THEMA: Air Namibia/Emirates Anschlussflug verpasst
10 Sep 2013 13:11 #303719
  • travelNAMIBIA
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  • travelNAMIBIA am 10 Sep 2013 13:11
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Hi Guido,
Soweit wir ein Ticket für die Beförderung durch andereFluggesellschaften ausstellen oder Gepäck zur Beförderung durch andere Fluggesellschaften annehmen, handeln wir lediglich als Vertreter dieser anderen Fluggesellschaft.
mein Verständnis als Laie sagt mir aber doch, dass jemand, der jemanden anderen vertritt auch eine Art Verantwortung hat. Also zumindest sollte Emirates vermittelnd tätig sein und auch jetzt sich als Vertreter der "Beförderung durch andere Fluggesellschaften" verstehen, oder? Sie sprechen ja nicht von z.B. nur Vermittler - sondern - was auch rechtlich interessant ist - von Vertreter...

Viele Grüße
Christian
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10 Sep 2013 13:26 #303722
  • Guido.
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  • Guido. am 10 Sep 2013 13:26
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Hallo Christian,
travelNAMIBIA schrieb:
mein Verständnis als Laie sagt mir aber doch, dass jemand, der jemanden anderen vertritt auch eine Art Verantwortung hat.

Ich bin kein Richter/Anwalt und kann das auch nicht definitiv beantworten. Ein Versicherungsvertreter ist allerdings auch nicht dafür verantwortlich, dass die von ihm vertretene Versicherung den Schaden X reguliert. Wenn man den gesamten Absatz nimmt, dann wird schon recht deutlich, dass Emirates die Haftung ausschließt, bzw. ausschließen möchte. In gewisser Weise kann ich das in dem Fall auch verstehen. Der initiale Fehler (Verspätung) ist AN anzulasten. Ob so ein Haftungsausschluss zulässig ist oder nicht, ob in dem Fall Gerichtsstand Deutschland oder Dubai (oder Windhoek) gilt, wer nun den Schaden tragen muss, wie viel Schadensersatz zusteht, usw. das dürfte nur in einem recht aufwändigen Verfahren zu klären sein.

Eventuell lässt sich irgendwo noch ein zu Gunsten der Passagiere ausfallendes höchstrichterliches Urteil für einen vergleichbaren Fall finden, aber ansonsten würde ich persönlich mir den Rechtsweg sparen (ich habe aber auch keine Rechtsschutzversicherung).

Beste Grüße

Guido
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10 Sep 2013 14:01 #303736
  • Chris13
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  • Chris13 am 10 Sep 2013 14:01
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Guido. schrieb:
Hallo,

Deshalb warne ich hier immer davor, Anschlussflüge mit Airlines zu buchen, die nicht in der selben Allianz sind und zwischen denen es keine Code-Share-Abkommen gibt. Klappt da irgendwas nicht, so wächst sich das meistens zu einem richtig großem Problem aus.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest Du es drauf ankommen lassen und klagen. Ansonsten würde ich das unter Erfahrung abhaken. Der Aufwand zur Klärung dürfte beträchtlich sein. Die Erfolgsaussichten sind ungewiss. Und im dümmsten Fall darfst Du zusätzlich noch die Anwaltkosten bezahlen, ohne einen Cent von AN oder Emirates zu bekommen.

Beste Grüße

Guido

Hallo,

danke für die Fallbeschreibung. Wir haben tatsächlich einen Rechtsschutz, was ein bißchen die Hemmung nimmt. Ansonsten ist der Fall tatsächlich leider relativ kompliziert.
Zu dem Ausschnitt aus den Vertragsbedingungen: Ist mit dem Ausstellen des Tickets einer anderen Airline tatsächlich dasselbe gemeint, wie einen Flug in einem Paket anzubieten. Wir besaßen für alle Flüge eine einzige E-Ticket-Nummer! Würde man dies nicht als Code-Share betrachten?
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10 Sep 2013 14:45 #303741
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  • freddykr am 10 Sep 2013 14:45
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Chris13 schrieb:
Wir besaßen für alle Flüge eine einzige E-Ticket-Nummer! Würde man dies nicht als Code-Share betrachten?
Nein. Codeshares bedeuten, dass dann beide Partner Flugnummern auf der Strecke haben und sich, grob gesagt, Passagiere und Revenue teilen.
Da Du aber alles auf einem Ticket hast, ausgestellt durch Emirates, ist auch EK für die gesamte Reise verantwortlich.

Übrigens: EK hat zwar mit South African ein Codeshareabkommen, aber auf der Strecke zwischen JNB und WDH wird dies nicht genutzt. Dort wirst Du derzeit nie eine EK-Flugnummer sehen und somit spielt es keine Rolle, ob die Airline SA, BA oder SW ist.

Meine Empfehlung ist, bei Umsteigeverbindungen mit außereuropäischen Airlines lieber etwas mehr Puffer einplanen.
LG, Danilo
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