Logi schrieb:
frau_shrimp schrieb:
Ich empfehle, Buchungen über einen der großen deutschen Reiseveranstalter zu machen. Denn die sind nicht Vermittler, sondern - wie der Name schon sagt - Veranstalter. Damit sind sie Ansprechpartner und haftbar. Zudem ist das kundenfreundliche deutsche Reiserecht problemlos anwendbar und die justistisch formulierten Mietbedingungen sowie die AGBs sind auf deutsch definitiv leichter zu verstehen als auf englisch
Das stimmt eben nicht, Sabine.
Auch da gilt genau das, was Du vor Ort unterschreibst:
DerTour
TUI
LG
Logi
Jein. Die Veranstalter weisen zwar darauf hin, dass der gültige Mietvertrag vor Ort beim Autoverleiher unterschrieben wird, der dann auch Gültigkeit hat. im Idealfall stehen dort natürlich genau die Konditionen drin, die der Veranstalter vorher auch veröffentlicht hat. Weichen diese jedoch voneinander ab, kannst Du den Veranstalter dafür haftbar machen.
Als Beispiel: beim Veranstalter ist veröffentlicht, dass der Tank leer zurück gegeben werden kann. Vor Ort im Mietvertrag steht jedoch, dass der Tank bei Rückgabe voll sein muss. Vor Ort kommst Du dann um die letzte Tankfüllung nicht drumrum. Aber Du kannst die Kosten hinterher vom Veranstalter zurückverlangen. Das wird er sicherlich nicht gern tun und sich ordentlich zieren, aber Du hast ein Anrecht darauf!
Anderes Beispiel: vor Jahren hatte ich in Australien über einen deutschen Veranstalter ein Auto bei KEA Camper gebucht. KEA Camper ging leider pleite und wurde von Maui/Britz übernommen. Alle Gäste, die direkt bei KEA gebucht hatten, haben ihr Geld nie wieder gesehen und mussten vor Ort für denselben Camper erneut zahlen. Mit meiner Buchung über den Veranstalter war mein Geld abgesichert und ich bekam problemlos vor Ort den gebuchten Camper ausgehändigt.
@Henning: da hast Du natürlich Recht