THEMA: Neuigkeiten Hosea Kutako Flughafen / Air Namibi
25 Jul 2014 20:59 #346853
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  • beate am 25 Jul 2014 20:59
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Hallo Anita,

wenn Du über ein Reisebüro gebucht hast, dann ist dieses Dein erster Ansprechpartner. Und die müssen alles in die Wege leiten.
Wenn die sich weigern, dann musst Du Dich direkt an die Airline wenden.
Und erst wenn die sich querstellen und Du nicht mehr weiterkommst, dann kommen solche Hilfsportale wie von Engelstrompete genannt ins Spiel. Diese Portale sind sehr gut, weil sie meist mehr erreichen als ein privater Kunde. Aber man muss es erst einmal selber versuchen.

Beate
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26 Jul 2014 08:32 #346869
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  • freddykr am 26 Jul 2014 08:32
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engelstrompete schrieb: Nein, die machen nichts, da Air Namibia keine EU-Airline ist. (geht nur bei non-EU-Airlines, wenn der Abflugort in der EU liegt)
LG, Danilo
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26 Jul 2014 10:27 #346883
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  • Anita40 am 26 Jul 2014 10:27
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Danke Beate,
Habe Die Flüge über Internet gebucht.

Da air namiba nichts dafür Kann,
Werden Die sicher Auch nichts erstatten.
Der flughafenbetreiber Ist m.E. haftbar
Zu machen, Oder?
Hat da jemand eine idee ?
Danke
Anita
ab 23.April für immer nach Namibia
unser Blog: www.outinafrica.com.na
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26 Jul 2014 10:42 #346884
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freddykr schrieb:
engelstrompete schrieb:
Nein, die machen nichts, da Air Namibia keine EU-Airline ist. (geht nur bei non-EU-Airlines, wenn der Abflugort in der EU liegt)

Nein, das stimmt zum Glück nicht:

Zitat aus der Fluggastrechteverordnung:

Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung

Die Fluggastrechteverordnung ist anwendbar bei allen Flügen, die in der EU starten, unabhängig davon, wo die verantwortliche Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

Hallo Anita,

egal, ob die Airline etwas dafür kann oder nicht. Einziger Aussschlusspunkt ist "höhere Gewalt". Und die liegt ja bei bekannter Schlamperei nicht vor.

Also: Erst Reisebüro und dann ein Brief an die Airline direkt mit der Bitte um 600 Euro.

Beate
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26 Jul 2014 10:54 #346886
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Hallo,

bevor Ihr ich jetzt alle schlagt: Ich habe gerade selber gesehen, dass in meinem link nur vom "starten" die Rede ist.
Ich weiss aber, dass ich irgendwo gelesen habe "startet und landet", nur finde ich das momentan auf die schnelle nicht. Ich bin gerade bei derAbfahrt ins Wochenende. Werde mich am Montag nocheinmal drum kümmern.

Beate
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26 Jul 2014 11:11 #346887
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  • Guido. am 26 Jul 2014 11:11
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Hallo,
beate schrieb:
Die Fluggastrechteverordnung ist anwendbar bei allen Flügen, die in der EU starten, unabhängig davon, wo die verantwortliche Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

Es muss entweder eine EU-Airline sein oder die Flugverbindung (nicht unbedingt der Einzelflug) muss in der EU gestartet sein. Beides ist hier nicht erfüllt und deshalb ist die Aussage von Freddykr zutreffend, dass die Entschädigungsregelung gemäß-Verordnung EU261/2004 hier nicht anwendbar ist. Falls irgendwo in den Weiten des Internets etwas anderes steht, so ist das nicht richtig.

Ansprechpartner und zahlungspflichtig wäre ansonsten gegenüber dem Passgier immer die Airline. Wenn wie hier eindeutig der Flughafen schuld ist, muss die Airline selbst schauen, wie sie sich das Geld vom Flughafenbetreiber wieder holen kann.

Insofern kann Anita bei AN mal anfragen, ob die aus Kulanz oder aufgrund irgendwelcher anderer Regelungen etwas erstatteten. Den Rechtsweg einzuschlagen dürfte eher nicht lohnen, aber vernünftig kann das nur ein auf die Thematik spezialisierter Anwalt beurteilen.

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 26 Jul 2014 11:12 von Guido..
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