THEMA: Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte
26 Feb 2014 10:57 #328406
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  • Axel am 26 Feb 2014 10:57
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Hiluchs schrieb:
Einem Rechtsstreit könntest du äußerst gelassen entgegensehen, falls er überhaupt notwendig wäre. Selbst bei extrem enger Auslegung des Begriffes "Mietfahrzeug" in den AVB der Versicherung, wäre eine Beschränkung auf PKW in keinem Fall vertretbar. Der Hilux ist also definitiv versichert. Die persönliche Meinung einer Versicherungssachbearbeiterin ist kein Maßstab für die Geltung Versicherung.

Das halte ich doch mal für eine starke Aussage. Einem Rechtsstreit gelassen entgegen zu sehen halte ich bei einem deutlich finanzstärkeren Kontrahenten immer für bedenklich. Einen Rechtstreit anzufangen, weil die Versicherung ihren Exclude Bedingungen folgt, die ich mit Unterschrift als gelesen, verstanden und angenommen bestätigt habe, wird schon etwas schwierig in der Argumentation der Streitschrift.
Was mir immer noch nicht klar ist und ich hoffe, diejenigen, die die AGB`s genau studiert haben, können das beantworten.
Wie kommt der Vermieter, z.B. bei einem Totalschaden, an sein Geld? Legt der Mieter erst aus und beantragt zu Hause die Versicherungsleistung? Gibt der Versicherer einen "letter of intent" für den Vermieter mit? Glaubt mir der Vermieter, das alles nach meiner Rückkehr ins sichere Deutschland beglichen wird?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Letzte Änderung: 26 Feb 2014 10:57 von Axel.
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26 Feb 2014 13:00 #328417
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  • Guido. am 26 Feb 2014 13:00
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Hallo Axel,

Axel schrieb:
Einen Rechtstreit anzufangen, weil die Versicherung ihren Exclude Bedingungen folgt, die ich mit Unterschrift als gelesen, verstanden und angenommen bestätigt habe, wird schon etwas schwierig in der Argumentation der Streitschrift.

Es gibt eben diesbezüglich keine Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Es ist dort nur von "Mietfahrzeug" die Rede. Keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich des Fahrzeugtyps. Lediglich die gewerbliche Nutzung wird ausgeschlossen. Das kann man dann nicht im Nachhinein auf PKW o.ä. verengen, wenn das so nicht in den Versicherungsbedingungen steht. Ein gemietetes Wohnmobil oder ein gemieteter 7.5-Tonner für den privaten Umzug ist ganz eindeutig auch ein Mietfahrzeug. Und für solche besteht laut Vertrag Versicherungsschutz. Die Auslegung der Frau Baierl von Axa Assistance halte ich auch für rechtlich nicht haltbar und irrelevant. Ich habe nun auch mal die AXA-Assistance angeschrieben ...
Axel schrieb:
Was mir immer noch nicht klar ist und ich hoffe, diejenigen, die die AGB`s genau studiert haben, können das beantworten.
Wie kommt der Vermieter, z.B. bei einem Totalschaden, an sein Geld? Legt der Mieter erst aus und beantragt zu Hause die Versicherungsleistung? Gibt der Versicherer einen "letter of intent" für den Vermieter mit? Glaubt mir der Vermieter, das alles nach meiner Rückkehr ins sichere Deutschland beglichen wird?

Dafür gibt es keine Standardregelung. Das hängt dann davon ab, ob der lokale Vermieter einem als Mieter vertraut und die externe Versicherung, mit der er keinen Vertrag hat, anerkennt. Falls man nicht erst 3 Stunden vor Rückflug anfängt, den Totalschaden mit dem Vermieter zu klären, ist die deutsche Versicherung möglicherweise auch schnell genug. Aber es macht Sinn, vom Worst-Case auszugehen, d.h. man muss ggf. hohe Beträge verauslagen und sich das Geld in Deutschland zurück holen. Andernfalls hindert einen der Vermieter möglicherweise an der planmäßigen Ausreise. Auch wenn die meisten vielleicht nicht unbedingt 40.000 EUR Liquidität auf dem Girokonto herumliegen haben, so kann man recht einfach Vorkehrungen schaffen, solche Summen von jetzt auf sofort transferieren zu können.

Beste Grüße

Guido
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26 Feb 2014 13:50 #328431
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  • Axel am 26 Feb 2014 10:57
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Hallo Axel,
Dafür gibt es keine Standardregelung. Das hängt dann davon ab, ob der lokale Vermieter einem als Mieter vertraut und die externe Versicherung, mit der er keinen Vertrag hat, anerkennt. Falls man nicht erst 3 Stunden vor Rückflug anfängt, den Totalschaden mit dem Vermieter zu klären, ist die deutsche Versicherung möglicherweise auch schnell genug. Aber es macht Sinn, vom Worst-Case auszugehen, d.h. man muss ggf. hohe Beträge verauslagen und sich das Geld in Deutschland zurück holen. Andernfalls hindert einen der Vermieter möglicherweise an der planmäßigen Ausreise. Auch wenn die meisten vielleicht nicht unbedingt 40.000 EUR Liquidität auf dem Girokonto herumliegen haben, so kann man recht einfach Vorkehrungen schaffen, solche Summen von jetzt auf sofort transferieren zu können.

Beste Grüße

Guido

Hallo Guido,
genau das wollte ich damit aussagen. Und schon geht es weiter. Wie ist es mit nachträglich am Fahrzeug angebauten, nicht beim Kauf vorhandenen Teilen? Wir hatten vor Jahren den Fall, das bei einem Dachroller mit einem Fahrzeug mit Wohnkabine zwar das Fahrzeug, nicht aber die Kabine versichert war. Wie ist es in solchen Fällen mit der Canopy, dem Engelkühlschrank usw. ?
Eine Versicherung ist keine caritative Vereinigung und wird immer versuchen, den Schaden für sich selbst so gering wie möglich zu halten, dazu ist sie auf Grund der vorgeschriebenen Gewinnmaximierung für die Shareholder verpflichtet. Also immer vom worst case ausgehen und suchen, wo die Schlupflöcher sein können und was das für mich als Mieter im Maximalfall kosten "könnte", nur das ist die sichere Seite.
Schuld daran sind u.a. die Damen und Herren, die in der Vergangenheit glaubten, im Urlaub beim Fahren "die Sau raus lassen" zu können weil die Versicherung schon zahlen wird und dann nach einem Schaden die Vermieter auf den Kosten sitzen ließen, sonst bräuchten wir das alles gar nicht. Solche Personen hatten wir hier im Forum auch schon.
Man muss sich einfach klar sein, das man sich in NAM nicht gegen alles versichern kann und schon gar nicht gegen die eigene Unvernunft. Wenn ich hier sehe, wie krampfhaft und langwierig manche eine Versicherung suchen, die sie gegen Fahrfehler, Unvorsichtigkeit und Fahrlässigkeit versichert :evil: .
Ich halte eine gute Rechtsschutzversicherung für die sinnvollste Versicherung, danach das Fahren mit gesundem Menschenverstand.
Ansonsten ist ein Urlaub in Meck-Pomm auch ganz schön. B)
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Letzte Änderung: 26 Feb 2014 13:51 von Axel.
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@ Axel,

du sprichst mir aus der Seele, alle Vermieter möchten dass ihre Fahrzeuge in einem Stück wieder zurückkommen und der Mieter unverletzt wieder nach Hause fliegen kann (um als potentieller zufriedener Kunde irgendwann zurückzukehren).

Ich stelle mir mir die gleiche Frage wie du: Was wollen die mit dem Auto anstellen wenn sie so eine Versicherung brauchen?

Ich könnte Bücher drüber schreiben wo ich Mietfahrzeuge schon in welchen Situationen angetroffen habe in denen ich gedacht habe den gesunden Menschenverstand haben die Fahrer wahrscheinlich am Flughafen gleich mit abgegeben....

lg sasowewi
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Guido. schrieb:
Hallo,
Armin schrieb:
l) auf Verluste die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkasko- und/oder Fahrzeugvollkasko-Versicherung und/oder durch eine andere vorrangige Versicherung
erfasst sind.

Das ist meines Erachtens auch kundenfreundlich formuliert. Im Gegensatz zu anderen Kreditkarten-Versicherungen steht eben nicht pauschal da, das nicht geleistet wird, wenn eine vorrangige Versicherung die Schadensregulierung ablehnt. Es steht nach meiner Interpretation sinngemäß da, das eventuelle Leistungen vorrangiger Versicherungen angerechnet werden.

Das Einzige was an der Germanwings-Gold-Karte skeptisch macht: Die Konditionen sind bei dem Preis fast zu gut. Da sucht man automatisch nach dem Haken. Wahrscheinlich machen die ihren Schnitt dadurch, dass das eine echte Kreditkarte ist und heftige 17% Zinsen auf Sollbeträge fällig werden. Die meisten in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten sind ja eigentlich Debitkarten, wo der ausgegebene Betrag unmittelbar dem zugeordnetem Konto belastet wird. Überweisungen vom Kreditkartenkonto sind ebenfalls sehr teuer. Beides kann man aber locker umgehen. Mit der barclayscard und der AXA-Versicherung stehen absolute Schwergewichte hinter der Karte.

Der Versicherungsumfang der Mietwagenvollkaskoversicherung der Lufthansa Miles & More Gold wird hier im Forum seit mittlerweile 7! Jahren kontrovers diskutiert. Seit 7 Jahren gibt es immer wieder unterschiedliche Aussagen von Miles&More und unterschiedliche Interpretationen hier im Forum. In 7 Jahren konnte das anscheinend nicht eindeutig geklärt werden. Was man bei der Mile&More-Karte meines Erachtens auch berücksichtigen sollte: Diese Versicherung wird ausschließlich im Rahmen des Business-Paketes gewährt. Da macht der Name schon klar, dass das ein für Geschäftsleute konzipiertes Produkt ist und nicht ein Produkt für private Expeditionsreisende mit 4x4. Im Hinblick auf die als Zielgruppe anvisierten Geschäftsleute sind auch die Bedingungen ausformuliert und für diese Zielgruppe sind die Bedingungen auch wunderbar. Der Geschäftsmann bucht üblicherweise keinen Leichttransporter mit Dachzelt.

Beste Grüße

Guido

Hallo,

jetzt möchte ich auch noch meinen Senf zur Miles & More dazugeben.

Weswegen wird das seit Jahren kontrovers diskutiert? Vermutlich liegt es auch daran, dass sich in der Zwischenzeit sowohl Versicherer wie auch Versicherungsbedingungen geändert haben. Versicherer ist mittlerweile die AXA. Man könnte meinen, dass vielleicht die Versicherungsbedingungen bei Germanwings und Lufthansa identisch seien, dem ist aber in der aktuellen Fassung der Miles & More AVB mitnichten so. Definitiv gilt diese Versicherung nur für PKW. Beim viel genutzten Hilux bzw. vergleichbaren Fahrzeugen ist es lt. Auskunft der Hotline - und ich habe mehrere Leute an der Strippe gehabt - so, dass dies davon abhängig ist, als was das Mietfahrzeug angemeldet ist, das kann sowohl als PKW wie auch als Light Load Vehicle geschehen, das sollte man beim Autovermieter erfragen. Für mich ist das Versicherungspaket der Miles & More Business Gold somit kaum mehr attraktiv, weil offensichtlich viele Vermieter den Hilux nicht als PKW anmelden - vermutlich um Steuern und/oder Versicherungsprämien zu sparen. Für Langzeitmieten über 30 Tage muss der darüber hinausgehende Zeitraum separat ausgewiesen und bezahlt werden, sonst gibt es keinen Versicherungsschutz über die 30 Tage hinaus - das wurde hier auch bereits erwähnt.

Unklar sind für mich folgende Themen geblieben:

1. Was sind öffentliche Straßen? Die AVB der Miles & More sagen dazu nichts, sind damit z.B. auch die beliebten Routen Maun-Kasane über Savuti und die komplette Zufahrt zum Sossusvlei oder gar der Van Zyl´s Pass gemeint, sie befinden sich nach meinem Kenntnisstand nicht im Privatbesitz. Die Hotline ist mit dieser Frage überfordert.

2. Ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend erforderlich oder handelt man bei Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig? Doe Hotline konnte auch das nicht beantworten.

3. Ist ein Gutachter erforderlich? Offensichtlich richtet sich das nach der Schadenhöhe, wenn einer erforderlich sein sollte, erfüllt dieser den Status eines "anerkannten" Gutachters, woher bekomme ich den im Zweifel im afrikanischen Busch? Bei kleineren Schadensummen reicht offenbar lt. Hotline eine Reparaturrechnung, darauf verlassen möchte ich mich im Schadenfall aber eigentlich nicht.

Was auch noch als Info hilfreich ist, es gilt aktuell eine Selbstbeteiligung von 230 EUR. Abschlepp-/Bergungskosten sind ebenso wenig abgedeckt wie Reifenschäden. Und wenn man den Schaden vorsätzlich verursacht - Fahren bei Nacht, überhöhte Geschwindigkeit, Wasserschäden - greift sie natürlich auch nicht.

Fazit für mich: ich werde die Kreditkarte aufgrund der Einschränkungen wohl kündigen.

Zum Nachlesen der AVB hier der Link:

www.miles-and-more-k...Credit_Card_2014.pdf

Was bleibt: sich an die Verkehrsregeln und Vorgaben der Vermieter/Versicherungen (zusätzlich ausgeschlossene Wege, Nachtfahrverbot) halten oder aber ganz auf zusätzliche Versicherungen verzichten und den Schaden selbst regulieren können - was dann sehr teuer werden kann...

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
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26 Feb 2014 15:12 #328454
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Hallo,

Axel schrieb:
genau das wollte ich damit aussagen.
Ich weiß. Deine Position ist schon hinreichend deutlich geworden. ;)

Axel schrieb:
Und schon geht es weiter. Wie ist es mit nachträglich am Fahrzeug angebauten, nicht beim Kauf vorhandenen Teilen? Wir hatten vor Jahren den Fall, das bei einem Dachroller mit einem Fahrzeug mit Wohnkabine zwar das Fahrzeug, nicht aber die Kabine versichert war. Wie ist es in solchen Fällen mit der Canopy, dem Engelkühlschrank usw. ?
Ach das haben wir doch schon x mal besprochen. Es geht den meisten nicht um eine Versicherung für Engelkühlschrank, Dachzelt oder den mitgemieteten Korkenzieher. Wenn man tausende Euro für einen Afrikaurlaub ausgeben kann, dann kann man zur Not ein paar hundert Euro Schaden wohl so bezahlen. Wie Du völlig richtig schreibst, rechnen sich Versicherungen in der Summe immer für den Versicherungsanbieter. Kleinkram zu versichern, macht finanziell überhaupt keinen Sinn. Bei den großen und teilweise existentiellen Risiken kann eine Absicherung aber sinnvoll sein.

Auch wenn man vorsichtig fährt, kann man eigene Fehler nie ganz ausschließen. Ich bin zumindest nicht fehlerfrei. Für andere FoMis muss das so nicht gelten ;) Es sind auch noch andere Konstellationen denkbar, in denen man für Fahrzeugschäden haftbar gemacht wird, an denen man nicht schuld ist (z.B. technisches Versagen).

Gegenüber allen vor Ort abschließbaren Versicherungen hat man mit so einer Kreditkartenversicherung meistens folgende Vorteile:
1. Bei namibischen/südafrikanischen Versicherungen ist Fahrlässigkeit, also auch einfache Fahrlässigkeit und somit jeder selbstverschuldete Unfall in der Regel nicht versichert. Bei der Kreditkartenversicherung ist einfache Fahrlässigkeit versichert.
2. Bei Streitigkeiten mit einer namibischen Versicherung oder Autovermietung streitet man vor einem namibischen Gericht, was Kosten und logistischen Aufwand extrem in die Höhe treibt. Bei der Kreditkartenversicherung klagt man vor einem deutschen Gericht.
3. Während in Namibia so etwas wie Verbraucherrecht kaum existiert, ist das in Deutschland extremst ausgeprägt und Gerichtsurteile fallen in der Regel sehr verbraucherfreundlich aus - nach meinem Dafürhalten in vielen Fällen absurd verbraucherfreundlich.

Und letztlich für mich selbst das KO-Kriterium: Irgendwelche Zusatzversicherungen vor Ort mit teilweise besserem Versicherungsumfang kosten für 3 Wochen z.T. 600 EUR und mehr. Ich mache 2-3 Mietwagenreisen pro Jahr. Bei 49 EUR Kartenpreis (erstes Jahr ist auch noch kostenfrei) kostet mich diese zusätzliche Vollkaksoversicherung pro Autoanmietung läppische 16 EUR. Berücksichtige ich, dass nebenbei auch noch eine RRV (Gegenwert ca. 100 EUR) und eine Auslandsreisekrankenversicherung inkludiert sind, dann bekomme ich diese Mietwagenvollkaskoversicherung zum Gegenwert von 3 Möhren und einer halben Zucchini. In dieser Konstellation kann ich für mich selbst nur sagen: Wie bescheuert muss man sein, um dass bei so läppischen Kosten nicht zu nutzen? Das das keine 100,0-Prozent-Absicherung für jeden theoretisch denkbaren Fall ist, weiß ich. Aber ich stelle mich damit zu Kosten nahe null deutlich besser, als mit den meisten Versicherungen vor Ort.

Übrigens: Wen verklagst Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung, wenn keine Versicherung da ist, die auch nur ansatzweise verdächtig ist, für den Schaden aufkommen zu müssen? Die namibische Versicherung schließt Negligence pauschal aus

Beste Grüße

Guido
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