THEMA: Meinungen zum Satzungsentwurf!
04 Aug 2008 22:41 #74345
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  • Hiluchs am 04 Aug 2008 22:41
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genau so schaut die Praxis aus
Liebe Leute,

ich weiß nicht woher Ihr die Praxis kennt und ich gehe jedenfalls davon aus, dass Ihr nicht alle Amtsgerichte Deutschlands kennt.

Ich bin selbst Jurist und behaupte daher von mir, die Rechtslage gut erfassen zu können, im Übrigen aber auch sicher einschätzen zu können, wie die Amtsgerichte in meinem Gerichtsbezirk handeln: Nämlich nach der geltenden Rechtslage und nicht danach, ob ihn irgendetwas \"einen Scheißdreck\" interessiert.


Was der Rechtspfleger sagt, ist in der Regel in Ordnung, jedoch nicht immer das letzte Wort. Letztlich entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Der ist in jedem Fall lang genug ausgebildet, um die Rechtslage in einem solchen rechtlich i.d.R. einfachen Fall zutreffend zu erkennen.


Was die Mindestanzahl von sieben Mitgliedern angeht, so liegst Du, lieber Oribi, für den Fall dieses hier geplanten Vereines haargenau richtig. Von diesem Erfordernis gibt es allerdings in bestimmten Fällen Ausnahmen, die hier wohl nicht einschlägig sein werden.

Schöne abendliche Grüße! :)
Letzte Änderung: 04 Aug 2008 22:43 von Hiluchs.
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04 Aug 2008 23:02 #74347
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  • welwitch am 04 Aug 2008 23:02
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Hiluchs schrieb:
genau so schaut die Praxis aus
Liebe Leute,

ich weiß nicht woher Ihr die Praxis kennt und ich gehe jedenfalls davon aus, dass Ihr nicht alle Amtsgerichte Deutschlands kennt.

Ich bin selbst Jurist und behaupte daher von mir, die Rechtslage gut erfassen zu können, im Übrigen aber auch sicher einschätzen zu können, wie die Amtsgerichte in meinem Gerichtsbezirk handeln: Nämlich nach der geltenden Rechtslage und nicht danach, ob ihn irgendetwas \"einen Scheißdreck\" interessiert.


Was der Rechtspfleger sagt, ist in der Regel in Ordnung, jedoch nicht immer das letzte Wort. Letztlich entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Der ist in jedem Fall lang genug ausgebildet, um die Rechtslage in einem solchen rechtlich i.d.R. einfachen Fall zutreffend zu erkennen.

quote]

ich könnte jetzt sagen: typisch \"Schreibtischtäter\", der von der Basis keine Ahnung hat.

Die Realität sieht anders aus. Denn welcher neugegründete Verein geht gleich vor Gericht?? Nur dann, wenn er einen immensen finanziellen Hintergrund hat.

Übrigens kenne ich die Praxis von unserer Vereinsgründung und Registrierung!!!!
Viele kleine leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, werden das Angesicht der Erde veraendern.

www.namibiakids.com

Gebt Rassismus keine Chance!
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04 Aug 2008 23:23 #74349
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  • Volker am 04 Aug 2008 23:23
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Hallo Leute,

bin wieder daheim und komme mit dem Lesen kaum nach - vielen Dank für die vielen Hinweise.

Ich stecke ein wenig in einer zeitlichen Klemme. Am Donnerstag abend geht es bis zum 31.8. nach Afrika in den Urlaub. Bis dahin möchte ich idealerweise einen Satzungsentwurf beim Finanzamt in Bad Homburg einreichen, um die Satzung auf Gemeinnützigkeit überprüfen zu lassen. Dazu sind nach meinem Kenntnisstand nur die im Entwurf unterstrichenen Paragraphen maßgeblich. Allerdings müssen wir den Paragraphen 2 der Satzung, Zweck des Vereins, noch etwas genauer spezifizieren. Auf der einen Seite sollten wir den Punkt nicht zu eng fassen, um mit den Vereinsgeldern auch ähnliche oder darauf aufbauende Projekte wie z.B. Beschaffung von Saatgut/Vieh zur Generierung von nachhaltigem Einkommen aus der Trinkwassergewinnung unterstützen zu können, ohne die Satzung gleich ändern zu müssen. Andererseits darf der Zweck auch nicht zu weit gefasst sein, dann spielt vermutlich das Finanzamt nicht mit. Habt ihr Ideen dazu, Holger hat schon einen Vorschlag gemacht. Wie ist mit Sachleistungen/-spenden zu verfahren. Die Überprüfung des Entwurfes soll lt. telefonischer Anfrage ca. 14 Tage in Anspruch nehmen. Im Idealfall haben wir also Anfang September schon ein vorläufiges ok von meinem zuständigen Finanzamt.

Anders sehen die hier diskutierten Punkte zu Mitgliederversammlung, Stimmabgabe, Vorstandsgröße, Vertretung nach außen, Einladung zu Versammlungen etc aus. Das haben wir mit dem/der RechtspflegerIn am Amtsgericht im Dialog zu klären. Bad Homburg ist in vielen Dingen sehr fortschrittlich, ich bin guter Hoffnung, dass wir auch so etwas wie Online-Versammlungen/Abstimmungen durchbekommen können.

Ich bin kein Jurist, sondern nur BWLer, habe aber neun Jahre eine Rechtspflegerin als Freundin gehabt und kann zumindest den Palandt einsortieren, habe ihn schon einmal für eine Hausarbeit im Rahmen meines Studiums benutzt. Juristendeutsch ist zwar schwierig, aber mir nicht ganz unbekannt. Von Euch entsprechend instruiert könnte ich mir zwar durchaus vorstellen, mit dem/der RechtspflegerIn die kritischen Punkte zu besprechen, aber da gibt es Bessere in unserer Community :-) Soll ich mal die zuständige Person am Amtsgericht in Erfahrung bringen? Wer würde sich bereit erklären, die kritischen Punkte abzuklären und das Forum über die verschiedenen konkreten Gestaltungsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen? Das könnte vielleicht auch schon in den nächsten Wochen geschehen :-)

Wieso drücke ich so auf die Tube? Es wäre in meinen Augen ideal, wenn wir bis Ende Oktober einen Verein gegründet haben. Dann können wir eventuell auch bei uns bekannten Firmen im Rahmen der Weihnachtsgeschenkaktionen den einen oder anderen Euro bekommen.

Wie denkt Ihr darüber?

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
Letzte Änderung: 05 Aug 2008 03:52 von Volker.
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04 Aug 2008 23:26 #74350
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ich könnte jetzt sagen: typisch \"Schreibtischtäter\", der von der Basis keine Ahnung hat.

Ich will Dir nicht zu nahe treten. Aber mit solchen Behauptungen sollte man sehr vorsichtig sein. Du kannst erstens nicht beurteilen, ob ich ein \"Schreibtischtäter\" bin (Was ist das?).

Zweitens muß ich in einer Art Gegenangriff feststellen, dass Du, nur weil Du einmal von einem Rechtspfleger belehrt worden bist, was Du ihm vorzulegen hast, und damit einemal bei einer Vereinsgründung assistiert hast (so entnehme ich es Deinem Vortrag), sicherlich noch lange nicht wissen kannst, was alles hinter diesen Anforderungen durch das Gericht steckt.

Das kannst Du nur wissen, wenn Du die entsprechenden Rechtsgrundlagen kennst und dazu heißt es einen Blick ins BGB werfen.

Hiervon, diesen Eindruck erweckt zumindest ganz deutlich Dein letzter Beitrag, hast Du jedenfalls offenbar keine Ahnung.

In Deutschland ist es nämlich immer noch so, dass der Gesetzgeber vorgibt, was möglich ist und sicherlich nicht der Rechtspfleger.


Abgesehen davon schlage ich vor, dass wir jetzt zum Thema zurückkehren und persönliche Eitelkeiten wieder ganz schnell ins nichtöffentliche Privatleben zurückstecken.

Byebye
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05 Aug 2008 07:14 #74358
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  • Joerg am 05 Aug 2008 07:14
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ich denke dass man keine onlineversammlung braucht.
Man nimmt am besten die Veransatltung \"Winterpoitje\" als Termin fuer die jaehrliche Generalversammlung. Da sollten genug Mitglieder jedesmal dabei sein und man kann gleichzeitig sehr gut neue Mitglieder acquirieren.
Allerdings denke ich, dass man den Ort, an dem das Winterpotjie stattfinden soll, variabel halten sollte. Damit nicht jedesmal die selben viele bzw. wenige km zum Treffpunkt fahren muessen.

Bei mir ist's egal ich muss ja dann immer fast 10.000 km zuruecklegen.

Oder machen wir so eine Versammlung auch mal hier in Namibia??

Ginge das denn, Satzungs-,bzw. gesetzesmaessig???
Gruss

Joerg

Es gibt NIX, das es nedd gibt
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05 Aug 2008 09:57 #74390
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Hallo,

ich habe gerade mit der zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Bad Homburg telefoniert. Leider hatte sie bisher noch keinen Fall von Onlineversammlungen/-abstimmungen, kennt sich zu dem Thema nicht aus. Meine Bitte an unsere Rechtsexperten: kann jemand Kontakt mit der Dame aufnehmen oder mich so mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen versorgen, dass die Rechtspflegerin nicht anders kann, als unserem Anliegen zuzustimmen. Ich möchte Name und Telefonnumer der Dame hier nicht öffentlich machen, \"Herausgabe\" nur per PMS.

Viele Grüße,

Volker
Bye bye Forum
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