Hallo Tiger_reef,
ich gehe mal davon aus, dass du aus Deutschland bist. In Deutschland musst du generell unterscheiden, ob diese EMail ein richtiges Angebot war oder nur eine Aufforderung an dich als potentiellen Käufer, ein Angebot abzugeben. Das hört sich verwirrend an, ist aber im BGB so geregelt.
Ich würde bei dieser EMail erstmal von letzterem ausgehen (das ist dann zum Beispiel vergleichbar mit einem Werbeprospekt oder Fernsehwerbung). Dann hat der Preis der EMail im Prinzip für deine Kombination Tiger_reef/AirBerlin keinerlei Bindung (solange es den Preis generell bei AirBerlin geben könnte. Wenn es den gar nicht gibt, dann ist das wettbewerbswidrig).
Sollte es sich doch entgegen meinem Gefühl um ein ordnungsgemäß gemachtes Angebot handeln (das wird AirBerlin bestreiten!!!), so ist gem §147 BGB die Annahmefrist so lange, wie \"unter regelmäßigen Umständen\" die Antwort erwartet werden darf. Das ist schon häufig von verschiedenen Gerichten diskutiert worden. Konsens ist: Bief = in etwa 7 Tage (3 Tage Postweg hin, 3 Tage Postweg zurück), Fax = in etwa 24h. Und jetzt für dich: EMail auch in etwa 24h, da mittlerweile auch von Privatpersonen erwartet wird, dass sie ihre EMails wenigstens einmal am Tag abrufen.
Fazit: Ich sehe da kein Durchkommen für dich
SAA keine Alternative?
Grüße
Kelele