Hallo , ich hab auch die deutsche Vollkaskomentalität, und habe eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen. Hier die Antwort:
Wir erstatten den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt aus dem Mietwagenvertrag bis zu einer Höhe von € 2.500 für ein einzelnes Schadenereignis oder bis zu einer Höhe von € 3.500 im Falle mehrerer Schadenereignisse während der Dauer einer Anmietung. Versicherungsschutz besteht, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietwagenvertrags für diesen Schaden verantwortlich sind, einschließlich: ➢ Materieller Beschädigung von Windschutzscheiben, Reifen, Dach und Unterboden auch wenn diese nicht in den Mietwagenfirmen vollkaskoversicherung enthalten sind.
Einfüllen des falschen Kraftstoffes: Wir erstatten Ihnen Kosten bis zu einer Höhe von € 1.200 für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder einer anderen auf dem Mietwagenvertrag namentlich genannten Person versehentlich den falschen Kraftstoff einfüllt
Die Abschlepp-kosten sind in unserer Versicherung abgedeckt, solange das Fahrzeug aufgrund einer Kollision zusammengebrochen ist, oder ein anderes Ereignis, das unter dem Überschuss des Fahrzeugs auflastiert werden kann (wie eine kaputte Windschutzscheibe). Den eigentlichen Pannendienst bieten wir nicht selbst an.
Bitte beachten Sie: Wir übernehmen keine Abschlepp-kosten, wenn das Fahrzeug aufgrund eines allgemeinen mechanischen Defekts kaputt ist, da diese in der Verantwortung des Vermieters bleiben.
gruß Boris