Hallo,
GaMa schrieb:
weiß jemand zufälligerweise wie es bei AirNamibia weitergeht, wenn man in Johannisburg landen muss. Fliegt AN dann später nach Windhoek oder ist jeder auf sich gestellt?
AN ist dann später nach Windhoek geflogen. Statt 5:30 waren die Passagiere gegen 10:30 in Windhoek.
GaMa schrieb:
Als Höhere Gewalt kann man den Nebel dann ja auch nicht gelten, wenn das Fluggerät kaputt ist?
Das ist auch hinsichtlich der 600 EUR Entschädigung eine spannende Frage. Nebel ist zwar höhere Gewalt, aber mit ordnungsgemäß bereit gehaltenem Equipment wäre eine Landung wohl möglich gewesen. Klar ist, dass die Airlines nicht selbst schuld sind, aber die sind gegenüber ihren Passagieren auch dafür verantwortlich, das für den Flug relevante Vertragspartner funktionieren. In anderen Fällen gab es beispielsweise auch Entschädigung, wenn bei einem Wintereinbruch die Enteisung am Flughafen zu langen Verzögerungen führte. Flightright und Co. dürften so einen Fall aber ablehnen, weil er nicht in deren Standard-Schema passt. Bei einer individuellen Klage wäre es gut, wenn jemand mit einer Rechtsschutzversicherung den Vorreiter gibt.
Beste Grüße
Guido