rik m. schrieb:
Da soll sich noch einer auskennen.
Hallo rik m., es wäre nicht Österreich, wenn alles vollkommen klar wäre. Das ist jetzt kein Makel für den man sich gegenüber anderen Nationen, bei denen immer alles klar ist (zumindest in ihrer Selbsteinschätzung) genieren müsste, sondern ist das in A eine sogenannte Kulturtechnik, die DURSCHSCHLAWINERN heißt. Damit ist zwar, um beim Thema Eins zu bleiben, gerade jetzt fast alles, was Vergnügen macht, verboten, aber man muss sich auch nicht streng dran halten, wenn man Lust und Geld auf/für eine Anfechtung und Gerichtsverhandlung hat, weil die Verordnungen eben nicht so eindeutig sind. Jetzt sagen Viele, dass die Verordnungsschreiber und verkündenden Politiker inkompetente Deppen sind, aber andere sind froh über diesen so geschaffenen Freiraum, weil sie sich eben dann durchschlawinern können, und sehen in den Verordnungsschreibern Schlawinerkomplizen
die sie ja vielleicht auch sind. So macht man aus intellektueller Not eine Tugend, schon W.S. sagte: Ist es Wahnsinn, so hat es doch Methode. Pick your choice!!
Ein praktischer (und jetzt ernst gemeinter) Aspekt ist, dass es einfacher ist, per Verordnung PAUSCHAL zu verbieten, und dann ein paar Ausnahmen zu machen, als für xxxx stakeholder situationsangepasste Verordnungen zu erlassen, was in einer dynamischen Situation nicht durchführbar ist und die sowieso nie ALLEN gerecht werden können.
Am Beispiel dieses Themas: Ausgangssperre in A und in einen Urlaub verreisen.
Ist verboten, sagt(e) das Gesundheitsministerium. In den 9 Ausnahmegründen für das Verlassen der Wohnung, kommt in den Urlaub zu verreisen nicht vor, zum „Vergnügen“ darf man
„5. Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung, "
www.sozialministeriu...rt-und-Freizeit.html
Im Notmaßnahmentext ist es dann aber „nicht wörtlich“ verboten, sagen Juristen, die Schlawiner!! Man könnte nämlich argumentieren, dass die Reise der „körperlichen und psychischen Erholung“ dient, und die ist ja nicht verboten….. Siehe eine Diskussion dessen im Kurier:
Darf man während des Lockdowns verreisen?
kurier.at/chronik/oe...-verreisen/401113539
Für Nichtjuristen läuft es vermutlich darauf hinaus, dass es nicht ausreicht zu sagen, was nicht erlaubt ist, sondern es muss auch geschrieben werden, dass das jetzt aber ganz, ganz ernst gemeint ist. Sonst, sie oben @ Schlawiner. Die Verordnungstexte habe ich mir daher gespart, weil ich jetzt sowieso nicht verreise, und Geld für Rechtsberatung vor einer Reise würde ich sowieso nicht ausgeben.
Ausländer müssen eben ein Mal begreifen, dass sie hier nichts begreifen. Aber warum soll es Ausländern dabei besser ergehen, als den Österreichern? In Deutschland müsste man sein, da ist immer alles klar…. Also zumindest in Bayern
Grüße
den risk finde ich eigentlich gar nicht so kompliziert
... aber jetzt warten wir sowieso wieder auf die Neuen