THEMA: Air Namibia - News
04 Jul 2019 23:06 #560859
  • yanjep
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  • yanjep am 04 Jul 2019 23:06
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Mit der Entschädigung ist das so eine Sache, nämlich die des Gerichtsstandes. Die EU-Fluggastverordnung gilt zwar bei Start/Landung innerhalb der EU unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Aber man muß bei Air Namibia Flügen mit Start/Landung in Frankfurt einen Gerichtsstand in Frankfurt haben, wenn man die Entschädigung bzw. Kosten für einen Ersatzflug nicht in Windhoek einklagen möchte. Und selbst wenn ein Gerichtsstand in Frankfurt besteht, wird man das Geld in Namibia eintreiben dürfen.

Buchungsportale sind nur Vermittle und Kreditkartenunternehmen wickeln nur die Zahlung ab. Vertragspartner und Schuldner der (Flug)leistung ist die Airline. Und was hat eine Kreditkartenzehlung mit der nicht erbrachten Leistung des Airline zu tun? Wenn ich was über ebay kaufe, mit Kreditkarte zahle und mein Vertragspartner nicht liefert, bekomme ich mein Geld auch nicht von Visa /Mastercard oder wem auch immer wieder. Ob die Leistung, für die ich gezahlt habe, erbracht wird ist schließlich nicht die Angelegenheit der Kreditkartengesellschaft.
Außer natürlich, in den AGB des Vermittlers / der Kreditkartengesellschaft wird die Rückzahlung zugesichert, das ist dann was anderes.

Yanjep
Letzte Änderung: 04 Jul 2019 23:11 von yanjep.
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04 Jul 2019 23:16 #560860
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  • MichaelAC am 04 Jul 2019 23:16
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Hallo Yanyep,

das Kreditkartenunternehmen ist sehr wohl verpflichtet, bei Nichterbringen der Leistung dir dein Geld zurück zu erstatten. (Darum kann man bei Ebay auch nicht mit Kreditkarte zahlen).

Der Rechtsbegriff ist Chargeback ... siehe z.B. diesen sehr informativen Link zur Gemania-Insolvenz: www.finanztip.de/blo...fluggaeste-bedeutet/

Der Kernsatz bei den Bedingungen der Mastercard ist:
... ein Grund für Chargeback ist, wenn eine Reiseleistung nicht erhalten wurde und entweder das Reisebüro oder das ausführende Unternehmen nicht länger im Geschäft ist.

Wenn du z.B. etwas mit Kreditkarte bei einem Online-Händler kaufst und bezahlt, und der liefert nicht ... dann gibt's das Geld von deinem Kreditkartenunternehmen zurück.
Also:
... mit Kreditkarte zahle und mein Vertragspartner nicht liefert, bekomme ich mein Geld auch nicht von Visa /Mastercard oder wem auch immer wieder
==> doch !

Siehe hier den großen Chargeback-Ratgeber: www.finanztip.de/kre...g&utm_medium=organic
Viele Grüße, Michael
Letzte Änderung: 04 Jul 2019 23:26 von MichaelAC.
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04 Jul 2019 23:55 #560861
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  • piscator am 04 Jul 2019 23:55
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Guten Abend Michael,
Vielen Dank für deine ausführliche Darstellung und Verlinkungen. Dafür reicht der Dankebutton nicht aus. Für uns , die wir bei Air Namibia buchen wollen, ist das eine gewisse Beruhigung, dass wir das Totalverlustrisiko zumindest minimieren können.

Gruß Piscator
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05 Jul 2019 05:55 #560864
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Hallo Michael,

auch von mir ein dickes DANKE für die kompetenten Infos.
Mal schauen, wie es mit AirNamibia weiter geht....

Viele Grüße
Henning
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05 Jul 2019 08:30 #560870
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  • travelNAMIBIA am 05 Jul 2019 08:30
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"AIR NAMIBIA CONTINUES WITH FRANKFURT OPERATION"

Viele Grüße
Christian

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05 Jul 2019 09:11 #560877
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  • Yoda911 am 05 Jul 2019 09:11
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Danke an Christian für die Information (und die Mühe, uns hier immer up to date zu halten).

Eigentlich sollten die die Zeitung verklagen, denn so eine Rufschädigung führt dazu, dass Touristen Air Namibia weniger buchen und vergrößert damit mutwillig deren wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Christoph
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