THEMA: Air Namibia verschiebt kurzfristig Abflüge
25 Mär 2011 11:02 #181449
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  • JABULANI am 25 Mär 2011 11:02
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… Hallo Dugong… da wirst Du bei Air Namibia wahrscheinlich auf Granit oder treffender auf Kameldorn beissen, die haben keine Kohle :(

Gruss Tom
Die ganze Bar kam mir hoch (Charles Bukowski)
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25 Mär 2011 11:03 #181450
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  • travelNAMIBIA am 25 Mär 2011 11:03
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Hi Dugong,

die von Dir genannte Verordnung findet jedoch nur Anwendung (siehe Artikel 3) bei:
- Flügen die in einem Mitgliedsstaat der EU starten (hier nicht der Fall) oder
- bei Flügen aus einem Drittland in die EU, solange die Fluggesellschaften aus einem Mitgliedsland der EU stammt (hier nicht der Fall).

Sonnige Grüße
Christian
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25 Mär 2011 11:50 #181451
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  • Dugong am 25 Mär 2011 11:50
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Hallo,

ich dachte es handelte sich um den Flug ab FRA nach WDH, da habe ich mich wohl verlesen.

Gruß
Dugong
Letzte Änderung: 25 Mär 2011 11:52 von Dugong.
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25 Mär 2011 15:28 #181474
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  • Butterblume am 25 Mär 2011 15:28
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@Dugong
ja, es geht um FRA-WDH-FRA und es ist gut möglich, dass Du einchecken etc. konntest. Der Flug geht aber eben erst am darauf folgenden Tag (also morgen um 9 Uhr). So wird/wurde es zumindest von Air Namibia verbreitet.

Hast Dich nicht verlesen.

Herzliche Grüße
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit

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25 Mär 2011 15:30 #181475
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Hi Marina,

ja, da noch, weil ich es schlichtweg falsch geschrieben hatte. Aber das wurde ja später im Thread auch schon klar gestellt :-)

Sonnige Grüße
Christian
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25 Mär 2011 16:56 #181492
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  • Fritzmann am 25 Mär 2011 16:56
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travelNAMIBIA schrieb:
Hi Dugong,

die von Dir genannte Verordnung findet jedoch nur Anwendung (siehe Artikel 3) bei:
- Flügen die in einem Mitgliedsstaat der EU starten (hier nicht der Fall) oder
- bei Flügen aus einem Drittland in die EU, solange die Fluggesellschaften aus einem Mitgliedsland der EU stammt (hier nicht der Fall).

Sonnige Grüße
Christian

Falsch. gilt für alle Flüge die in einem EU-Mitgliedsland starten und auch für alle Flüge die einen Flughafen in einem EU-Mitgliedsland zum Ziel haben. Herkunft der Fluggesellschaft spielt keine Rolle. Die Gesellschaften zicken aber gern rum und wollen nicht zahlen. Verweisen auf technische Probleme und so. Aber alles kein Grund. Da lacht jeder Anwalt drüber. Musst halt im Zweifelsfall klagen. Ist aber eine absolut sichere Kiste. Gibt einschlägige Urteile. Kann dir jeder Anwalt genau erklären. Weiß das aus eigener (Klage-)Erfahrung.
Letzte Änderung: 25 Mär 2011 16:57 von Fritzmann.
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