THEMA: Entschädigung für Verspäteten Flug vom 14/15.09.
15 Nov 2016 18:10 #452267
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  • Puffi am 15 Nov 2016 18:10
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Hallo Leute, seit drei Wochen sind wir von unserer Tour durch Nam Und Bots zurück. Wir waren betroffen von der 20stündigen Verspätung des AN- Fluges von Frankfurt nach Windhoek am 14.09. Wir haben eine Schadensersatzforderung (oder wie das heisst)
bei AN eingereicht und heute die Nachricht bekommen, es habe sich um "außergewöhnliche Umstände" gehandelt und es gäbe keinen cent! Meine Frage an die Mitbetroffenen: stimmt das? Was habt ihr unternommen und wie sind eure Erfahrungen mit AN?
Viele Grüße, Sabine
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15 Nov 2016 18:33 #452273
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  • Clamat am 15 Nov 2016 18:33
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Hi Sabine,

Widerspruch einlegen und mit einem Anwalt drohen. Dann wird von AN ein "Schlichtungsangebot" kommen, wieder Widerspruch einlegen und wieder mit dem Rechtsanwalt drohen und dann bezahlen sie

LG

Claudia
PS.: das selbe Procedere machen wir gerade mit Tui-Flight durch :evil:
Guck auch mal da:
www.namibia-forum.ch...reise.html?start=138
Unsere Reisen findet man unter: clamat.de/
Letzte Änderung: 15 Nov 2016 18:41 von Clamat.
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15 Nov 2016 19:36 #452281
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  • Old Women am 15 Nov 2016 19:36
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Liebe Fomis,
wir haben das schon mal mit Air Canada gehabt. Zuerst wird immer abgelehnt, wenn man dann aber kundtut, notfalls die Airline zu verklagen, klappt es immer. Die müssen bezahlen, höhere Gewalt ist das zumindest nicht, d. h. kein schlechtes Wetter, kein Vulkanausbruch etc. Bei Streik hat man auch die A...karte Wenn es an der Maschine liegt, muss die Airline schnell für Ersatz sorgen und notfalls auch die Passagiere in der Nacht in einem Hotel unterbringen. Selbst wenn eine Airline einen Flug kurz zuvor ersatzlos streicht, muss sie den Passagier zeitnah darüber unterrichten, damit dem die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung eingeräumt werden kann. Es ist alles gar nicht so kompliziert, wichtig ist nur, nicht aufzugeben, denn die Airlines versuchen zuerst immer, nichts zu zahlen und begründen das mit allem Möglichen. In Frankfurt ist es auch häufig so, dass Spätmaschinen nicht mehr rechtzeitig wegen des Nachtflugverbots starten können. Häufig sind sie nur 1 Stunde zu spät, dann geht es aber nach 23.00 Uhr nicht mehr. Es gibt bei Flügen über 3500 km 600 € Entschädigung, Bei höchstens 4 Stunden Verspätung kann die Airline um 50% kürzen.
Schreibt einfach kurz und knapp die Airline an mit Angabe der Verspätungsstunden und der konkreten Entschädigungsforderung. Wenn bereits gebuchte Urlaubsbausteine nicht in Anspruch genommen werden konnten auch dafür eine Entschädigung fordern. Also, immer alle Quittungen aufbewahren, die während eines unfreiwilligen Flughafenaufenthaltes angefallen sind. Im 2. Schrittt dann freundlich, aber bestimmt mit Klage drohen, dann klappt es bestimmt. Die Airline müsste dann nämlich im Verfahren die "höhere Gewalt" präzisieren, und das dürfte meistens schwer fallen.
Herzliche Grüße
Beate
Reiseberichte:
Patagonien 2020: Zwischen Anden, Pampa und Eis: namibia-forum.ch/for...n-pampa-und-eis.html
Das schönste Ende der Welt-Südafrika März 2017 namibia-forum.ch/for...rika-maerz-2017.html
Südafrika 2018-Ohne Braai gibt es keine Katzen namibia-forum.ch/for...es-keine-katzen.html
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15 Nov 2016 19:46 #452283
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  • Daxiang am 15 Nov 2016 19:46
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Hallo Sabine,
so wie Claudia es beschrieben hat müsste es klappen.

Wir hatten das gleiche Problem und mittlerweile das Geld (600 Euro/Person) bekommen .Schau mal in unseren Bericht - da habe ich unsere Vorgehensweise beschrieben

Beicht

Ich drück dir jedenfalls die Daumen!

LG Konni
Letzte Änderung: 15 Nov 2016 19:50 von Daxiang.
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15 Nov 2016 20:05 #452291
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Fachanwalt für Reiserecht, der schon so manches Urteil durchgefochten hat:

www.reiserechtsexperte.de/

LG
Logi
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15 Nov 2016 20:20 #452295
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Hallo Logi,
diesen Fachanwalt für Reiserecht braucht man nicht. Mein Mann sagt, wenn er sich nicht auf Arbeitsrecht spezialisiert hätte, würde er Reiserecht wählen. Da verdient man mit Sicherheit genug. Ist wirklich nicht schwer. Knapp und präzise, aber freundlich und bestimmt kurz schreiben, das war es dann. "Höhere Gewalt" muss seitens der Airline nachgewiesen werden.
LG Beate
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