Hallo Helgi,
heuchef schrieb:
Die Verordnung (EG) Nr. 261/04, welche den pauschalen Schadenersatz, also z. B. 600 € bei längerer Verspätung regelt, gilt nur für Fluggesellschaften, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben.
Ich vermute Du hast in der Eile nur die Einleitung und Begriffsdefinition am Anfang gelesen? Aber in Artikel 3 steht es dann konkreter
Artikel 3
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Für EU-Airlines wie Lufthansa gilt die Regelung also für den Hin- und Rückflug. Für Nicht-EU-Airlines wie Air Namibia und SAA gilt sie nur für Flüge mit Startpunkt in der EU, also üblicherweise den Hinflug, aber nicht den Rückflug.
Zufällig bestätigt Air Namibia in einem Presseartikel von heute auch, dass die Regelung sie betrifft. Da rechnet der Pressesprecher vor, wie teuer diese Regelung für Air Namibia (durch die hohe Unzuverlässigkeit in letzter Zeit) ist.
allafrica.com/stories/201306211093.html
Beste Grüße
Guido