THEMA: Air Namibia/Emirates Anschlussflug verpasst
10 Sep 2013 09:48 #303689
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  • travelNAMIBIA am 10 Sep 2013 09:48
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Hallo Chris13,

versuche es doch mal über Service-Anbieter wie www.fairplane.de oder www.flightright.de.

Viele Grüße
Christian
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10 Sep 2013 11:01 #303699
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  • freddykr am 10 Sep 2013 11:01
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travelNAMIBIA schrieb:
versuche es doch mal über Service-Anbieter wie www.fairplane.de oder www.flightright.de.
Die bearbeiten nur Fälle bzgl. EU-Verordnung.
Diese ist hier nicht anwendbar, da diese nur gilt bei Abflügen ex-EU (Airline egal), oder bei Ankünften nach EU von EU-Airlines.
Da EK keine EU-Airline ist, gilt diese hier nicht und somit werden die genannten Verdächtigen nichts unternehmen.

Es ist leider so, dass man bei außereuropäischen Airlines denen bei den Rückflügen auf Gedeih und Verderben ausgeliefert ist. Da hilft wohl meist nur noch der Gang zum Anwalt und versuchen etwas übers Montrealer Abkommen zu erreichen.
LG, Danilo
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10 Sep 2013 11:15 #303702
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Hi freddykr,

wenn der Flug in der EU beginnt oder endet... Und das tat er ja, denn es ist laut Chris13 alles "auf einem Ticket " gewesen. Also ein Gesamtpaket... oder nicht? Ich hatte einen ähnlichen Fall mit in Ostasien und da gab es keine Probleme, da der Flug auf einem Ticket stand, egal ob es zwischen Peking und Ulaanbaatar die Verspätung gab.

Mag aber sein, dass es in dem Fall einfach Kulanz war....

Viele Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 10 Sep 2013 11:16 von travelNAMIBIA.
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10 Sep 2013 12:18 #303711
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  • freddykr am 10 Sep 2013 11:01
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travelNAMIBIA schrieb:
wenn der Flug in der EU beginnt oder endet... Und das tat er ja, denn es ist laut Chris13 alles "auf einem Ticket " gewesen. Also ein Gesamtpaket... oder nicht?
Nein, leider nicht.
Laut aktuell gültiger Rechtssprechung werden Hin- und Rückflug (auch wenn auf einem Ticket) getrennt betrachtet.
Siehe hier (EuGH, Urteil vom 10.7.2008, C-173/07, NJW 2008, 2697 - Emirates Airlines/Dieter Schenkel): curia.europa.eu/juri...ir=&occ=first&part=1
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10 Sep 2013 12:41 #303715
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  • Chris13 am 10 Sep 2013 12:41
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freddykr schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:
Nein, leider nicht.
Laut aktuell gültiger Rechtssprechung werden Hin- und Rückflug (auch wenn auf einem Ticket) getrennt betrachtet.
Siehe hier (EuGH, Urteil vom 10.7.2008, C-173/07, NJW 2008, 2697 - Emirates Airlines/Dieter Schenkel): curia.europa.eu/juri...ir=&occ=first&part=1
Hallo,

spielt es irgendeine Rolle, dass der Flug (bzw. Flugpacket) als Endziel in die EU ging?
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10 Sep 2013 13:05 #303717
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  • Guido. am 10 Sep 2013 13:05
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Hallo,

das ist natürlich saublöd gelaufen. Und ich fürchte Deine Chancen auf Entschädigung stehen nicht gut. Die Entschädigung nach EU-Verordnung 261 könntest Du nur auf dem Hinflug ziehen, nicht aber auf dem Rückflug.

Mit der Buchung hast Du die Beförderungsbedingungen von Emirates akzeptiert. Da steht:
15.2 Haftungsumfang

Wir haften nur für Schäden, die während der Beförderung mit uns eintreten oder für die wir in
diesem Zusammenhang haftbar sind. Soweit wir ein Ticket für die Beförderung durch andere
Fluggesellschaften ausstellen oder Gepäck zur Beförderung durch andere Fluggesellschaften
annehmen, handeln wir lediglich als Vertreter dieser anderen Fluggesellschaft.

Wir hatten 2007 mal einen ähnlich gelagerten Fall. Mit Emirates nach Johannesburg und weiter mit BA nach Windhoek. Unser gesamtes Gepäck kam nicht mit und es kam auch nicht am nächsten Tag und auch nicht am übernächsten Tag. Die eine Airline hat es auf die andere Airline geschoben. BA in Windhoek wollte maximal die Kosten für eine Nachlieferung nach Windhoek übernehmen, usw. Als Kunde standen wir dumm dazwischen. Irgendwann kam dann das Gepäck, aber der lange Gepäckaufenthalt am Flughafen Johannesburg hatte dazu geführt, das so einiges aus dem Gepäck geklaut wurde...

Deshalb warne ich hier immer davor, Anschlussflüge mit Airlines zu buchen, die nicht in der selben Allianz sind und zwischen denen es keine Code-Share-Abkommen gibt. Klappt da irgendwas nicht, so wächst sich das meistens zu einem richtig großem Problem aus.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest Du es drauf ankommen lassen und klagen. Ansonsten würde ich das unter Erfahrung abhaken. Der Aufwand zur Klärung dürfte beträchtlich sein. Die Erfolgsaussichten sind ungewiss. Und im dümmsten Fall darfst Du zusätzlich noch die Anwaltkosten bezahlen, ohne einen Cent von AN oder Emirates zu bekommen.

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 10 Sep 2013 13:09 von Guido..
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