THEMA: Unfall
16 Aug 2007 10:46 #45874
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  • marquese am 16 Aug 2007 10:46
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Brief (nicht eingeschrieben):
Das wir jetzt CHF 5000 bezahlen sollen.
Termin zum bezahl: 22.08.07
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19 Aug 2007 10:41 #46046
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  • Dikkker am 19 Aug 2007 10:41
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michael schrieb:
Nach Rücksprache mit unserem Anwaltsbüro Waldowski, Stünkel und Partner (Düsseldorf, erfahren auf diesem Rechtsgebiet)) als auch dem DRV (Justitiar des DeutscherReiseverband) gilt ein Allradfahrzeug mit Campingausstattung (also mit Dachzelt etc.) eindeutig als Camper weil es - ganz einfach - Campingzwecken dient und deshalb dafür angeboten und angemietet wird. Wir haben in unserem team eine Rechtsanwältin, die diese Auffassung ebenso teilt.

Da wir derzeit auch vor der Frage stehen, \"wie anmieten\" und \"was bringt die LH Gold card\" habe ich mich auch mit den details der mietbedingungen befasst...

Schlußfolgerung daraus: es sind eine Reihe von kritischen Punkten enthalten: \"Wagen muß zum zeitpunkt des schadens vollständig mit der LH card bezahlt sein\" und natürlich die frage \"zählt ein 4x4 Camper nun als 4x4 oder als Camper\"

wir haben für unseren wagen bereits eine anzahlung geleistet, und normalerweise bezahlt man das fahrzeug ja auch erst nach rückgabe. ergo ist das erste kriterium schon mal schwer einzuhalten. und beim zweiten stimme ich Michael insoweit zu, dass bei einer Auslegungsfrage die Versicherung im Zweifel die besseren Anwälte und den längeren Atem hat.

Wir jedenfalls werden bei der übernahme extrem genau auf die reifen schauen, und das fahren entspannt und vorsichtig angehen... was anderes bleibt einem wohl nicht übrig...

Und vielleicht stellt sich ASCO Namibia nicht so an, wie Hertz SA...

Lekkker Pad allemann...

Dirk
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19 Aug 2007 10:48 #46048
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  • Andreas Cierpka am 19 Aug 2007 10:48
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Wir haben für unseren wagen bereits eine anzahlung geleistet, und normalerweise bezahlt man das fahrzeug ja auch erst nach rückgabe. ergo ist das erste kriterium schon mal schwer einzuhalten


Seit wann bezahlt man denn einen Mietwagen erst bei Rückgabe? Den Vermieter, den du dir da ausgesucht hast, ist wohl schon ein besonderer ...

Egal wo ich bislang auf der Welt mit Mietwagen unterwegs war, habe ich den Preis am Antritt meiner Reise bezahlt.
Ein Gast bin ich im fremden Land geworden.
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19 Aug 2007 15:19 #46070
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Hallo, Joli
nur noch einmal vorsorglich, für die Fomis, die es noch nicht wissen: das Thema LH Goldcard wurde in diesem Zusammenhang schon intensiv diskutiert, mit dem Ergebnis, dass im Schadensfall nur PKW (evtl. mit Dachzelt aber nie Camper)
bei Vollkaskoschutz versichert sind. Axa München, der Versicherer von LH hat dazu schon schriftlich Stellung genommen.
Mit ah-namiba grüsst myrio
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21 Aug 2007 15:00 #46236
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Andreas Cierpka schrieb:
Seit wann bezahlt man denn einen Mietwagen erst bei Rückgabe? Den Vermieter, den du dir da ausgesucht hast, ist wohl schon ein besonderer ...
Egal wo ich bislang auf der Welt mit Mietwagen unterwegs war, habe ich den Preis am Antritt meiner Reise bezahlt.

Also ich kenne es durchaus so, das eine Sicherheit per Kreditkarte hinterlegt wird, aber die Abbuchung erst nach Rückgabe, zusammen mit anderen evtl. enstandenen Kosten abgebucht werden.

Kann aber durchaus sein, dass ich da durch meine Geschäftsreisen anderes gewohnt bin, als mich in Namibia erwartet. In Australien (bei Britz) lief es aber auch so...

Wollte aber letztenendes auch nur auf die diversen Fallstricke in solcherlei Verträgen aufmerksam machen, woran ein Schutz schon scheitern kann.

Cheers

Dirk
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30 Aug 2007 11:02 #46954
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  • sorcerer am 30 Aug 2007 11:02
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Hallo!
Auch wir hatten in Namibia vor zwei Wochen einen Unfall mit einem Mietwagen. Über DerTour bei Hertz gebucht.
Am zweiten Tag waren wir dann extra nochmal vor Ort (hat über 2 Stunden gedauert!!!) um meine Begleiterin als zweite Fahrerin eintragen zu lassen.
Der Unfall war auf der B1 und wurde durch ein Warzenschwein ausgelöst. Immerhin haben wir schon nach 5 Stunden einen Ersatzwagen bekommen. Das ist aber auch das einzige das für Hertz spricht. Die Fünf Stunden die ich am ersten Tag auf den wagen warten musste, die Tatsache das es dann final nur ein Corsa 2 Türer wurde obwohl ein Golf 5 Türer gebucht war, die 2 1/2 stunden für das eintragen des zweiten Fahrers und nun die Unterstellung das dieser nicht eingetragen war spricht definitiv gegen Hertz. Zumindest für uns ist sicher: Nie wieder Hertz.

Nach dem Unfall habe ich nun folgendes schreiben von Hertz bekommen:
---
We refer to the above mentioned claim number and the incident that occurred on 09/08/2007.
Finalization on the damages and claim has been administered in its entirety. Please note that your account will be debited with R73285.00. Should you not agree please contact us within 48 hrs of receiving this correspondence.
---
Hertz behauptet nun das kein zweiter Fahrer eingetragen war und wir deshalb vertragsbruch begangen haben.

Ich habe nun dem Claim widersprochen und die Unterlagen an DerTour weitergegeben, da die versprochen haben sich darum zu kümmern.

1. Können die uns jetzt einen Strick daraus drehen das sie die unterlagen über den zweiten Fahrer verschlampt haben? Wir waren mit drei Personen da, wovon eine Person an dem ganzen nicht beteiligt ist.

2. Müsste für uns jetzt nicht deutsches Recht gelten, da wir über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht haben?

3. Sind E-mails mittlerweile Rechtsgültig?

Grüsse

sorcerer

P.S.: eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht...

Post geändert von: sorcerer, am: 30/08/2007 11:05<br><br>Post geändert von: sorcerer, am: 30/08/2007 11:05
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