Ist Full-Cover-Versicherung nicht ausreichend?

10 Antworten · 4'359 Aufrufe · gestartet 10. Mai 2016 von Sasa
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Themenstarter2'391 Beiträge · seit 201610. Mai 2016 · #1
Hallo Formis,
ich habe eben mal den Thread über Mietwagenversicherungen queer gelesen. Da wurden ja vor allen einige Kreditkarten erwähnt oder Selbstbehaltversichungen. Da das ja viele für wichtig halten, habe ich mir nochmal unsere Reiseunterlagen angeschaut.
So, wir haben einen Mietwagen von Britz mit einer Full-Cover-Versicherung ohne Selbstbehalt. Mein Verständnis ist da , dass damit alle Schäden am Mietwagen abgedeckt sind inclusive Boden, Reifen, Felgen oder Glas. Habe ich da etwas falsch verstanden? Können weitere Kosten auf uns zukommen? In den Mietbedingungen sind nur Wasserschäden ausdrücklich ausgeschlossen und bei Unfall wird eine Bearbeitungsgebühr von 500 ZAR / NAD genommen.
Dazu gibt es eine Zusatzversichung von Alianz, die bis 2.000.000 € Personen - und Sachschäden übernimmt, falls die Britz Versichung nicht hoch genug absichert.
Muß ich jetzt noch eine weitere Absicherung haben?

Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft. 3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016: http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/291659-3-generationen-auf-grosser-namibia-erstlingstour.html
33,1k Beiträge · seit 200610. Mai 2016 · #2
Hallo Sasa,

Britz "All Inclusive Rate" deckt Schäden an Reifen und Glas sowie Unterboden ab. Aber: grundsätzlich sind nie Schäden abgedeckt, die bei Einwirkung ohne bewegliche Dritte geschehen... aber das kannst Du ja en detail in den ganzen Threads zum Thema nachlesen.
Wenn es konkret um Britz und deren Versicherungen geht, frag sie am besten direkt bzw hier lesen: http://www.britz.co.za/5.WaiverOptions.htm
Muß ich jetzt noch eine weitere Absicherung haben?
für meinen Geschmack hast Du schon zu viele Absicherungen, aber das kommt immer auf den individuellen Charakter an. Nachsichtiges Fahren ist, sofern nicht ein anderer Idiot involviert ist, immer die beste Versicherung.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
319 Beiträge · seit 201210. Mai 2016 · #3
Teils ist damit zwar alles abgesichert aber teils eben auch nicht - einfach bei Britz die Bestimmungen lessen. Was nicht abgesichert ist ist Folgendes (cut and paste):

Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar. Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:
- Schäden, die durch "Single Vehicle Roll Over"- Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung entstehen, wenn z.B. zu schnell gefahren wird
- Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden, die durch Salzwasser entstehen
- Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten/Ländern
- Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind
- Schäden, durch Handlungen wider der Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden, die durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Schäden, die durch Überhitzung oder Überladen entstehen
- Kupplungsschäden
- Getriebeschäden und Schäden an der 4WD Differentialsperre durch falsche Nutzung
- Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel entstehen
- andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
- Unfall mit überschlagen des Fahrzeugs (Roll Over) ist nicht versichert

Also Überschläge, was eine große Anzahlder Unfälle ausmacht, ist nicht versichert.
Und ich glaube es ist auch nur max. 1 Reifen versichert.
toumtoum
Themenstarter2'391 Beiträge · seit 201611. Mai 2016 · #4
Danke Christian,
danke ToumToum für eure Antworten.

@toumtoum: Wo hast Du diese Versicherungsbedingungen her? Ich habe mit den Reiseunterlagen welche erhalten, die teilweise mit Deinen Ausführungen übereinstimmen, teilweise aber auch nicht. Überschlag wird z.B. nicht erwähnt.

Hier mal auszugsweise das Interessante:

Pannen und Reparaturen:
Kleinere Reparaturen bis ZAR 1.000 können ohne Rücksprache mit dem Fahrzeuganbieter vorgenommen werden und werden
bei Rückgabe gegen Quittung ersetzt. Für höhere Beträge ist grundsätzlich die Genehmigung vom On-Road Service des
Fahrzeuganbieters erforderlich.
ACHTUNG: Grundsätzlich ist der Fahrzeuganbieter bei Problemen zu informieren, damit er die Chance auf Abhilfe erhält.

Unfälle:
Per Gesetz müssen alle Unfälle innerhalb von 24 Stunden beim Fahrzeuganbieter und der Polizei vor Ort gemeldet werden.
Wird dieses versäumt, verfällt der Versicherungsschutz und der Mieter wird für alle auftretenden Kosten haftbar gemacht.
- Ist das Mietfahrzeug in einen Unfall verwickelt und fahrunfähig, kann ein Ersatzfahrzeug an der nächstgelegenen Station in
Empfang genommen werden.
- Wenn der Mieter die Anlieferung eines Ersatzfahrzeuges verlangt, so werden diese Kosten seinem Konto belastet.
- Der Mieter ist für die Überführung des beschädigten Fahrzeuges zur ursprünglichen Mietstation verantwortlich.
- Pro Schaden fällt unabhängig von der gewählten Versicherung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR 500 an!

Versicherungen:
Der Mietpreis für Camper/4WD-Camper/4WD-Pkw beinhaltet eine Standard-Versicherung (Haftpflichtversicherung) mit einer
Selbstbeteiligung pro Schaden/Unfall von maximal ZAR 45.000 für Camper/4WD-Camper bzw. ZAR 15.000 für 4WD-Pkw. Diese
Standard-Versicherung (Haftpflichtversicherung) deckt Schäden am eigenen Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter ab
(Deckungssumme ZAR 20.000.000). Nicht abgedeckt sind Schäden an der Windschutzscheibe, Reifen, Felgen, Radkappen,
Kupplung, Radiodiebstahl, anfallende Bergungskosten und anfallende Kosten für ein Ersatzfahrzeug (bei Totalschaden) und sind
somit vom Mieter zu tragen. Nicht versichert sind außerdem Schäden oder Verlust von persönlichem Eigentum.
Des Weiteren
ist eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden gegenüber Dritten mit einer Deckungssumme von ZAR 20.000.000
enthalten.

KEA/Britz bietet folgende Zusatzversicherung an, um die Selbstbeteiligung im Schadensfall zu reduzieren:
All Inclusive Cover: ZAR 280 Prämie/Tag (für Camper/4WD-Camper) bzw. ZAR 150 Prämie/Tag (für 4WD-Pkw) Die Selbstbeteiligung reduziert sich für alle Fahrzeug und Schäden auf ZAR 0 (Ausnahmen siehe unten).
Diese Zusatzversicherung ist bei den SUV-Fahrzeugen bereits im Preis eingeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass bei Abschluss des All Inclusive Covers Schäden an Windschutzscheibe, Reifen (außer Felgen),
Unterboden und Dach sowie Radiodiebstahl und Bergungskosten abgedeckt sind.
Zur Absicherung des Fahrzeuganbieters und
der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs, ist dennoch eine Kaution von ZAR 2.500 (für Camper/4WD-Camper) bzw. ZAR
1.250 (für 4WD-Pkw) bzw. ZAR 3.000 (SUV´s) zu hinterlegen.
Wasserschäden sind grundsätzlich nicht versichert und werden auch durch keine Zusatzversicherung abgedeckt.
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz für Personenschäden im eigenen Fahrzeug inkludiert ist und diese
Versicherung auch nicht vor Ort abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Absicherung den Abschluss
einer privaten Unfallversicherung.

Ausnahmen:
Unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung haftet der Mieter in voller Höhe für Schäden am Fahrzeug sowie am
Eigentum Dritter wenn:
- die Mietbedingungen nicht eingehalten werden,
- der Schaden durch grobe oder strafbare Fahrlässigkeit verursacht wird,
- unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren wird,
- Straßen oder Regionen befahren werden, die zuvor ausgeschlossen wurden,
- bei Wasser- bzw. Salzwasserschäden durch eigenes Verschulden,
- bei unbefugtem Überqueren einer Landesgrenze
- bei Beschädigung oder Missbrauch der Kupplung (gilt auch für beide Zusatzversicherungen)

Nicht versichert sind Unterbodenschäden, Getriebeschäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Kupplung und der
Bremse entstanden sind, sowie Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Differenzialsperre entstanden sind.
Ein Austausch eines defekten Fahrzeuges gegen ein neues erfolgt erst, nachdem die Schäden des ersten Fahrzeuges bezahlt
sind. Sollte ein Austausch aufgrund eines Fehlers des Vermieters notwendig sein, so erfolgt dieser innerhalb von 24 Stunden
innerhalb und 48 Stunden außerhalb Südafrikas.
Der Fahrzeuganbieter behält sich das Recht vor, diese Regelungen nach eigenem Ermessen anzuwenden.
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33,1k Beiträge · seit 200611. Mai 2016 · #5
Hallo Sasa,

Du hats doch bei Britz in Namibia direkt gebucht, oder? Dann frag da nach, denn die deutschen Mietbedingungen haben dann, bei Direktbuchung in Namibia, eh keine Relevanz. Es gilt dann immer das englische Original (weshalb ich in meinem Link darauf verwiesen habe).

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Themenstarter2'391 Beiträge · seit 201611. Mai 2016 · #6
Hallo Christian,
nein, ich habe das Auto komplet mit den Unterkünften bei Boomerang bebucht.
Deshalb gibt es auch noch diese Zusatzversicherung von der Alianz.
Ich denke, dass wir schon ganz gut mit den Bedingungen leben können und hoffen natürlich sowieso, dass keine Panne oder Unfall passieren.
Wirklich erstaunlich fand ich allrdings den Satz, dass der Mieter im Falle eines Unfalls für den Rücktransport des Autos nach Windhoek verantwortlich ist. Da rufe ich dann mal beim Fish River Canyon verunfallt den ADAC und die kommen von Deutschland und schleppen mich nach Windhoek ab 😉
Aber wenn wir einen Unfall mit Totalschaden haben sollten, ist das dann wahrscheinlich nicht unser größtes Problem.
Danke DIr für die Antwort, ich werde mir die Britzmietbedingungen auch mal anschauen.

Viele Grüße

Sasa
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319 Beiträge · seit 201211. Mai 2016 · #7
Hallo Sasa,

die Mietbedingungen habe ich von hier. Da warden die Mietbedingungen ausführlich erklärt und es sind die Mietbedingungen von Britz. Ein Überschlag wird einfach als grobe Fahrlässigkeit angesehen - ist eben bei den von dir zitierten Bedingungen unter grober Fahrlässigkeit mit eingeschlossen. Bloß dies ist den meisten Leuten nicht klar und wird eben deshalb dort nochmals extra erwähnt. Falscher Kraftstoff tanken oder Schlüssel einsperren zählen auch zu grober Fahrlässigkeit - deshalb eben auch mit aufgeführt.
Ich hatte vor 4 Jahren ein Auto von Kea und bin mit dem Typen, welcher mir das Auto übergeben hat, wirklich alles durchgegangen und auch da wurde dies alles bestätigt, daß vorherige Ereignisse eben zu grober Fahrlässigkeit gehören.

Die Mietbedingungen sind, egal wo gebucht, immer identisch. Wenn irgendwelche Unterschiede sind, dann meist zum Besseren und da wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Sind aber meist nicht so erwähnenswert.

Das Einzige, wo man nochmals nachfragen sollte ist, ob max. 1 Reifen oder doch mehr Reifen versichert sind. Diesen Passus kann ich bei Britz nicht finden, wird aber bei mehreren Anbietern, welche Britzfahrzeuge vermieten (als Agent) immer wieder erwähnt.

toumtoum
663 Beiträge · seit 201511. Mai 2016 · #8
Die Begrenzung auf einen Reifenschaden wurde uns gegenüber nie erwähnt, weder von Britz noch von Boomerang als Vermittler. Da sie offenbar auch nicht in den Bedingungen zu finden ist würde ich das erst einmal nicht glauben.
441 Beiträge · seit 201411. Mai 2016 · #9
Moin

Uns hatte man bei BRITZ in CPT letztes Jahr gesagt das alle Reifen versichert seien. So stand es auch in den Bedingungen.

In WDH bei der Rückgabe hiess es dann das es nur deren 2 sind. Nach unserem Protest haben sie dann alle 3 akzeptiert. Die Rückzahlung hat allerdings fast ein halbes Jahr gedauert.
Danke und Gruß Matze
Themenstarter2'391 Beiträge · seit 201611. Mai 2016 · #10
toumtoum schrieb:Hallo Sasa,
Das Einzige, wo man nochmals nachfragen sollte ist, ob max. 1 Reifen oder doch mehr Reifen versichert sind. Diesen Passus kann ich bei Britz nicht finden, wird aber bei mehreren Anbietern, welche Britzfahrzeuge vermieten (als Agent) immer wieder erwähnt.
toumtoum
Hallo toumtoum,
in den Bedingungen, aus Deinem Link steht wörtlich:
Schäden an der Windschutzscheibe, sonstiger Glasbruch, Ersatz von max. 1 Reifen, Diebstahl des Radios und Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, Schäden am Dach und Unterboden sind voll versichert.

Allerdings steht in den englischsprachigen Seiten (Link von Christian) nichts davon. Da das aber die Original Webseite von Britz ist und die deutsche Seite von Camper Boerse ist, gehe ich erst mal davon aus, daß die Seite von Britz gilt. Ich hoffe sowieso, daß wir keinen oder zumindest nicht mehr als einen Platten habe werden.

Danke Euch allen für Eure Tipps. Ich werde das jetzt so hinnehmen und nichts weiter unternehmen. Bei der Fahrzeugübergabe werden wir genau hinschauen und Bremse und Kupplung so gut eben möglich testen.

Viele Grüße

Sandra
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft. 3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016: http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/291659-3-generationen-auf-grosser-namibia-erstlingstour.html
2'664 Beiträge · seit 201211. Mai 2016 · #11
Sasa schrieb:Hallo Christian,
Wirklich erstaunlich fand ich allrdings den Satz, dass der Mieter im Falle eines Unfalls für den Rücktransport des Autos nach Windhoek verantwortlich ist. Da rufe ich dann mal beim Fish River Canyon verunfallt den ADAC und die kommen von Deutschland und schleppen mich nach Windhoek ab 😉
Sasa
Zwar nicht beim ADAC, kannst aber Recovery aus Windhoek bestellen, kostet im Schnitt N$ 10.000.