Hiluchs schrieb:Hallo Volker,
zu den etwa zu erwartenden Notarkosten hatte ich in einem anderen Thread bereits etwas geschrieben. Der Notar ist zwar Amtsträger, aber kein Beamter. Daher wird er wohl kaum auf die Gebühren verzichten, nur weil der Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Das dürfte nämlich auf die meisten Vereine zutreffen.
Eine Beurkundung ist nicht deshalb unwirksam, weil der Notar sie außerhalb seines Amtsbezirks vorgenommen hat.
ok, um Angebote der hier anwesenden Notare wird gebeten
Ich empfehle Dir, die Lektüre der §§ 21 - 79 des Bürglichen Gesetzbuches (BGB ). Wenn sich dann noch Fragen ergeben, dann kannst Du mich gern anschreiben.
Auch mein Tag hat nur 24 Stunden
Was ergibt sich daraus konkret für unseren Satzungsentwurf inkl. Vertretungsregelungen?
Dann fällt mir gerade ein: Grundsätzlich können Beschlüsse der Mitgliederversammlung auch durch schriftliche Erklärung erfolgen. Es ist also mitnichten so, dass für jeden Beschluss alle Mitglieder anreisen müssten!
Es ist auch nicht richtig, dass \"Online-Versammlungen\" unzulässig sind. Die Rechtsprechung erkennt solche grundsätzlich an! Ich halte sie allerdings nicht für besonders praktikabel. Zur Vorberitung eines Beschlußentwurfes ist so etwas sicherlich geeignet. Die eigentliche Abstimmung sollte aber besser schriftlich oder in der Mitgliederversammlung erfolgen.
Gibt es dazu einschlägige Rechtssprechungen? Gerade das Thema Versammlung und Abstimmung ist nicht unwesentlich, da wir doch recht weit verstreut sind und nicht für jede Kleinigkeit durch die Republik reisen können.
Vielen Dank.
Volker