@Flotho: Du verstehst Codesharing falsch. Dies ist ein Verfahren, bei dem sich mindestens zwei Fluggesellschaften einen Linienflug teilen. Gerade dann hat man selbst nur eine Flugnummer (Von Anfang bis Ende der Reise, trotz eventueller Zwischenladung mit Flugzeugwechsel), doch im Flugzeug sitzen auch Passagiere, die eine andere Flugnummer haben. Klassisch: Man bucht bei Lufthansa, hat eine LH Flugnummer, doch sitzt plötzlich in einem Eurowings-Flugzeug mit schlechteren Konditionen.
Wir haben zwei Linienflüge, jeweils mit eigener Flugnummer, die beide von der gleichen Fluggesellschaft ausgeführt werden.
Für uns gilt also: zwei getrennte Flüge, eindeutig daran zusehen, dass wir selbst unterschiedliche Flugnummern haben. Folglich kein Direktflug.
Ganz unabhängig davon könnte es auf einem der Linienflüge auch noch Passagiere mit anderer Flugnummer, einer anderen Gesellschaft geben, wodurch es Codesharing wäre. Doch dies würde für uns nichts ändern.
@travelNAMIBIA: Vielen herzlichen Dank für die andere Quelle. Das beruhigt etwas.
@fidel: Klar kann der Grenzbeamte sehen, dass wir nicht eingereist waren, doch nicht auf den ersten Blick, d.h. kann es durchaus zu einer Überprüfung kommen. Ich weiß auch nicht wie die drauf sind. Die Gelbfieber-Inpfung zuprüfen geht schnell, wirklich gewissenhaft zuprüfen, dass wir nicht in letzter Zeit in ein Geldfiebergebiet eingereist waren ist da relativ aufwendig (Prüfen ob keine Seite ausgerissen wurde und einige viele Stempel in diversen Ausrichtungen und ohne Ordnung).
@Wernfried: Natürlich im Internet gelesen, darunter auch einige bessere Quellen. Ein verstaubtes Buch würde da nicht mehr bringen, insb. kommen die besten Infos aus den USA. Bei allen Respekt für Ärzte, doch die beschäftigen sich 5 Minuten mit dem spezifischen Problem, danach wissen die auch nicht mehr.
Was mich auch bestärkt: bei den verschriebenen Impfungen für das Kind war die Hälfte einfach falsch (Dosierung oder nicht für Kinder zugelassen). Die Geldfieberimpfung hätte meine Frau fast bekommen, sie selbst musste vorher eine Belehrung unterschreiben und einen Fragebogen ausfüllen. Bezüglich des Stillen hat meine Frau nachgefragt aufgrund der Unterlagen, erst dann hat die Ärztin realisiert, dass bei Gelbfieber nicht geimpft werden sollte und musste selbst nochmal nachlesen (wahrscheinlich im digitalen Beipackzettel). Dann wurde die Impfung erst verweigert.
Abstillen ist eh gewollt und sukzessive im Gange, doch der Zeitpunkt ist eher ungünstig (und 4 Wochen reichen da nicht gänzlich). Ein kleines Kind braucht/nutzt das zur Beruhigung. Eine solche Reise ist nichts für ein Kleinkind, gleichzeitig abzustillen wäre nicht gut.