

Ich kann mich nicht erinnern, daß das Gesetz irgend etwas zum Krisenmanagement definiert, oder daß die Airlines zur Bemutterung der Fluggäste verpflichtet wären. Potente Airlines zahlen den Gästen das Hotel, bei pleite Airlines kann man nicht viel erwarten.

Essen und Trinken muß man auch zuhause oder im Urlaub selbst bezahlen. Und dieses ist, wo sich die Leute am meisten aufregen. Viele Passagiere kommen da immer mit Maximalforderungen und scheitern aber genauso oft.
Auch am Flughafen Frankfurt gibt es Supermärkte und Schnellrestaurants, wo man sich günstig mit Getränken und Verpflegung eindecken kann, besonders wenn einem die Restaurants zu teuer sind.

Klar, daß manche Anwälte eifrig aktiv werden, besonders wenn Du Rechtsschutz hast, auch bei wenig oder keiner Aussicht auf Erfolg. Mir wäre das alles zu blöd und den ganzen Ärger nicht wert, besonders wenn ich weiß, daß keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Letzte Änderung: 09 Jun 2013 23:18 von Swakop1952.
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09 Jun 2013 23:21 #291451
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Swakop1952 schrieb:
Ich glaube, eine Forderung kannst Du mal knicken.
Bei Schneechaos gilt Höhere Gewalt.

Ich kann mich nicht erinnern, daß das Gesetz irgend etwas zum Krisenmanagement definiert, oder daß die Airlines zur Bemutterung der Fluggäste verpflichtet wären. Potente Airlines zahlen den Gästen das Hotel, bei pleite Airlines kann man nicht viel erwarten.

da täuschst du dich aber, für EU-Fluglinien gilt:

Ihr Flug verzögert sich mehr als zwei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als 1.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als drei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als 3.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als vier Stunden und Ihr Flugziel ist über 3.500 km vom Abflughafen entfernt:

> kostenlose Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung

Ihr Flug verzögert sich mehr als fünf Stunden, unabhängig von der Entfernung des Flugzieles:

> Rückerstattung des Flugpreises oder Rückflug bei der Verspätung eines Anschlussfluges

Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften ihre Passagiere im Falle von Flugausfällen und Flugverspätungen umfassend informieren und betreuen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Flugreisende bei wetterbedingten Flugausfällen und Flugverspätungen meistens aber nicht.
lG und bleibt gesund! M@rie
M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012

"Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!"
~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
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10 Jun 2013 00:00 #291455
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  • Guido. am 10 Jun 2013 00:00
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Hallo,

ohne Anwalt zu sein, stellt der Bayern Schorsch nach meinem Rechtsempfinden berechtigte Entschädigungsforderungen.

Wenn ich es richtig im Kopf habe, ging es um den Flugtag, an dem der Flug aus WDH zunächst in Rom zwischen gelandet ist. Die Maschine kam dann abends noch in Frankfurt an und sollte vor 24 Uhr auch wieder rausgehen. Der Pilot hat die Maschine dann offenbar in einen Schneeberg gesetzt. Die Maschine musste da erst wieder rausgezogen werden und durch diese Verzögerung wurde es dann doch nichts mehr mit dem Abflug am Abend. Einen Pilotenfehler zu beweisen, wird wahrscheinlich nicht ganz einfach, aber ansonsten müsste Air Namibia schon dafür haften.

Air Namibia muss in jedem Fall erklären, warum die Maschine am nächsten Morgen/Vormittag in den 5-6 Stunden zwischen 5/6 und 11 Uhr nicht rausgegangen ist. Da sind massenweise Flugzeuge in FRA gestartet und auch so ziemlich alle, die am Vortag wetterbedingt nicht wegkamen. Spätere Abflugzeiten hätten dann zu problematischen Ankunftszeiten in WDH geführt und der Flug wurde dann weiter auf den Abend verschoben.. Falls Air Namibia einfach keine einsatzfähige Crew hatte oder mal wieder irgendwas an der Maschine zu machen war, so sind das laut gängiger Rechtssprechung Ursachen, die der Airline anzulasten sind und für die AN Entschädigung zu leisten hat.

Das rechtliche Problem ist hier eben, das zu einer initialen Verzögerung, die zweifellos wetterbedingt war, noch eine weitere kam, die Air Namibia zu verantworten hat. In der Konstellation gibt es wohl bisher kaum Urteile. Sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht, könnte es zur Begrenzung des eigenen Kostenrisikos sinnvoll sein, wie schon von Sasowewi vorgeschlagen, den Fall an einen spezialisierten Anbieter wie fairplane.net oder flightright.de abzutreten, der auf Provisionsbasis arbeitet.

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 10 Jun 2013 00:13 von Guido..
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