Danke Christian,
danke ToumToum für eure Antworten.
@toumtoum: Wo hast Du diese Versicherungsbedingungen her? Ich habe mit den Reiseunterlagen welche erhalten, die teilweise mit Deinen Ausführungen übereinstimmen, teilweise aber auch nicht. Überschlag wird z.B. nicht erwähnt.
Hier mal auszugsweise das Interessante:
Pannen und Reparaturen:
Kleinere Reparaturen bis ZAR 1.000 können ohne Rücksprache mit dem Fahrzeuganbieter vorgenommen werden und werden
bei Rückgabe gegen Quittung ersetzt. Für höhere Beträge ist grundsätzlich die Genehmigung vom On-Road Service des
Fahrzeuganbieters erforderlich.
ACHTUNG: Grundsätzlich ist der Fahrzeuganbieter bei Problemen zu informieren, damit er die Chance auf Abhilfe erhält.
Unfälle:
Per Gesetz müssen alle Unfälle innerhalb von 24 Stunden beim Fahrzeuganbieter und der Polizei vor Ort gemeldet werden.
Wird dieses versäumt, verfällt der Versicherungsschutz und der Mieter wird für alle auftretenden Kosten haftbar gemacht.
- Ist das Mietfahrzeug in einen Unfall verwickelt und fahrunfähig, kann ein Ersatzfahrzeug an der nächstgelegenen Station in
Empfang genommen werden.
- Wenn der Mieter die Anlieferung eines Ersatzfahrzeuges verlangt, so werden diese Kosten seinem Konto belastet.
- Der Mieter ist für die Überführung des beschädigten Fahrzeuges zur ursprünglichen Mietstation verantwortlich.
- Pro Schaden fällt unabhängig von der gewählten Versicherung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR 500 an!
Versicherungen:
Der Mietpreis für Camper/4WD-Camper/4WD-Pkw beinhaltet eine Standard-Versicherung (Haftpflichtversicherung) mit einer
Selbstbeteiligung pro Schaden/Unfall von maximal ZAR 45.000 für Camper/4WD-Camper bzw. ZAR 15.000 für 4WD-Pkw. Diese
Standard-Versicherung (Haftpflichtversicherung) deckt Schäden am eigenen Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter ab
(Deckungssumme ZAR 20.000.000). Nicht abgedeckt sind Schäden an der Windschutzscheibe, Reifen, Felgen, Radkappen,
Kupplung, Radiodiebstahl, anfallende Bergungskosten und anfallende Kosten für ein Ersatzfahrzeug (bei Totalschaden) und sind
somit vom Mieter zu tragen. Nicht versichert sind außerdem Schäden oder Verlust von persönlichem Eigentum. Des Weiteren
ist eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden gegenüber Dritten mit einer Deckungssumme von ZAR 20.000.000
enthalten.
KEA/Britz bietet folgende Zusatzversicherung an, um die Selbstbeteiligung im Schadensfall zu reduzieren:
All Inclusive Cover: ZAR 280 Prämie/Tag (für Camper/4WD-Camper) bzw. ZAR 150 Prämie/Tag (für 4WD-Pkw) Die Selbstbeteiligung reduziert sich für alle Fahrzeug und Schäden auf ZAR 0 (Ausnahmen siehe unten).
Diese Zusatzversicherung ist bei den SUV-Fahrzeugen bereits im Preis eingeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass bei Abschluss des All Inclusive Covers Schäden an Windschutzscheibe, Reifen (außer Felgen),
Unterboden und Dach sowie Radiodiebstahl und Bergungskosten abgedeckt sind. Zur Absicherung des Fahrzeuganbieters und
der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs, ist dennoch eine Kaution von ZAR 2.500 (für Camper/4WD-Camper) bzw. ZAR
1.250 (für 4WD-Pkw) bzw. ZAR 3.000 (SUV´s) zu hinterlegen.
Wasserschäden sind grundsätzlich nicht versichert und werden auch durch keine Zusatzversicherung abgedeckt.
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz für Personenschäden im eigenen Fahrzeug inkludiert ist und diese
Versicherung auch nicht vor Ort abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Absicherung den Abschluss
einer privaten Unfallversicherung.
Ausnahmen:
Unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung haftet der Mieter in voller Höhe für Schäden am Fahrzeug sowie am
Eigentum Dritter wenn:
- die Mietbedingungen nicht eingehalten werden,
- der Schaden durch grobe oder strafbare Fahrlässigkeit verursacht wird,
- unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren wird,
- Straßen oder Regionen befahren werden, die zuvor ausgeschlossen wurden,
- bei Wasser- bzw. Salzwasserschäden durch eigenes Verschulden,
- bei unbefugtem Überqueren einer Landesgrenze
- bei Beschädigung oder Missbrauch der Kupplung (gilt auch für beide Zusatzversicherungen)
Nicht versichert sind Unterbodenschäden, Getriebeschäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Kupplung und der
Bremse entstanden sind, sowie Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Differenzialsperre entstanden sind.
Ein Austausch eines defekten Fahrzeuges gegen ein neues erfolgt erst, nachdem die Schäden des ersten Fahrzeuges bezahlt
sind. Sollte ein Austausch aufgrund eines Fehlers des Vermieters notwendig sein, so erfolgt dieser innerhalb von 24 Stunden
innerhalb und 48 Stunden außerhalb Südafrikas.
Der Fahrzeuganbieter behält sich das Recht vor, diese Regelungen nach eigenem Ermessen anzuwenden.