THEMA: Selbstbehaltversicherungen
04 Okt 2023 10:39 #674782
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Hi Torsten,

ich bin bei Dir! Nur hat der Vermieter überhaupt kein Interesse daran, sich irgendwelche versicherungstechnischen Fragen zu stellen. Der Kunde mietet so oder so, und was man von den Vermietern hört, ist die Versicherungsfrage fast nie von Interesse (außer in diesem Forum ;-)). Zudem ist die Zahl der wirklich von Reisenden aus der eigenen Kasse zu zahlenden Schäden den Gesprächen nach verschwindend gering. Von Vermieterseite gibt es also kein/kaum Interesse was zu ändern und sich z. B. mit dem extrem regulierten und komplizierten Versicherungsgesetz hier im Land auseinanderzusetzen.

Wo ich Dir aber absolut Recht gebe, ist die Zusatzversicherung zur Verminderung der Selbstbeteiligung (meist noch mit Reifen/Glas kombiniert). Das ist eine Zusatzeinnahme der Vermieter, die in keinem Verhältnis zur Leistung steht. Dennoch scheint diese wohl sehr beliebt zu sein.

Viele Grüße
Christian
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04 Okt 2023 11:00 #674784
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mitglied19210 schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:
das Problem sind nicht die Vermieter, sondern die Versicherer. Es gibt schlichtweg keine namibische Vollkasko (so wie man sie aus Deutschland) kennt für Mietwagenanbieter. Ein Freund von mir hat vor drei Monaten eine Autovermietung aufgemacht und stand genau vor dem Problem. Er hätte es gestern angeboten, aber es wird schlichtweg nicht angeboten. Sonst würden es so große Vermieter wie Asco, Savanna oder Namibia2Go längst angeboten haben.
.......
Ansonsten könnte sich CARAN oder so ja auch mal aufraffen und eine eigene Versicherung für die Mitglieder aufsetzen. Das ist einfach ein Pooling von Risiken. Ein bisschen Mathe und ein No-Brainer.

Grüße, Torsten

Ich darf mal einen kleinen Einwurf wagen, als Eigentümer eines Fahrzeuges das ich bei Verwendung mit namibischer Vollkasko versichere:

Zwei Rechtssysteme, zwei unterschiedliche Vollkaskoversicherungen!

Was die namibische Vollkasko versichert, muß und wird nicht unbedingt der deutschen Versicherung aufgrund eines unterschiedlichen Rechtssystemes und Haftungsregeln entsprechen. Und das ist der Fall.

In Namibia gibt es nur eine gesetzliche Haftpflicht für Personenschäden, die mit dem Spritpreis finanziert wird.
Eine Haftpflicht für Sachschäden kann man gesondert (freiwillig) abschließen.
Die meisten Fahrzeuge in Namibia und Südafrika sind NICHT haftpflichtversichert gegen Sachschäden!
Auch in Namibia gelten noch heute überwiegend die gleichen gesetzlichen Regeln wie in Südafrika, und es sind überwiegend auch die gleichen Versicherer.

Die namibische und südafrikanische Vollkasko (Comprehensive) deckt jedoch auch jene Sachschäden ab, die durch Unfallgegner verursacht werden am versicherten Fahrzeug. Diese Schäden werden in DE bezahlt durch die gegnerische gesetzliche Haftpflichtversicherung.
Die namibische Vollkasko (Comprehensive) ist nicht schlechter, nur ANDERS aufgebaut. Aufgrund unterschiedlicher Regeln.

Um es klar zu sagen:
Ich versichere mein Fahrzeug nicht Vollkasko um mich vor eigenen Fehlern zu schützen, sondern um mich vor Schäden verursacht durch Andere zu schützen.
Beispiel:
Mir haben rasende Wardens im Kafue in Zambia das Fahrzeug beschädigt.
Du stehst 6 Bewaffneten gegenüber.
Von wem bitte willst Du den Schaden ersetzen lassen bzw. einklagen?
Von den Bewaffneten?
Oder von der zambischen Regierung? Wo willst Du klagen?
Wo machst Du eine Anzeige? Glaubt jemand irgendein Polizist kommt 100 km weit angefahren?
Und genau da bist Du dankbar wenn Du eine namibische oder südafrikanische Comprehensive Versicherung hast.
Und die Strafanzeige, die die Versicherung verlangt, kannst Du auch in Namibia bei der Polizei machen.
Reparaturrechnungen wurden anstandslos bezahlt.

Andersherum versuchen die Versicherer in NAM oder ZA offensichtlich auch garnicht, den Gegner zur Kasse zu bitten. Weil in dem meisten Fällen aussichtslos. Die meisten Unfallgegner sind mittellos.

Ich habe dieses Thema mit meiner Versicherungsmaklerin in Windhoek, die vorher eine leitende Mitarbeiterin in der Short Term Insurance von Old Mutual war, durch diskutiert. Man ist der Meinung, daß das heutige System aufgrund der Gegebenheiten nicht änderbar ist aufgrund dann entstehender zusätzlicher Risiken (Kosten), die niemand zu bezahlen bereit wäre (mit Ausnahmen).
Immerhin hat sie es durchsetzen können, daß sie Privatfahrzeuge ausländischer Besucher in Namibia versichern kann.

H.
Letzte Änderung: 04 Okt 2023 12:13 von Hajo52.
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04 Okt 2023 12:15 #674786
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@Hajo52
Mir sind die Gegebenheiten in Namibia inkl. fehlender Pflicht-Haftpflicht und Motor Vehicle Accident Fund bekannt. Das ändert nichts daran, dass die meisten Vermieter nichts anbieten, was einer Vollkasko vergleichbar wäre, sondern der Single Vehicle Accident ist bei vielen Vermietern weiter überhaupt nicht versichert. Und das ist eben das größte Risiko. Es ändert auch nichts daran, dass es eine Nachfrage für solche Versicherungen gibt und dass es absolut möglich wäre, eine solche Versicherung anzubieten. Versicherung ist generell ja nur Mathematik und die relevanten Variablen dazu sind bekannt. In Ost- und Nordafrika und Asien bekommt man das doch auch hin.

Ich habe jetzt gerade nochmal bei Asco nachgeguckt: In der teuersten Versicherungsoption ist der "Single Vehicle Accident" ausdrücklich mitversichert. Es wird aber wiederum ein Ausschluss bei Fahrlässigkeit formuliert.

Bei Savanna: Der Kunde haftet bei Single Vehicle Accident für N$ 165.000 plus Bergungskosten. Ebenfalls Ausschluss bei Fahrlässigkeit.

Bei 99% der Single Vehicle Accidents dürfte Fahrlässigkeit vorliegen (nach deutschem Schema zumindest einfache Fahrlässigkeit). Wie die Rechtssprechung in Namibia hinsichtlich Fahrlässigkeit aussieht, weiß ich allerdings nicht.

Grüße, Torsten
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04 Okt 2023 12:38 #674788
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dass es absolut möglich wäre, eine solche Versicherung anzubieten.
Richtig, nur mangelt es scheinbar eben doch an der Nachfrage (durch Endkunden) und dem Interesse (durch Vermieter) daran. Sonst hätte sicher eine der Handvoll echter namibischen Versicherer das bereits im Programm. Haben sie aber nicht und ich weiß auch nicht, ob Reisende bereit wären, den Preis dann am Ende zu zahlen. Wie die namibische Versicherungswirtschaft agiert, ist mir aber ohnehin ein Rätsel. Die meisten Versicherungen sind so unglaublich preiswert, dass sich das mit unserem Blick von außen nie rechnen kann. Tut es aber wohl.

Ich glaube auch nicht, dass man Ost-/Nordafrika und Asien bei den Mietwagenunfällen mit Namibia unbedingt vergleichen kann (v. a. nach Häufigkeitsrate).

Viele Grüße
Christian
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04 Okt 2023 12:57 #674789
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Hallo Torsten,
mir geht es jedesmal genau so, wenn ich nach Italien komme und einen Mietwagen nehme.
Dort wird einem auch noch Angst gemacht mit Einbehalt über Kreditkarte, auch wenn man die Prämie für Selbstbehalt bei Vermittler bereits bezahlt hat. Irgendwann erreicht man das Stadium: "Augen zu und durch...."

Ja, es gibt die Nuancierungen von Seiten der Gerichte auf "negligence" und "gross negligence". Dieses legt aber üblicherweise der Richter fest aufgrund der Schwere vom Gesetzesverstoß. Wenn das z.B. in Verbindung mit rücksichtsloser Raserei (reckless driving) in Verbindung steht, womöglich noch mit Verletzten oder Todesopfer, rutscht man schnell in die Kategorie "gross negligence", was man in Europa fast als Vorsatz einstufen würde. Ansonsten würde ich "negligence" der Fahrlässigkeit gleich setzen.

Was die Bedingungen der Vermieter anbetrifft, vermag ich eher eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber Versicherungsgesellschaften und Juristerei fest zu stellen. Einer der sich anscheinend tiefer mit dem Thema auseinander gesetzt hat und versucht hat beide Systeme kompatibel zu gestalten, war Carsten Möhle. Ich würde Dir empfehlen, seinen früheren Beitrag in diesem Thread mal eingehend zu Gemüte zu führen. Es ist ein scheiß Thema, wo jeder auf des Messers Schneide reitet in der Hoffnung "es wird schon nichts passieren". Wen es erwischt, den trifft es hart. Interessant wäre zu erfahren, wie genau es Betroffene in der Praxis getroffen hat.

Ich werde das Thema bei Gelegenheit mal wieder bei meiner Versicherungsmaklerin in Windhoek aufgreifen. Dort habe ich sehr viel Kompetenz aus Versicherungs- und auch Verbrauchersicht. Sie sagt mir aber auch, daß sie häufiger die Brechstange beim Versicherer ansetzen muß.

H.
Letzte Änderung: 04 Okt 2023 12:58 von Hajo52.
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05 Okt 2023 11:36 #674835
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Ich komme mal auf das Thema des Selbstbehaltes zurück.
Bei einer Diskussion mit meiner Versicherungsmaklerin über das Thema wurde mir schnell klar, daß das ein ganz heißes Eisen ist.
Nach ihrer Aussage sind alle Fahrzeuge der Vermieter zu 100% ohne Selbstbehalt versichert.
Sie hat ihre ganz eigene Meinung zu dem Thema die manchem Autovermieter wenig gefallen wird.

H.
Letzte Änderung: 05 Okt 2023 11:56 von Hajo52.
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