Guido hat völlig Recht:
Anfang letzten Jahres wollte ich mit TK über Istanbul nach Nairobi fliegen, Umsteigezeit in IST ca. 2 h. Der Flieger von DUS nach IST ist allerdings mit mehr als 2 h Verspätung gelandet, am Ende konnte ich erst am nächsten Tag (also mit 24 h Verspätung) nach NBO weiterreisen.
Daheim in Deutschland habe ich TK angeschrieben zwecks Entschädigung. Die haben sich (naturgemäß) geweigert, allerdings nicht mit der Begründung, maßgeblich seie ja nur die Verspätung des ersten Flugs, sondern mit dem üblichen Bla Bla (schlechtes Wetter, Sicherheit nicht gewährleistet etc). Mein Anwalt hat mittlerweile ein VU (Versäumnisurteil) erstritten; gut möglich, daß demnächst auch hier in Deutschland ein Gerichtsvollzieher ein Flugzeug beschlagnahmen will.