THEMA: Air Namibia - News
04 Jul 2019 16:52 #560822
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  • travelNAMIBIA am 04 Jul 2019 16:52
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Hi zusammen,
habe bei AN um eine Stellungnahme gebeten.
AN wird spätestens morgen eine Presseerklärung dazu abgeben. Es scheint wohl etwas "größeres" zu sein, da der Aufsichtsrat noch der Erklärung zustimmen muss.

Viele Grüße
Christian
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04 Jul 2019 22:04 #560852
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  • MaHe am 04 Jul 2019 22:04
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Moin,

mal die Frage an die 'Luftverkehrsexperten' hier in der Runde:

Wenn die Frankfurtroute seitens der Airline mehr oder weniger kurzfristig (wir haben Tickets für November/Dezember) eingestellt wird, besteht dann ein Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises, Umbuchung auf andere Airline ...?
Wie sind da die Gepflogenheiten bzw. gibt es da eine rechtliche Regelung?


Gruß
Henning
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04 Jul 2019 22:16 #560854
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  • Logi am 04 Jul 2019 22:16
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Wird der Passagier nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über die Planänderung informiert, steht ihm eine finanzielle Entschädigung zu.

LG
Logi
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04 Jul 2019 22:24 #560855
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  • MichaelAC am 04 Jul 2019 22:24
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Hi Henning,

In Kurzform: Wenn die Annullierung mehr also 2 Wochen vor Abflug erfolgt, kannst du wählen zwischen "Geld zurück" und Umbuchung auf einen anderen Flug (auch einer anderen Fluglinie).
Wichtig (wissen viele nicht): Du hast Anspruch auf Umbuchung, dafür muss die stornierende Fluggesellschaft sorgen - insb. auch die eventuellen Mehrkosten tragen.
Oft versucht die Fluggesellschaft damit durchzukommen, dir den Flugpreis zu erstatten. Darauf musst du nicht eingehen - du kannst wählen.

DIe Langform: www.flugrechte.eu/73...spruch-auf-umbuchung
Viele Grüße, Michael
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04 Jul 2019 22:32 #560857
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  • boris am 04 Jul 2019 22:32
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Hallo an die Spezialisten,
Wie ist das denn, wenn der Flug über ein Buchungsportal gebucht wurde?
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04 Jul 2019 22:46 #560858
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Hi Boris,
dann hast du dieselben Rechte ... nur ggfs. ist es "etwas" schwieriger, den Ansprechpartner zu finden und seine Rechte durchzusetzen.
Ein beliebtes Spiel ist, dass die Fluglinie dich an den Agenten verweist, der Agent aber "noch auf nähere Detail wartet".

Leider gibt es noch eine weitere Variante ... nämlich wenn die Airline Insolvenz anmeldet. (Siehe Air Berlin, oder Germania). Dann hast du zwar Anspruch auf Flugpreiserstattung, musst dich aber wie alle Gläubiger in der Gläubigerliste einreihen und schauen, ob es im Rahmen des Insolvenzverfahrens noch etwas Geld gibt.
(Ein recht gut funktionierender Ausweg ist, wenn du mit Kreditkarte bezahlt hast: Dann muss dir die Kreditkartengesellschaft wegen Nicht-Leistungserbringung das Geld zurück erstatten. Und sich dann in die Gläubigerliste eintragen ...)

Ich drücke allen die Daumen und hoffen wir mal, dass die Flüge stattfinden.
Viele Grüße, Michael
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