Unfall ohne Fremdspuren am Kfz wird sehr häufig (vorsichtig gesagt) als Eigenverschulden ( hohe Geschwindigkeit) ohne Versschutz, also Vollzahlung betrachtet, hier greift keine SB.
Umso mehr scheint mir dann die Reduzierung der SB auf die Hälfte und nicht auf 0 ein guter Kompromiss zu sein. Danke für Deine Ausührungen. Auch nach den Ausführungen von Gast hier drüber.
@Denis
siehe eins weiter oben Beitrag vom Gast. Aber wenn ich so die Vermieterseiten ansehe, dann hat doch fast jeder die Reifen&Glas Cover im Programm.
@Gast
Danke für Dein Ausführlichen Statement. Klar kann man nicht machen, was man will und dass man für selbstverschuldetet Unfälle, Macken u.ä. bezahlen muss, auch klar - soweit sie unterhalb der Selbstbeteiligung liegen.
Aber irgendwie verstehe ich das Konzept der SB nicht. Jemand rauscht mir in den Wagen. Derjenige ist versichert und seine Versicherung wird den Schaden regulieren. Und trotzdem behält der Vermieter meine SB ein? Warum das? Grundsätzliche Mitschuld? Das spräche in der tat für eine SB mit 0.-
Für mich hieße das: ich reduziere auf 1250.- SB und die bin ich unabhängig von der Schuldfrage immer los im Schadensfall?! Ist das immer der Fall oder nur bei Britz?
Besten Gruss
Mops