Hallo,
myrio schrieb:Es ist eben immer besser, wenn man über ein Reiseunternehmen bucht, in diesem Falle wendet man sich mit den entstandenen Problemen an diese Agentur und sie regelt dann die Ansprüche vertretungsweise in eigner Regie.
Das ist so nicht richtig. Erweiterte Ansprüche hast Du nur, wenn Du eine Pauschalreise bei einem deutschen Reiseveranstalter buchst. Dann und nur dann ist der deutsche Reiseveranstalter bei Problemen zweifelsfrei zuständig und haftet, auch wenn nicht er selbst, sondern seine Vertragspartner vor Ort Mist bauen. Bucht man nur eine einzelne Leistung wie Flug oder Mietwagen, dann hat das Reiseunternehmen immer nur Vermittlerstatus. Es kann sein, dass die bei Problemen aus Kulanzgründen helfen, aber es kann eben auch sein, dass die sich auf ihren Vermittlerstatus zurückziehen, was rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Ich finde die Schilderungen von Kori hier grundsätzlich hilfreich. Man muss der Fairness halber aber auch berücksichtigen, dass in diesem Forum bisher wohl weit mehr Leute gute als schlechte Erfahrungen mit Bushlore gemacht haben.
Die von Bushlore gemachte Angabe, das es in den ersten 32 Tagen 50% "Schnellzahler-Rabatt" auf die Strafe gibt, ist korrekt. Ob Bushlore das Schreiben nicht rechtzeitig - d.h. vor Ablauf der 32 Tage - bekommen hat, ist schon eher fraglich. Und 750 ZAR für 11 km/h kommen mir sehr hoch vor? Ich meine vor kurzem eine Liste gesehen zu haben, laut der 11-20 km/h zuviel 250 ZAR kosten und 750 ZAR ab 21 km/h zu viel fällig werden. Vielleicht hat irgendein Local hier im Forum einen Link zum südafrikanischen Bussgeldkatalog parat?
Sonnige Grüße