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THEMA: Ist Full-Cover-Versicherung nicht ausreichend?
10 Mai 2016 16:59 #430731
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  • Sasa am 10 Mai 2016 16:59
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Hallo Formis,
ich habe eben mal den Thread über Mietwagenversicherungen queer gelesen. Da wurden ja vor allen einige Kreditkarten erwähnt oder Selbstbehaltversichungen. Da das ja viele für wichtig halten, habe ich mir nochmal unsere Reiseunterlagen angeschaut.
So, wir haben einen Mietwagen von Britz mit einer Full-Cover-Versicherung ohne Selbstbehalt. Mein Verständnis ist da , dass damit alle Schäden am Mietwagen abgedeckt sind inclusive Boden, Reifen, Felgen oder Glas. Habe ich da etwas falsch verstanden? Können weitere Kosten auf uns zukommen? In den Mietbedingungen sind nur Wasserschäden ausdrücklich ausgeschlossen und bei Unfall wird eine Bearbeitungsgebühr von 500 ZAR / NAD genommen.
Dazu gibt es eine Zusatzversichung von Alianz, die bis 2.000.000 € Personen - und Sachschäden übernimmt, falls die Britz Versichung nicht hoch genug absichert.
Muß ich jetzt noch eine weitere Absicherung haben?

Sasa
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10 Mai 2016 17:17 #430733
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  • travelNAMIBIA am 10 Mai 2016 17:17
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Hallo Sasa,

Britz "All Inclusive Rate" deckt Schäden an Reifen und Glas sowie Unterboden ab. Aber: grundsätzlich sind nie Schäden abgedeckt, die bei Einwirkung ohne bewegliche Dritte geschehen... aber das kannst Du ja en detail in den ganzen Threads zum Thema nachlesen.
Wenn es konkret um Britz und deren Versicherungen geht, frag sie am besten direkt bzw hier lesen: www.britz.co.za/5.WaiverOptions.htm
Muß ich jetzt noch eine weitere Absicherung haben?
für meinen Geschmack hast Du schon zu viele Absicherungen, aber das kommt immer auf den individuellen Charakter an. Nachsichtiges Fahren ist, sofern nicht ein anderer Idiot involviert ist, immer die beste Versicherung.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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10 Mai 2016 17:17 #430734
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  • toumtoum am 10 Mai 2016 17:17
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Teils ist damit zwar alles abgesichert aber teils eben auch nicht - einfach bei Britz die Bestimmungen lessen. Was nicht abgesichert ist ist Folgendes (cut and paste):

Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar. Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:
- Schäden, die durch "Single Vehicle Roll Over"- Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung entstehen, wenn z.B. zu schnell gefahren wird
- Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden, die durch Salzwasser entstehen
- Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten/Ländern
- Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind
- Schäden, durch Handlungen wider der Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden, die durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Schäden, die durch Überhitzung oder Überladen entstehen
- Kupplungsschäden
- Getriebeschäden und Schäden an der 4WD Differentialsperre durch falsche Nutzung
- Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel entstehen
- andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
- Unfall mit überschlagen des Fahrzeugs (Roll Over) ist nicht versichert

Also Überschläge, was eine große Anzahlder Unfälle ausmacht, ist nicht versichert.
Und ich glaube es ist auch nur max. 1 Reifen versichert.
toumtoum
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10 Mai 2016 23:53 #430772
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  • Sasa am 10 Mai 2016 16:59
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Danke Christian,
danke ToumToum für eure Antworten.

@toumtoum: Wo hast Du diese Versicherungsbedingungen her? Ich habe mit den Reiseunterlagen welche erhalten, die teilweise mit Deinen Ausführungen übereinstimmen, teilweise aber auch nicht. Überschlag wird z.B. nicht erwähnt.

Hier mal auszugsweise das Interessante:

Pannen und Reparaturen:
Kleinere Reparaturen bis ZAR 1.000 können ohne Rücksprache mit dem Fahrzeuganbieter vorgenommen werden und werden
bei Rückgabe gegen Quittung ersetzt. Für höhere Beträge ist grundsätzlich die Genehmigung vom On-Road Service des
Fahrzeuganbieters erforderlich.
ACHTUNG: Grundsätzlich ist der Fahrzeuganbieter bei Problemen zu informieren, damit er die Chance auf Abhilfe erhält.

Unfälle:
Per Gesetz müssen alle Unfälle innerhalb von 24 Stunden beim Fahrzeuganbieter und der Polizei vor Ort gemeldet werden.
Wird dieses versäumt, verfällt der Versicherungsschutz und der Mieter wird für alle auftretenden Kosten haftbar gemacht.
- Ist das Mietfahrzeug in einen Unfall verwickelt und fahrunfähig, kann ein Ersatzfahrzeug an der nächstgelegenen Station in
Empfang genommen werden.
- Wenn der Mieter die Anlieferung eines Ersatzfahrzeuges verlangt, so werden diese Kosten seinem Konto belastet.
- Der Mieter ist für die Überführung des beschädigten Fahrzeuges zur ursprünglichen Mietstation verantwortlich.
- Pro Schaden fällt unabhängig von der gewählten Versicherung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR 500 an!

Versicherungen:
Der Mietpreis für Camper/4WD-Camper/4WD-Pkw beinhaltet eine Standard-Versicherung (Haftpflichtversicherung) mit einer
Selbstbeteiligung pro Schaden/Unfall von maximal ZAR 45.000 für Camper/4WD-Camper bzw. ZAR 15.000 für 4WD-Pkw. Diese
Standard-Versicherung (Haftpflichtversicherung) deckt Schäden am eigenen Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter ab
(Deckungssumme ZAR 20.000.000). Nicht abgedeckt sind Schäden an der Windschutzscheibe, Reifen, Felgen, Radkappen,
Kupplung, Radiodiebstahl, anfallende Bergungskosten und anfallende Kosten für ein Ersatzfahrzeug (bei Totalschaden) und sind
somit vom Mieter zu tragen. Nicht versichert sind außerdem Schäden oder Verlust von persönlichem Eigentum.
Des Weiteren
ist eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden gegenüber Dritten mit einer Deckungssumme von ZAR 20.000.000
enthalten.

KEA/Britz bietet folgende Zusatzversicherung an, um die Selbstbeteiligung im Schadensfall zu reduzieren:
All Inclusive Cover: ZAR 280 Prämie/Tag (für Camper/4WD-Camper) bzw. ZAR 150 Prämie/Tag (für 4WD-Pkw) Die Selbstbeteiligung reduziert sich für alle Fahrzeug und Schäden auf ZAR 0 (Ausnahmen siehe unten).
Diese Zusatzversicherung ist bei den SUV-Fahrzeugen bereits im Preis eingeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass bei Abschluss des All Inclusive Covers Schäden an Windschutzscheibe, Reifen (außer Felgen),
Unterboden und Dach sowie Radiodiebstahl und Bergungskosten abgedeckt sind.
Zur Absicherung des Fahrzeuganbieters und
der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs, ist dennoch eine Kaution von ZAR 2.500 (für Camper/4WD-Camper) bzw. ZAR
1.250 (für 4WD-Pkw) bzw. ZAR 3.000 (SUV´s) zu hinterlegen.
Wasserschäden sind grundsätzlich nicht versichert und werden auch durch keine Zusatzversicherung abgedeckt.
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz für Personenschäden im eigenen Fahrzeug inkludiert ist und diese
Versicherung auch nicht vor Ort abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Absicherung den Abschluss
einer privaten Unfallversicherung.

Ausnahmen:
Unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung haftet der Mieter in voller Höhe für Schäden am Fahrzeug sowie am
Eigentum Dritter wenn:
- die Mietbedingungen nicht eingehalten werden,
- der Schaden durch grobe oder strafbare Fahrlässigkeit verursacht wird,
- unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren wird,
- Straßen oder Regionen befahren werden, die zuvor ausgeschlossen wurden,
- bei Wasser- bzw. Salzwasserschäden durch eigenes Verschulden,
- bei unbefugtem Überqueren einer Landesgrenze
- bei Beschädigung oder Missbrauch der Kupplung (gilt auch für beide Zusatzversicherungen)

Nicht versichert sind Unterbodenschäden, Getriebeschäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Kupplung und der
Bremse entstanden sind, sowie Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Differenzialsperre entstanden sind.
Ein Austausch eines defekten Fahrzeuges gegen ein neues erfolgt erst, nachdem die Schäden des ersten Fahrzeuges bezahlt
sind. Sollte ein Austausch aufgrund eines Fehlers des Vermieters notwendig sein, so erfolgt dieser innerhalb von 24 Stunden
innerhalb und 48 Stunden außerhalb Südafrikas.
Der Fahrzeuganbieter behält sich das Recht vor, diese Regelungen nach eigenem Ermessen anzuwenden.
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11 Mai 2016 07:50 #430782
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Hallo Sasa,

Du hats doch bei Britz in Namibia direkt gebucht, oder? Dann frag da nach, denn die deutschen Mietbedingungen haben dann, bei Direktbuchung in Namibia, eh keine Relevanz. Es gilt dann immer das englische Original (weshalb ich in meinem Link darauf verwiesen habe).

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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11 Mai 2016 09:04 #430786
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Hallo Christian,
nein, ich habe das Auto komplet mit den Unterkünften bei Boomerang bebucht.
Deshalb gibt es auch noch diese Zusatzversicherung von der Alianz.
Ich denke, dass wir schon ganz gut mit den Bedingungen leben können und hoffen natürlich sowieso, dass keine Panne oder Unfall passieren.
Wirklich erstaunlich fand ich allrdings den Satz, dass der Mieter im Falle eines Unfalls für den Rücktransport des Autos nach Windhoek verantwortlich ist. Da rufe ich dann mal beim Fish River Canyon verunfallt den ADAC und die kommen von Deutschland und schleppen mich nach Windhoek ab ;-)
Aber wenn wir einen Unfall mit Totalschaden haben sollten, ist das dann wahrscheinlich nicht unser größtes Problem.
Danke DIr für die Antwort, ich werde mir die Britzmietbedingungen auch mal anschauen.

Viele Grüße

Sasa
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