THEMA: Flug mit Qatar Airways - 1:15 Umsteigezeit in Doha
30 Apr 2016 19:48 #429878
  • BikeAfrica
  • BikeAfricas Avatar
  • Beiträge: 6825
  • Dank erhalten: 7092
  • BikeAfrica am 30 Apr 2016 19:48
  • BikeAfricas Avatar
marimari schrieb:
meinst Du Emirates - Hub = Dubai oder Qatar- Hub= Doha...?
irgendwie wird hier vieles gemischt im Moment...

.... in meinem Fall ging es um Dubai. Es ist aber auch völlig egal, ob es um Doha oder Dubai geht. Dort (in Doha) sind die Zeiten im Falle eines Falles ja noch schlechter.
Wenn die Maschine aus Frankfurt zwei Stunden zu spät absetzt, dann hängt man am Anschlussflughafen fest. Wer seine Tage der Reise komplett durchgeplant hat, hat ein Problem. Er hängt 1-2 Tage hinter seiner Route und den geplanten (bezahlten?) Unterkünften hinterher.

Ob man dieses Risiko eingehen möchte, muss man selbst entscheiden.

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
30 Apr 2016 22:08 #429889
  • Guido.
  • Guido.s Avatar
  • Guido. am 30 Apr 2016 22:08
  • Guido.s Avatar
Hallo,

Das man, wenn am Folgetag kein WDH-Flug geht (nur 4x pro Woche), dann 48 Stunden in Doha festhängt, dürfte in der Realität kaum drohen. Qatar fliegt 2 mal täglich nach JNB und einmal nach CPT und wird einen zur Not darüber nach Windhoek routen. Halt genau das, was man an den 3 Tagen pro Woche ohne WDH-Flug auch standardmäßig anbietet. Zumindest auf dem Hinflug ist man durch die EU-Entschädigungsregelung komfortabel abgesichert. Fliegt man zu zweit, gibt es 1.200 EUR - das kompensiert doch Einiges. Wenn der Preis gut ist, hätte ich überhaupt keine Bedenken, diese Verbindung mit nur 1:15 Umsteigezeit zu buchen.

Beste Grüße

Guido
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
02 Mai 2016 08:28 #430011
  • Namibia-Neuling
  • Namibia-Neulings Avatar
  • Beiträge: 663
  • Dank erhalten: 261
  • Namibia-Neuling am 02 Mai 2016 08:28
  • Namibia-Neulings Avatar
KoiAhnung schrieb:
2. Wenn Deine eingehende Maschine Verspätung hat ist der Anschluß geg. weg, es sei denn dass viele Passagiere eben auch aus deinem Flug kommen, dann wartet die geg.
Darauf würde ich mich definitiv nicht verlassen.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
02 Mai 2016 08:30 #430012
  • Namibia-Neuling
  • Namibia-Neulings Avatar
  • Beiträge: 663
  • Dank erhalten: 261
  • Namibia-Neuling am 02 Mai 2016 08:28
  • Namibia-Neulings Avatar
Guido. schrieb:
Zumindest auf dem Hinflug ist man durch die EU-Entschädigungsregelung komfortabel abgesichert. Fliegt man zu zweit, gibt es 1.200 EUR - das kompensiert doch Einiges.
Nö. Die EU-Entschädigung gilt ja nur für den Flug von hier nach Doha. Und Geld gibt es bei 1:30 Stunden Verspätung noch lange nicht.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
02 Mai 2016 11:26 #430037
  • Guido.
  • Guido.s Avatar
  • Guido. am 30 Apr 2016 22:08
  • Guido.s Avatar
Hallo Neuling,
Namibia-Neuling schrieb:
Nö. Die EU-Entschädigung gilt ja nur für den Flug von hier nach Doha. Und Geld gibt es bei 1:30 Stunden Verspätung noch lange nicht.
So wie ich die aktuelle Rechtssprechung interpretiere, gibt es Entschädigung, wenn man den Anschlussflug nach Windhoek verpassen würde, weil der Flug von Europa nach Doha Verpätung hatte. Auf einer Reihe an Websites wird das zwar (noch) verneint. Die sind aber veraltet und dazu wird in der Regel ein veraltetes BGH-Urteil aus 2012 referenziert. Das ist durch ein EuGH-Urteil aus 2013 "überstimmt" und nicht mehr relevant. Aber ich bin kein Jurist. Abgesehen von der pauschalen Entschädigungsregelung nach EU-Verordnung 261/2004 kann man immer versuchen, tatsächlich erlittene Schäden einzuklagen. Qatar haftet dafür nach dem Montreal-Abkommen wie andere Airlines mit bis zu ca. 6.000 EUR (Genauer Wert bemisst sich in Sonderziehungsrechten und schwankt).

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 02 Mai 2016 11:46 von Guido..
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.
02 Mai 2016 12:54 #430050
  • Namibia-Neuling
  • Namibia-Neulings Avatar
  • Beiträge: 663
  • Dank erhalten: 261
  • Namibia-Neuling am 02 Mai 2016 08:28
  • Namibia-Neulings Avatar
Es fällt schon innerhalb Deutschlands oder der EU schwer, diese Ansprüche geltend machen. Der Gerichtsvollzieher, der kürzlich in Wien eine Condor Maschine an die Leine legen wollte weil Condor ewig nicht zahlt. Als der Gerichtsvollzieher da steht heißt es dann natürlich "tut uns leid, der Anspruch ist natürlich berechtigt und wird sofort bezahlt, war ein Versehen". Ja, klar. Und das Internet ist voll von Berichten zu Condor und Air Berlin, die solche Fälle wohl aus Prinzip versuchen auszusitzen. Wie einfach wird es dann wohl einen solchen Anspruch gegenüber einer Airline mit Sitz in Qatar durchzusetzen?
Letzte Änderung: 02 Mai 2016 12:55 von Namibia-Neuling.
Der Administrator hat öffentliche Schreibrechte deaktiviert.