THEMA: Air Namibia verschiebt kurzfristig Abflüge
25 Mär 2011 17:03 #181494
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  • travelNAMIBIA am 25 Mär 2011 17:03
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Hi Fritzmann,
Falsch. gilt für alle Flüge die in einem EU-Mitgliedsland starten und auch für alle Flüge die einen Flughafen in einem EU-Mitgliedsland zum Ziel haben. Herkunft der Fluggesellschaft spielt keine Rolle.
da weißt Du mehr als die angesprochene Verordnung, Artikel 3!

Sonnige Grüße
Christian
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25 Mär 2011 17:10 #181495
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  • Gerd1942 am 25 Mär 2011 17:10
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Hallo Zusammen,

ist das typisch? Da hat eine Airline, in diesem Falle Air Namibia, ein Wartungsproblem. Damit die Sicherheit des Fluges nicht leidet, wird der verschoben. Den Passagieren (mir zum Beispiel) wird das rechtzeitig vorher mitgeteilt, so dass sie sich mit der Abreise entsprechend einrichten können. Was die meisten sicherlich auch gemacht haben. Und jetzt diskutieren wir über Schadenersatz, die Stelle, wo es steht und, und, und......

Viel Spaß bei der weiteren Diskussion. Einer wird schon Recht haben.

Liebe und auch nachdenkliche Grüße

Gerd
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25 Mär 2011 18:19 #181506
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  • Volker am 25 Mär 2011 18:19
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Fritzmann schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:
Hi Dugong,

die von Dir genannte Verordnung findet jedoch nur Anwendung (siehe Artikel 3) bei:
- Flügen die in einem Mitgliedsstaat der EU starten (hier nicht der Fall) oder
- bei Flügen aus einem Drittland in die EU, solange die Fluggesellschaften aus einem Mitgliedsland der EU stammt (hier nicht der Fall).

Sonnige Grüße
Christian

Falsch. gilt für alle Flüge die in einem EU-Mitgliedsland starten und auch für alle Flüge die einen Flughafen in einem EU-Mitgliedsland zum Ziel haben. Herkunft der Fluggesellschaft spielt keine Rolle. Die Gesellschaften zicken aber gern rum und wollen nicht zahlen. Verweisen auf technische Probleme und so. Aber alles kein Grund. Da lacht jeder Anwalt drüber. Musst halt im Zweifelsfall klagen. Ist aber eine absolut sichere Kiste. Gibt einschlägige Urteile. Kann dir jeder Anwalt genau erklären. Weiß das aus eigener (Klage-)Erfahrung.

Hallo Fritzmann,

Artikel 3 (1) b besagt klar im ersten Halbsatz:

Diese Verordnung gilt,...sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der (Europäischen, A.d.V.) Gemeinschaft ist.

Darauf können sich Fluggäste von Air Berlin berufen, aber nicht die von Air Namibia für den Flug von WDH nach FRA - weiß ich aus eigener Erfahrung, aber ohne Klage vor Gericht, da keine Chance auf Erfolg. Mit welcher Airline warst Du damals geflogen?

@Gerd,

ja, die Diskussion ist etwas mühselig. Mir würde die rechtzeitige Info auch langen, zumal es um einen Sicherheitsaspekt geht.

Aber bevor hier Einige auf EUR 600 spekulieren...

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
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25 Mär 2011 18:55 #181513
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  • Fritzmann am 25 Mär 2011 18:55
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travelNAMIBIA schrieb:
Hi Fritzmann,
Falsch. gilt für alle Flüge die in einem EU-Mitgliedsland starten und auch für alle Flüge die einen Flughafen in einem EU-Mitgliedsland zum Ziel haben. Herkunft der Fluggesellschaft spielt keine Rolle.
da weißt Du mehr als die angesprochene Verordnung, Artikel 3!

Sonnige Grüße
Christian

Ohne mich da jetzt durchkämpfen zu wollen würde ich behaupten dass du Recht hast weil du dich vermutlich da durchgearbeitet hast. Ich habe die Erstattung für einen Flug mit Air India bekommen. Ich war zunächst der Annahme dass es für den Rückflug war bin mir inzwischen aber sicher es war für den Flug von Deutschland nach Indien.
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26 Mär 2011 11:51 #181554
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Hi Gerd,
Und jetzt diskutieren wir über Schadenersatz, die Stelle, wo es steht und, und, und......
da muss ich Dir mal widersprechen. Sonst wird hier über €15 für einen Internationalen Führerschein wochenlang diskutiert und hier geht es nun um richtig Geld. Oder übernimmst Du für 300 Touristen die zusätzliche Hotelübernachtung in Windhoek oder z.B. für ein möglicherweise in Frankfurt bereitstehendes Mietauto mit dem man nach Hause fahren wollte? Da geht es schnell mal um ein paar hundert Euro und da denke ich wird man sich schon schlau machen wollen wie es mit Schadenersatz oder Zahlungen aussieht!

Sonnige Grüße
Christian
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26 Mär 2011 14:07 #181565
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  • Gerd1942 am 25 Mär 2011 17:10
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Hallo Christian,

nein, ich übernehme nicht die Kosten für die zusätzliche Übernachtung vor dem Abflug und ich übernehme auch sonst keine Zusatzkosten. Bisher ist es m. W. auch bei Air Namibia immer so gewesen, dass im direkten Zusammenhang mit der Flugverzögerung entstandene Zusatzkosten von Air Namibia auf Antrag und Nachweis übernommen werden. Ich kenne es nicht anders, als dass die Gäste von Air Namibia in Windhoek irgendwo untergebracht wurden. Und als vor nicht allzu langer Zeit der Zubringer von Walvis Bay ausfiel, da wurden die Gäste auch von AN in WVB bzw. Swakop untergebracht und am nächsten Tag zu Lasten von AN nach Windhoek transportiert. Und als Freunde von mir in Deutschland Zusatzkosten für Übernachtung in Rechnung gestellt haben, ging das ebenfalls anstandslos.

Nur diskutieren wir hier nicht mehr über den konkreten Schadensfall des einzelnen Reisenden, sondern darüber, ob man gegenüber Air Namibia oder welcher anderen Fluggesellschaft auch immer einen unspezifizierten Schaden - man nennt das in der Anwaltssprache wohl "entgangene Urlaufsfreude" - geltend machen kann und wo das steht. Anders kann ich diese ganz von Fritzmann, der bei einem Flug mit Air India mal einen solchen unspezifizierten Schadenersatz von € 600 erhalten hat, nicht verstehen. Und da bin ich ganz ehrlich - sollte ich die Diskussion richtig verstanden haben - dann ist sie so überflüssig wie ein Kropf. Ich bin Air Namibia auf jeden Fall dankbar, wenn sie die Flieger ordentlich wartet, denn das dient meiner persönlichen Sicherheit.

Liebe Grüße
Gerd
Letzte Änderung: 26 Mär 2011 14:09 von Gerd1942.
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