THEMA: Meinungen zum Satzungsentwurf!
04 Aug 2008 15:00 #74265
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  • oribi am 04 Aug 2008 15:00
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Es ist persönlich und nicht online zu wählen.
Bei Änderungen muss ein protokoll verfasst werden und vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet werden.
Dieses wird im Original dem Notar vorgelegt, der dann die Anmeldung beim Registergericht vornimmt.

Schau mal ein paar Infos sind auf dieser Seite meiner Mutter zu finden (Anmeldung zum Vereinsregister):
http://www.notar-sturm.de/gebiete/

Dass hier \"Stümper\" am Werk sind, glaube ich nun wirklich nicht, denn diese intensive Vorbereitung einer Satzung (sogar über Foren) ist mehr als selten, wie ich in den 15 Jahren Berufserfahrung mitkriegen musste. ;-)
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04 Aug 2008 15:18 #74268
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Hallo Volker,

- Gründungs -Mitglieds- und Jahreshauptversammlungen müssen persönlich incl. Teilnehmerliste stattfinden
- interne Vorstandsbesprechungen können via Net durchgeführt werden

- Beschlussfähigkeit 1/3 Mehrheit z.Bsp.

- bei Wahlen/Satzungsänderungen usw. muss das Protokoll beim Notar beglaubigt werden und dann beim Registergericht eingereicht werden
- Vorstandsmitglieder MÜSSEN in der Mitgliedsversammlung gewählt werden
- die Protokolle jeder Versammlung ( vom Schriftführer und einem Vorstand unterschrieben) werden zur Festsetzung der Gemeinnützigkeit und danach Freistellungsbescheinigung (3jähr.Turnus)beim Finanzamt eingereicht

Hoffe, das hilft dir weiter.

Viele Grüße

Traudel
Viele kleine leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, werden das Angesicht der Erde veraendern.

www.namibiakids.com

Gebt Rassismus keine Chance!
Letzte Änderung: 04 Aug 2008 15:19 von welwitch. Begründung: was vergessen
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04 Aug 2008 15:29 #74271
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Hallo Enrico,

Du bzw. Deine Mutter scheinen vom Fach zu sein, das nutzen wir jetzt mal aus: wie sieht es mit den Notarkosten aus? Habe gelesen, dass die bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit wegfallen bzw. reduziert werden. Kannst Du dazu Genaueres sagen? Muss der Notar am Sitz des zuständigen Gerichts niedergelassen sein.

Können wir mit Deiner Unterstützung - v.a. in rechtlichen Dingen rechnen? Beim Erstellen des Entwurfs habe ich die aktuelle Rechtslage berücksichtigt, etliche Infos sind von den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen. Wie bereits geschrieben scheint das Finanzamt Bad Homburg sehr kooperativ und informiert zu sein. Man hat mir signalisiert, dass ein Entwurf innerhalb von 14 Tagen bearbeitet wird.

Vielen Dank für Deine Unterstützung.

Volker
Bye bye Forum
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04 Aug 2008 15:42 #74272
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Hallo Volker,

zu den etwa zu erwartenden Notarkosten hatte ich in einem anderen Thread bereits etwas geschrieben. Der Notar ist zwar Amtsträger, aber kein Beamter. Daher wird er wohl kaum auf die Gebühren verzichten, nur weil der Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Das dürfte nämlich auf die meisten Vereine zutreffen.

Eine Beurkundung ist nicht deshalb unwirksam, weil der Notar sie außerhalb seines Amtsbezirks vorgenommen hat.

Ich empfehle Dir, die Lektüre der §§ 21 - 79 des Bürglichen Gesetzbuches (BGB ). Wenn sich dann noch Fragen ergeben, dann kannst Du mich gern anschreiben.

Dann fällt mir gerade ein: Grundsätzlich können Beschlüsse der Mitgliederversammlung auch durch schriftliche Erklärung ALLER Mitglieder ersetzt werden. Es ist also mitnichten so, dass für jeden Beschluss alle Mitglieder anreisen müssten!

Es ist auch nicht richtig, dass \"Online-Versammlungen\" unzulässig sind. Sie sind inzwischen grundsätzlich anerkannt. Ich halte sie allerdings nicht für besonders praktikabel. Zur Vorberitung eines Beschlußentwurfes ist so etwas sicherlich geeignet. Die eigentliche Abstimmung sollte aber besser schriftlich oder in der Mitgliederversammlung erfolgen.


Viele Grüße,
Hiluchs
Letzte Änderung: 04 Aug 2008 15:59 von Hiluchs.
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04 Aug 2008 15:48 #74273
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Ich merke schon, hier gibts viele vom Fach. :) Etliche hilfreiche, rechtliche Tipps und Hinweise wurden in diesem thread schon gegeben.

Na klar, soweit ich Fragen beantworten kann, darfst Du jederzeit mit meiner rechtlichen Hilfe rechnen.

Bei Notarkosten gibt es (leider) keine Gebührenabsprachen.
Bei Eurem Verein kann man sicher von der Mindestgebühr ausgehen, d. h. rechnet mit Notargebühren von 20-30 EUR plus MwSt. Dieselben Gebühren wird die zuständige Landesjustizkasse noch einmal für die Eintragung im Register berechnen.
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04 Aug 2008 16:03 #74276
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Hiluchs schrieb:
Hallo Volker,

zu den etwa zu erwartenden Notarkosten hatte ich in einem anderen Thread bereits etwas geschrieben. Der Notar ist zwar Amtsträger, aber kein Beamter. Daher wird er wohl kaum auf die Gebühren verzichten, nur weil der Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Das dürfte nämlich auf die meisten Vereine zutreffen.

Eine Beurkundung ist nicht deshalb unwirksam, weil der Notar sie außerhalb seines Amtsbezirks vorgenommen hat.

ok, um Angebote der hier anwesenden Notare wird gebeten :-)

Ich empfehle Dir, die Lektüre der §§ 21 - 79 des Bürglichen Gesetzbuches (BGB ). Wenn sich dann noch Fragen ergeben, dann kannst Du mich gern anschreiben.

Auch mein Tag hat nur 24 Stunden ;-) Was ergibt sich daraus konkret für unseren Satzungsentwurf inkl. Vertretungsregelungen?
Dann fällt mir gerade ein: Grundsätzlich können Beschlüsse der Mitgliederversammlung auch durch schriftliche Erklärung erfolgen. Es ist also mitnichten so, dass für jeden Beschluss alle Mitglieder anreisen müssten!

Es ist auch nicht richtig, dass \"Online-Versammlungen\" unzulässig sind. Die Rechtsprechung erkennt solche grundsätzlich an! Ich halte sie allerdings nicht für besonders praktikabel. Zur Vorberitung eines Beschlußentwurfes ist so etwas sicherlich geeignet. Die eigentliche Abstimmung sollte aber besser schriftlich oder in der Mitgliederversammlung erfolgen.

Gibt es dazu einschlägige Rechtssprechungen? Gerade das Thema Versammlung und Abstimmung ist nicht unwesentlich, da wir doch recht weit verstreut sind und nicht für jede Kleinigkeit durch die Republik reisen können.

Vielen Dank.

Volker
Bye bye Forum
Letzte Änderung: 04 Aug 2008 16:07 von Volker.
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