Hallo Suuusa!!
Vielen Dank!!
Da muss ich Bernd recht geben.
Mit der Reisrücktrittsversicherung ist das so eine Sache. Festellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn oder Komplkationen einer bereits bei Buchung der Versicherung bestehenden Schwangerschaft. d.h
bei mir reicht Schwangerschaft als Grund aus.. Besteht eine Schwangerschaft bei Abschluss der Reise, reicht das nicht mehr aus. Dann brauchst du noch ein Attest das es dir nicht gut geht. So würde ich das jetzt verstehen.
Das steht zumindest bei mir in den Versicherungsbedingungen..
Alles gute
sonne 100