login37 schrieb:Kanzler schrieb:\"A visitor to Namibia can use the valid driving licence of his country of origin provided that the driving licence contains a photo image of the licence holder. If the driving licence is not in English, then it must be accompanied by a certified translation by either the competent authority or a sworn translator. Or it is accompanied by an International Driving Licence which after all is a translation document.\"
Das ist formal sicher zutreffend. Aber eine beglaubigte Übersetzung ist in Deutschland wohl zeit- und kostenaufwendiger als ein IF. Ob die in Deutschland beglaubigte Übersetzung in Namibia anerkannt wird, ist nicht gesichert. Sich nach Ankunft in Namibia vor der Fahrzeugübernahme erst um eine beglaubigte Übersetzung kümmern zu müssen, ist für die meisten auch nicht eben praktisch. Und Autovermieter und Versicherungen können abweichend von der Gesetzgebung den IF verlangen - u.a. Caprive Car Hire, Pegasus Car Hire und Asco haben das explizit in ihren Mietbedingungen zu stehen.
Von daher ist ein IF kein Muss, aber wohl für mehr als 95% die beste Lösung.
Beste Grüße
Guido
Die in Deutschland angefertigte und beglaubigte Übersetzung wird überall in Namibia und Botswana anerkannt. Ich habe eine Führerscheinkopie an ein staatlich anerkanntes Übersetzungsbüro per E-Mail geschickt, 30 Euro bezahlt und ein paar Tage später die beglaubigte - und das ist wichtig - zeitlich unbegrenzte Übersetzung per Briefpost bekommen. Nichts anderes als eine beglaubigte, aber zeitlich begrenzte, Übersetzung des nationalen Führerscheins ist der internationale Führerschein. Sobald ein nationaler Führerschein das Zauberwort \"drivinglicence\" enthält, ist der auch ohne internationalen Führerschein oder andere beglaubigte Kopie ausreichend: eine drivinglicence aus den USA oder Großbritannienoder Australien beispielsweise.
Übrigens: Asco hat - allerdings schon vor zwei Jahren - den neuen deutschen Führerschein im Kartenformat ohne Übersetzung akzeptiert.
@ Ulli:
Die Road Fund Administration Namibia wurde mir seinerzeit von der Botschaft in Berlin als zuständige Stelle genannt und hat sich mir gegenüber selbst als solche erklärt.
Gruß, Kanzler