THEMA: Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen ??
19 Jan 2012 08:31 #220520
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  • Susi123 am 19 Jan 2012 08:31
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heuchef schrieb:
ich bin jetzt nicht mehr das ganze Thema durchgegangen, aber ich glaube, dass noch niemand auf folgende Möglichkeit hingewiesen hat:

Wenn eine Fluggesellschaft, die von einem Land der EU gestartet ist, Schwierigkeiten bei der Regulierung der Entschädigung nach der Verordnung 261/2004 der EU ("Fluggastrechte") macht, gibt es das Beschwerdeverfahren zum Luftfahrtbundesamt. Dort wird der Fall vorgeprüft, ob die Verordnung überhaupt anwendbar ist und dann der Fluggesellschaft wohl "Dampf gemacht" bis hin zum Ordnungsgeldverfahren.

Doch, auf diese Möglichkeit ist mehrfach hingewiesen worden. Ich habe das Luftfahrbundesamt auch angeschrieben - doch das ist offenbar nur ein Papiertiger! Schon nach wenigen Tagen erhielt ich die Antwort, dass sie die Bearbeitung meiner Beschwerde einstellen, weil "nach Auffasung der LBA der Anwendungsbereich der Verordnung nicht eröffnet ist". Von dieser Seite passiert also gar nichts!
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21 Jan 2012 11:52 #220698
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  • Nanania am 21 Jan 2012 11:52
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Hallo Anita,

wir streiten uns auch mit Air Berlin und stehen vor der Entscheidung,
einen Anwalt einzuschalten.
Dein Anwalt war erfolgreich und daher sind wir an dem Namen interessiert.
Den Namen darfst Du mir gern in den privaten Bereich schicken, wenn du möchtest.
Vielen herzlichen Dank für Deine Unterstützung.

Gaby
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21 Jan 2012 12:28 #220699
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  • Anita40 am 21 Jan 2012 12:28
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Hallo Gabi
Der Anwalt hatte keine Ahnung und kein Interesse
Ich habe ihm ein paar Infos zu bereits gesprochenen urteilen geschickt damit er überhaupt weiß das es um Schadenersatz geht
Ich denke jeder Anwalt kann ein entsprechendes schreiben aufsetzen.
Er wollte das ich mit der Gutschrift einverstanden bin und erst als ich sagte dass ich es auf eine Klage ankommen lasse, hat er nochmal AB angeschrieben
Ich kann ihn nicht empfehlen
Gruß
Anita



Am 21.01.2012 um 12:52 schrieb Namibia-Forum Forum <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>:

Seiler,

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Betreff: Aw: Re: Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen  ??
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Geschrieben von: Nanania

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Nachricht:
Hallo Anita,

wir streiten uns auch mit Air Berlin und stehen vor der Entscheidung,
einen Anwalt einzuschalten.
Dein Anwalt war erfolgreich und daher sind wir an dem Namen interessiert.
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Letzte Änderung: 21 Jan 2012 12:30 von Anita40.
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21 Jan 2012 12:35 #220700
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  • Nanania am 21 Jan 2012 11:52
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Hallo Anita,

herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Also ist Dein Anwalt kein Tipp. Schade, dass man sich mal wieder selbst genau kümmern muss. Doch das machen wir bereits und werden uns von der Verbraucherzentrale Anwälte nennen lassen.

Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag und viel Freude an weiteren Reisen nach Namibia.
Gaby
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21 Jan 2012 13:46 #220705
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  • paulimann am 21 Jan 2012 13:46
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Ich habe mir die nachfolgenden Seiten mal als Lesezeichen abgelegt - vielleicht hilft es ja jemandem hier weiter (die Seiten habe ich alle direkt oder indirekt mal über dieses Forum gefunden, Empfehlungen kann ich nicht geben!):

www.mein-recht-bei-flugverspaetung.de/

www.123recht.net/Flu...rechte-__a17845.html

www.lba.de/DE/Buerge...rechte.html?nn=20286

www.lba.de/cae/servl...O_Fluggastrechte.pdf

Auch wenn ich (dieses Mal) nicht selbst betroffen bin, wünsche ich Euch Allen viel Erfolg!

Antje
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21 Jan 2012 16:20 #220719
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  • dergnagflow am 21 Jan 2012 16:20
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heuchef schrieb:
Hallo,

Das ersetzt zwar nicht die im Extremfall notwendige Klage gegen die Fluggesellschaft, dürfte aber meistens Wirkung zeigen (vielleicht schon die Drohung damit). Und es bedarf keines Anwalts (sorry, liebe Kollegen), da im Internet ein Formular zu finden ist.

www.lba.de/DE/Buerge...ehrung.html?nn=20280

Ich mache das gerade für einen Mandanten und berichte in Kürze gerne über das Ergebnis.

Grüße
Helgi

Hi,

das Formular wurde hier meines Wissens nach schon durchgegeben, der (auf Entschädigungen bei Fluggastrechten spezialisierte) Anwalt, den ich in .de bzgl. dieses Themas kontaktiert habe, hat allerdings gemeint, dass den Fluglinien eine Drohung mit dem LBA vollkommen egal ist.

Bitte berichte aber, was das LBA zu deinem Schreiben sagt.

lg
Wolfgang
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