THEMA: Air Namibia: Flugplanänderungen
20 Jun 2013 20:34 #292893
  • bayern schorsch
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  • bayern schorsch am 20 Jun 2013 20:34
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Hallo zusammen,

ich hab ja versprochen, Euch auf dem Laufendem zu halten.

Folgender Sachverhalt:
AN hat natürlich unsere e-mails negativ beantwortet, das war aber fast von vornherein klar. Nun haben wir unseren Anwalt schreiben lassen, und auch da kam prompt eine Ablehnung unserer Forderung.

Mittlerweile haben wir an unseren Anwalt mal 500 Euro Kostenvorschuss bezahlt, da wir ganz klar die Auffassung vertreten, dass das so nicht gut sein kann. Was rauskommt, werden wir sehen. Sicher ist nur eins: wir werden weder Kosten noch Mühen scheuen. Unser Anwalt trägt nun die Klage vor, wie er da genau vorgeht, wissen wir nicht. Aber es ist am Laufen.

Wir melden uns wieder, sobald es Neuigkeiten gibt.

Wir sind ja keine Anwälte, aber nach unserem normalen und sicher auch laienhaften Rechtsempfinden müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn AN aus dieser Sache ungeschoren davonkommen sollte.

Aber wir wollen das Alles ganz sportlich sehen. Die 500 Euronen bringen uns nicht um und zumindest wissen wir am Schluss, wer nun "Recht" behält.

Herzliche Grüße
der bayern schorsch

P.S. ich hab auch versucht, mit AN via Telefon eine kulante Lösung anzustreben. Irgendwo eine Regelung, wo wir zufrieden sein könnten. Da war aber nichts zu machen, und zwar gar nichts.
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20 Jun 2013 22:47 #292921
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  • tigerlily am 20 Jun 2013 22:47
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Hallo Schorsch,

Wir haben eine sehr gute Erfahrung mit EU Claims.
www.euclaim.de/

Wir, 2 Holländer, haben in 2007 ein Problem gehabt mit ein 24 Stunden Verspätung von Kanada nach Amsterdam. Die Airline wollte nichts zugeben. Wir haben EU Claims eingesetzt und nach 6 Jahren prozedieren haben wir dieses Jahr unsere 600 Euro p.p. Gehabt minus der Fee. Vielleicht kan diese Website dich mehr Info geben.

Liebe Grüsse,
Tigerlily
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21 Jun 2013 11:13 #292968
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  • bayern schorsch am 20 Jun 2013 20:34
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Hallo Tigerlilly,
Wir haben EU Claims eingesetzt und nach 6 Jahren prozedieren


na dann will ich mal hoffen, dass die AN bis dahin überhaupt noch am Markt tätig ist.
Bis dahin sind die wahrscheinlich schon lange "den Bach hinüber".

Danke aber in jedem Fall für die Info.

LG
der bayern schorsch
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21 Jun 2013 18:30 #293035
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  • Guido. am 21 Jun 2013 18:30
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Hallo Helgi,
heuchef schrieb:
Die Verordnung (EG) Nr. 261/04, welche den pauschalen Schadenersatz, also z. B. 600 € bei längerer Verspätung regelt, gilt nur für Fluggesellschaften, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben.

Ich vermute Du hast in der Eile nur die Einleitung und Begriffsdefinition am Anfang gelesen? Aber in Artikel 3 steht es dann konkreter
Artikel 3
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Für EU-Airlines wie Lufthansa gilt die Regelung also für den Hin- und Rückflug. Für Nicht-EU-Airlines wie Air Namibia und SAA gilt sie nur für Flüge mit Startpunkt in der EU, also üblicherweise den Hinflug, aber nicht den Rückflug.

Zufällig bestätigt Air Namibia in einem Presseartikel von heute auch, dass die Regelung sie betrifft. Da rechnet der Pressesprecher vor, wie teuer diese Regelung für Air Namibia (durch die hohe Unzuverlässigkeit in letzter Zeit) ist.
allafrica.com/stories/201306211093.html

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 21 Jun 2013 18:30 von Guido..
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30 Jun 2013 14:40 #294311
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  • bayern schorsch am 20 Jun 2013 20:34
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Hallo zusammen,
wegen unserer Sache mit Air Namibia wollte ich folgendes mitteilen:

unsere Anwältin hat bei Gewerberegisteramt in Frankfurt nachgefragt und eine Negativauskunft auf dem Gewerberegister erhalten. Und zwar:
"Eine Nachschau im Gewerberegister hat ergeben, dass unter den von Ihnen gemachten Angaben AIR NAMIBIA, Kaiserstraße 77, eine natürliche oder juristische Person NICHT zu ermitteln ist."

Wollte ich nur als Info mitteilen.

Viele Grüße
der bayern schorsch
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30 Jun 2013 17:01 #294332
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  • Guido. am 21 Jun 2013 18:30
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Hallo Bayern Schorsch,

Air Namibia hat keine Tochterfirma/Niederlassung in Deutschland. Der General Sales Agent für Air Namibia in Deutschland ist seit vielen Jahren die Aviareps AG. Die hat ihren Sitz in München und ist da korrekt im Handelsregister eingetragen. Deren Frankfurter Büro ist in der Kaiserstraße 77. Eine Suche nach Air Namibia im Handels- oder Gewerberegister von Frankfurt kann deshalb keinen Erfolg haben.

Beste Grüße

Guido
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