Britz 4x4 Camper -Versicherung

5 Antworten · 3'434 Aufrufe · gestartet 22. Okt. 2017 von Steffi_
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Themenstarter6 Beiträge · seit 201722. Okt. 2017 · #1
Liebe Forumsmitglieder,

wir haben einen 4x4 Camper bei Britz (Nissan) gebietet und haben bisher außer der Standardversicherung mit Selbstbehalt nichts zusätzliches gebucht, siehe wie folgt:
Basisversicherung mit 45.000 N$ Selbstbehalt pro Schadensfall am Mietfahrzeug/Eigentum Dritter - Haftpflichtversicherung des Vermieters mit 25 Mio. N$ Deckungssumme, für Personenschäden an Dritten durch Unfall max. 1 Mio. N$ und Kosten für medizinische Hilfe bis max. 25.000 N$- deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung mit 2 Mio. € Deckungssumme

Frage an Euch erfahrene Namibiareisenden, würdet ihr zur Aufstockung einer All-Inclusive Versicherung raten (mir geht es hier auch um Erfahrung, um es besser einschätzen zu können).

Ich habe auch schon einmal gehört, das es Zusatzversicherungen gibt, die man hier vor Ort abschließt. Kennt ihr vlt. eine Versicherung, die ihr empfehlen könnt für Namibia und Camper? Ich habe bisher keine geeignete gefunden, weil zumeist Camper ausgeschlossen sind.

Vielen Lieben Dank Euch.

Steffi
1'927 Beiträge · seit 200823. Okt. 2017 · #2
Hallo Steffi,

schau mal hier bei ELVIA https://www.allianz-reiseversicherung.de/reiseversicherung/mietwagen-versicherung-cdw/
gebraucht habe ich sie - zum Glück - noch nicht, aber die Vers.-Bedingungen scheinen mir wasserdicht zu sein.

Vor Ort kannst Du meist nur den Selbstbehalt der Versicherung des Vermieters durch Zuzahlung reduzieren sowie Reifen und Glasbruch mit einbeziehen.

Gruß
Peter
319 Beiträge · seit 201223. Okt. 2017 · #3
Selbstbehaltversicherung ist sinnvoll und preiswert - gibt es verschiedene Anbieter - einfach mal googlen. Ansonsten hier: https://namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/289373-ist-full-cover-versicherung-nicht-ausreichend.html noch lesen. Noch mal ganz klar, es gibt keine Vollkaskoversicherung. Bei fahrlässigen Verschulden - das ist bei Überschlägen fast immer der Fall - zahlt keine Versicherung, auch nicht die Selbstbehaltversicherung, egal ob von Elvia oder einer anderen Versicherung.

PS: Das erklärt es auch noch einmal: http://www.bwana.de/autovermittlung/fahrzeug-informationen-portal/autoversicherungen.html
zuletzt bearbeitet 23. Okt. 2017
8 Beiträge · seit 200829. Okt. 2017 · #4
Hallo Steffie,
der Mietvertrag von Britz ist im Internet nachzulesen. Interessant sind " Exceptions & Conditions". So ist es verboten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenunter zu fahren. Weiterhin ist man nicht versichert, wenn man bei den schlechten Strassen ins schleudern kommt und sich ueberschlägt oder den Wagen auf die Seite legt. Auch mit der angeblichen Supercover nicht. Lohnt sich mal im vorab mal rein zu sehen.
235 Beiträge · seit 201629. Okt. 2017 · #5
Habt ihr das Fahrzeug über eine deutsche Vermittlung gebucht? Da ist je nach Anbieter die Selbstbehaltsausschlußversicherung schon drin.
Bucht ihr beim Vermieter vor Ort die Reduzierung des Selbstbehaltes ergo der Kaution, ist die zu hinterlegende Kaution bis auf 0 reduziert.
Habt ihr eine Kautionsversicherung in D abgeschlossen, zahlt ihr die volle Summe der normalen CDW.
Im Versicherungsfall behält derVermieter diese zunächst und ihr müßt die Summe dann in D bei der Versicherung einreichen.
Ich persönlich buche die volle Reduzierung da ich nach dem Urlaub keine Lust auf irgendwelche Scherereien habe bzw vor Ort
Gast29. Okt. 2017 · #6
Hallo,
camperfan schrieb:Bucht ihr beim Vermieter vor Ort die Reduzierung des Selbstbehaltes ergo der Kaution, ist die zu hinterlegende Kaution bis auf 0 reduziert.
Laut T&C von Britz stimmt das nicht und bei Super Cover/Zero Excess müssen 3.000 NAD/ZAR Kaution hinterlegt werden. Ich habe die Bedingungen gerade mal überflogen. Kundenfreundlich finde ich die auch nicht, aber zumindest vergleichsweise klar ausformuliert, so dass man weniger raten muss und vorher weiß, woran man ist. Beispiele:

Die Kupplung ist grundsätzlich nicht versichert - auch nicht bei Super-Cover. In den ersten 3 Miettagen kann man aber Kupplungsschäden melden, ohne dafür zu haften. Wird die Kupplung ab dem 4. Miettag geschrottet, so kostet das den Festbetrag von 12.500 NAD/ZAR (entspricht aktuell ca. 750 EUR).

Single vehicle accident ist bei allen Versicherungsoptionen grundsätzlich versichert. Einzige Ausnahme roll-over. Dürfte mit Schadensbild und Blackbox-Daten eindeutig feststellbar sein.

Der bei namibischen Vermietern so überaus beliebte Pauschal-Ausschluss von Negligence (Fahrlässigkeit) auch bei der Super-Duper-All-Inclusive-Zero-Excess-Versicherungsoption findet sich bei Britz so nicht. Ausschlüsse wegen Careless-/Reckless driving sind ausdefiniert: Alkohol, falsche Straßenseite, zu schnell, Höheneinschränkungen mißachtet, Querfeldein-Offroad.

Sicher wird es auch da Konstellationen geben, wo man dann noch rätselt, ob das versichert ist oder nicht, aber das dürften weitaus weniger sein, als bei den durchschnittlichen Miet- und Versicherungsbedingungen in Namibia mit typischerweise Pauschalausschluss von Negligence.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 29. Okt. 2017