THEMA: Achtung: Geburtsurkunde auch für Namibia verlangt!
10 Mai 2017 13:36 #474541
  • binca75
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  • binca75 am 10 Mai 2017 13:36
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Hallo Sasa,
Ich hab den Reisepass unserer Kinder auch allein verlängern können. War kein Problem... Matthias muss ihn nur abholen... ;)

Lieben Gruß
Bianca
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10 Mai 2017 13:37 #474542
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  • travelNAMIBIA am 10 Mai 2017 13:37
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Hi Christian,

bei unter 12 6 Jahre ist kein Fingerabdruck nötig :-)
Das interessante ist, dass es auf dem Merkblatt der Botschaft genau so steht wie Du geschrieben hast (beide SOrgeberechtigten, persönliche Anwesenheit: www.windhuk.diplo.de...blatt_Passantrag.pdf) ... praktisch ist es aber nicht so. Keines meiner Kinder hat die Botschaft bisher von innen gesehen. Vielleicht ist es auch unter 6 Jahren nicht vorgeschrieben?! Aber die Botschaft hier in Windhoek ist eh in vielen Belangen etwas "komisch" ;-)

Viele Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 10 Mai 2017 13:59 von travelNAMIBIA. Begründung: sorry, nicht 12 sondern 6 Jahre.
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10 Mai 2017 13:55 #474543
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  • toumtoum am 10 Mai 2017 13:55
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Hallo Sasa,

ich kann mich Christian nur anschliessen. Bevor ich zum Amt gehe, informiere ich mich, welche Unterlagen benötigt werden und das hätte man mit 10min Suche im Internet schnell gefunden. Die Beamten halten sich nur an die bestehende Rechtslage und würden sonst ein Dienstvergehen begehen, wenn sie es anders machen würden.
Bei etwas ausgefallenen Sachen, wie zum Beispiel Kind ist noch keine 12 und man benötigt ein Reisepass, drucke ich immer die Bestimmungen aus und kann dann bei Unklarheit die Bestimmungen vorlegen. Betreifft übrigens auch, wenn man so wie ich, zwei deutsche Reisepässe besitzt.
Ich habe damit noch nie Probleme gehabt.
travelNAMIBIA schrieb:
Bei der D-Botschaft hier muss der Antrag von beiden Eltern unterschrieben werden, aber nur einer muss in physisch einreichen. Die Anwesenheit unter 12 Jahren des Kindes ist nicht nötig.

Also,daß das Kind nicht anwesend sein muß, kann ich nicht glauben, Christian. Ich habe gleich mal bei der deutschen Botschaft in Windhoek nachgeschaut und das gefunden.
Damit ist das nicht unterschiedlich zu Deutschland. Man muß sich nur mal vorstellen, daß man ein Kinderreisepass beantragt und ein anderes Passbild abgibt (könnte man glatt Kinder entführen).
Daß Bianca den Kinderreisepass verlängert bekommen hat, ohne mit dem Kind dort zu sein, ist zwar auch nicht rechtens, aber beoi der Beantragung war es bestimmt nicht so.

Übrigens kann es auch passieren, daß, wenn man mit seinem eigenen Kind verreist ohne den Partner, an der Grenze die Einverständniserklärung des Partners verlangt wird. Ist mir letztes Jahr passiert, als ich mit meinem Sohn nach Tunesien geflogen bin. Übrigens wurden auch die Frauen darauf kontrolliert und ganz ehrlich, manche haben sich sehr zickig und nicht angenehm aufgeführt. Man sollte immer mal überlegen, würde man sich selber den Ton gefallen lassen, wer sitzt am längeren Hebel etc.

Auf jeden Fall habe ich jetzt immer eine Einverständniserklärung meiner Ex-Freundin dabei (dabei wusste der Beamte nicht, daß ich von der Partnerin getrennt bin).

toumtoum
Letzte Änderung: 10 Mai 2017 13:57 von toumtoum.
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10 Mai 2017 13:57 #474544
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Hi Toumtoum,
Also,daß das Kind nicht anwesend sein muß, kann ich nicht glauben, Christian.
siehe meinen Beitrag zuvor (möglicherweise unter 6 Jahren?)
Man muß sich nur mal vorstellen, daß man ein Kinderreisepass beantragt und ein anderes Passbild abgibt (könnte man glatt Kinder entführen).
Die Diskussion hatten wir ja hier schonmal ausführlich. Meine beiden Kinder haben seit Geburt nur einen richtigen Reisepass. Das Bild ist dementsprechend bei dem Älteren bereits 4,5 Jahre alt - da ist eh nix mehr zu erkennen.

Viele Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 10 Mai 2017 14:00 von travelNAMIBIA.
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10 Mai 2017 14:00 #474545
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travelNAMIBIA schrieb:
Hi Christian,

bei unter 12 6 Jahre ist kein Fingerabdruck nötig :-)
Das interessante ist, dass es auf dem Merkblatt der Botschaft genau so steht wie Du geschrieben hast (beide SOrgeberechtigten, persönliche Anwesenheit: www.windhuk.diplo.de...blatt_Passantrag.pdf) ... praktisch ist es aber nicht so :-)

Viele Grüße
Christian

Christian, im Endeffekt ist es so, wie in Deutschland. Das Kind muß mit vorstellig werden. Wenn der andere Sorgeberechtigte nicht mit anwesend ist, muß eine Einverständniserklärung vorgelegt werden (also es müssen auch nicht beide vorstellig werden). Ob jetzt die Einverständniserklärung abgeprüft wird, kann ich natürlich nicht beurteilen - wie sind da deine Erfahrungen?

toumtoum
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10 Mai 2017 14:02 #474546
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  • Sasa am 10 Mai 2017 14:02
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Ich bereue es schon wieder, dass ich was geschrieben habe.....
Es sollte ein unterhaltsames OFF TOPIC sein und keine Lehrstunde in Bürokratie.
Bitte vergesst alles und lasst das Thema ruhen. Ich kann natürlich auch gerne meinen Beitrag löschen.

Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft.
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