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Mit 25. Dezember tritt die 11. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 in Kraft. Auf Grund der neuen Virusvariante Omikron kommt es zu Verschärfungen bei der Einreise nach Österreich:
Einstufung folgender zusätzlicher Länder als
Virusvariantengebiete ("Anlage 1 der Einreiseverordnung"):
Angola, Botsuana, Dänemark, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Niederlande, Norwegen, Sambia, Simbabwe, Südafrika und Vereinigtes Königreich
Einreisen aus diesen Ländern sind grundsätzlich verboten
Im Wesentlichen dürfen nur noch österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, EU-/ EWR-Bürger:innen und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik ist möglich. Darüber hinaus bestehen einzelne weitere Ausnahmen.
Für Personen die zur Einreise aus diesen Ländern berechtigt sind folgende Regelungen:
Registrierung zur Pre-Travel-Clearance unter
entry.ptc.gv.at/
Sofortiger Antritt einer zehntägigen Quarantäne. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein weiterer PCR-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Der Tag der Einreise ist als „Tag null“ anzusehen.
Dreifach geimpfte Personen dürfen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR-Tests quarantänefrei einreisen. Personen, welche zwei Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, dürfen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR-Tests quarantänefrei einreisen.
Das Landeverbot für Flüge aus Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika bleibt aufrecht.
www.sozialministeriu...-Ma%C3%9Fnahmen.html
Gruß Gina