michael schrieb:Nach Rücksprache mit unserem Anwaltsbüro Waldowski, Stünkel und Partner (Düsseldorf, erfahren auf diesem Rechtsgebiet)) als auch dem DRV (Justitiar des DeutscherReiseverband) gilt ein Allradfahrzeug mit Campingausstattung (also mit Dachzelt etc.) eindeutig als Camper weil es - ganz einfach - Campingzwecken dient und deshalb dafür angeboten und angemietet wird. Wir haben in unserem team eine Rechtsanwältin, die diese Auffassung ebenso teilt.
Da wir derzeit auch vor der Frage stehen, \"wie anmieten\" und \"was bringt die LH Gold card\" habe ich mich auch mit den details der mietbedingungen befasst...
Schlußfolgerung daraus: es sind eine Reihe von kritischen Punkten enthalten: \"Wagen muß zum zeitpunkt des schadens vollständig mit der LH card bezahlt sein\" und natürlich die frage \"zählt ein 4x4 Camper nun als 4x4 oder als Camper\"
wir haben für unseren wagen bereits eine anzahlung geleistet, und normalerweise bezahlt man das fahrzeug ja auch erst nach rückgabe. ergo ist das erste kriterium schon mal schwer einzuhalten. und beim zweiten stimme ich Michael insoweit zu, dass bei einer Auslegungsfrage die Versicherung im Zweifel die besseren Anwälte und den längeren Atem hat.
Wir jedenfalls werden bei der übernahme extrem genau auf die reifen schauen, und das fahren entspannt und vorsichtig angehen... was anderes bleibt einem wohl nicht übrig...
Und vielleicht stellt sich ASCO Namibia nicht so an, wie Hertz SA...
Lekkker Pad allemann...
Dirk